Rechtsform einer Grundschule?

2 Antworten

Eine Schule ist eine nicht rechtfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Die Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Institution, deren Aufgabe ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden ist. Ihre meist staatlichen oder kommunalen Aufgaben werden in ihrer Satzung festgelegt. Sie bündelt sachliche Mittel (Gebäude, Einrichtung, usw.) und Personal (Planstellen für Beamte und Arbeitnehmer) in einer Organisationseinheit.

Eine Schule ist ein Beispiel für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass im Streitfall nicht die Schule selbst verklagt werden kann, sondern nur ihr Träger (Kommune als Schulträger (Sachausstattung und nicht lehrendes Personal) oder das jeweilige Bundesland bzw. die Bezirksregierung als Personal führende Behörde (Lehrkräfte)).

Eine staatliche Schule ist eine Einrichtung der jeweiligen Gemeinde, d.h. Körperschaft des öffentlichen Rechts.