Rentenversicherung abmelden?
Mein Bruder ist gestorben, er hat aber noch keine Rente bezogen, er war berufstätig. Muss ich ihn dann trotzdem bei der Rentenversicherung abmelden oder geht das automatisch?
2 Antworten
Es tut mir leid für dich, dass dein Bruder gestorben ist.
Abmelden musst du ihn nicht - weder bei der Rentenversicherung noch beider Krankenversicherung, denn das übernimmt der Bestatter. Die Ämter tauschen sich untereinander aus.
Nur laufende Versicherungen und Verträge musst du selbst abmelden und ggf. das Konto schließen.
Es tut mir leid zu hören, dass dein Bruder verstorben ist. In Deutschland ist es üblich, dass im Todesfall eines Versicherten die Rentenversicherung automatisch benachrichtigt wird. Normalerweise übernimmt das Standesamt die Meldung des Todes an die Rentenversicherung. Es ist jedoch ratsam, sich bei Unsicherheiten direkt an die Rentenversicherung zu wenden, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden.