Reicht es eine Person beim Hotel Check in anzumelden?

5 Antworten

Du bekommst ein Formular, und wenn du nicht weiterweißt, frag einfach an der Rezeption nach - die wissen schon Bescheid :) . Meistens reicht es, wenn eine Person das Formular ausfüllt, und irgendwo steht noch eine Bemerkung, wieviel Reisende in der Gruppe sind (z.B. gibts oft so "Familienformulare", d.h. Vater füllt aus, von der Ehefrau und Kindern kommen nur noch die Vornamen). Kann aber auch sein, dass das Hotel bei verschiedenen Adressen oder wenn ihr getrennte Rechnungen wollt, dann auch separate Anmeldeformulare braucht.

Hallo Sabine falls dich die frage immer noch Interessiert.

Private Anschrift, Vor & Nachnahme und Geburtstag (zählt aber soweit ich weiß nur in Bayern mit Bday).

Bei Ausländischen Bürgern muss laut Meldegesetz eigentlich eine Kopie vom Ausweiß gemacht werden.

In den meisten fällen ist es aber einfach zeitlich nicht möglich ganz korreckt nach vorschrift zu gehen .. weil dann plötzlich 20 leute vor dir stehen die einchecken möchten z.b g.

Dann wird die ausweißnummer nur notiert.

Hier in Bayern wird alle paar Wochen (verschiedene Abstände von 4-12 Wochen) eine Kontrolle gemacht von der Polizei die die Meldescheine mitnehmen und auf richtigkeit überprüfen (und wohl auch checken ob die Gäste sauber sind nehme ich mal an :).

Sachen wie Ledig Verheiratet Email Adresse sind nicht notgedrungen auszufüllen !.

Ich hoffe ich konnte dir helfen :)

Beide bzw. von allen! Hab 1 Jahr Ausbildung zur Hotelfachfrau gemacht :).


Hallo,

es wird wohl nun keinen mehr interessieren, aber ich wollte nur sagen dass ich weder meinen Ausweis noch sonstetwas zeigen musste. Die Bezahlung im Voraus hat völlig gereicht.

Danke euch allen!

Hallo,

falls das noch jemanden interessiert: Normalerweise muss man alle Daten angeben und es müssen eigentlich auch alle Ausweise und Ausweisnummern kontrolliert werden.

Bei inländischen Gästen wird aber meist auf die Kontrolle des Ausweises verzichtet und bei Paaren reicht es normalerweise, wenn einer den Meldeschein ausfüllt.

Wichtig ist unter anderem, dass der ständige Wohsitz von den Gästen aufgenommen wird, da Hotels verpflichtet sind, monatlich eine Übersicht der Herkunftsländer ihrer Gäste an das Statistische Bundesamt zu schicken. Für diese Erhebung ist das Land des ständigen Wohnsitzes bzw. des ständigen Aufenthaltsortes ausschlaggebend, nicht unbedingt die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Gastes. Wie gesagt, hierzu sind Hotels verpflichtet; es wird ausschließlich das Herkunftsland gemäß dem ständigen Wohnsitz weitergeleitet, sonst nichts.

Trotzdem müssen immer alle Gäste im Hotel angemeldet werden, die sich dort tatsächlich aufhalten, denn im Notfall, beispielsweise bei einem Brand, muss das Hotel wissen, wie viele Gäste tatsächlich im Haus sind, damit man sicherstellen kann, dass auch alle in Sicherheit gebracht wurden. Hierzu zählen dann auch Gäste, die nicht über Nacht bleiben und deren Daten daher nicht erfasst werden, die aber Hotelgäste besuchen.

Gruß, BerchGerch