Restliches Geld vom Arbeitsamt

3 Antworten

Was meinst du mit Arbeitsamt,das gibt es nicht mehr ?

Entweder ist es die Agentur für Arbeit,wenn du ALG - 1 bekommen hast oder das Jobcenter,wenn du ALG - 2 bekommen hast.

Beim ALG - 1,hast du bis 1 Tag vor deiner Abmeldung Anspruch auf Leistungen,also Beginn der Beschäftigungsaufnahme an einem 16 des Monats,dann hast du Anspruch bis zum 15 des Monats und das bekommst du wie üblich gezahlt.

Hast du aber ALG - 2 bekommen,dann musst du normalerweise heute oder morgen ( wegen Feiertag ) dein ALG - 2 für den November bekommen. Denn solange du deinen ersten Lohn nicht auf dem Konto hast,bist du bedürftig.

Ja bekommst Du, Allerdings kommt drauf an was Du bezogen hast, ALG1 wird ja rückwirkend gezahlt und ALG2 wird im voraus gezahlt

Wenn du berechtigte Ansprüche hast und diese geltend machst, Ja.