Rennrad fahren auf der Straße, ist das verboten oder mein gutes Recht?

14 Antworten

Hallo hier Doc,

ich weis nicht was es da für Probleme gibt. Ein Fahrrad ist ein Fahrrad und ein Rennrad ist ein Rennrad. Fahrrad ist ein Oberbegriff. Auto ist auch ein Oberbegriff. Nur fahren keine Formel1 Autos im Straßenverkehr. Sowie Rennräder nichts auf Fahrradwegen, Bürgersteigen, oder Gemeinschaftsradwegen zu suchen haben. Einem Fahrrad ordnet man eine Geschwindigkeit von 6KmH zu. Was mit einem Rennrad bei weitem überschritten wird. Ein Fahren mit einer Rennradgeschwindigkeit auf einem Radweg ist unverantwortlich. Die Unfallgefahr ist viel zu groß.

Rennrad gleich Straße. Mit rücksicht auf den Verkehr

Doc

Wenn das Rad verkehrssicher ist, darfst du damit auf der Straße fahren, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist. Ist jedoch ein Fahrradweg vorhanden, musst du diesen auch nutzen.

Sollte dein Fahrrad nicht verkehrssicher sein (Bremsen, Licht, Reflektoren, Klingel, etc), darfst du es normalerweise gar nicht im Straßenverkehr benutzen; weder auf der Straße noch auf dem Radweg.

Wenn dein Rennrad über alle notwendigen Anbauten verfügt, die es für den Straßenverkehr zulassen, darfst du auf der Straße fahren, falls kein Radweg da ist. Wenn allerdings ein Radweg zur Verfügung steht musst du den auch nutzen. Wenn dort ein Fußgängerweg ist mit einem Zusatzschild "Radfahrer frei", dann kannst du dir selbst aussuchen, ob du auf dem Weg oder der Straße fahren möchtest. Gleichzeitig musst du natürlich auf gemischten Rad-/Fußgängerwegen auf die Fußgänger Rücksicht nehmen. Als Radfahrer hast du dich des weiteren an alle Verkehrsregeln zu halten (das vergessen einige Radfahrer gerne).

Das sind Sportgeräte, DIe sind nicht gemäßt StVZO ausgerüstet. Damit darfst Du weder auf der Strasse noch auf einem Fahrradweg fahren.

Es wird allerdings weitgehendst geduldet, aber das ist eine andere Frage, wie weit das tolerierbar ist.

Petermaennchen  25.07.2011, 12:41

PS: Um genau zu sein, man kann natürlich ein Rennrad nach den Vorschriften ausrüsten. Aber auch dann musst Du Dich immer an STVO halten und darfst die Strasse nicht damit benutzen, wenn ein Fahrradweg vorhanden mit dem bbekannten blauen Schild. Das ist ein Gebotsschild

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du darfst damit auf einen radweg fahren sollte keiner vorhanden sein sondern nur ein fußgänger weg darfst du auch an der straßen seite fahren