Rechte der Lebengefährtin

5 Antworten

Einzig und allein hat mein Vater Wohnrecht bis er verstirbt oder freiwillig auszieht.

Auch mit seinem Auszug verbliebe ihm das Wohnrecht ungeschmälert, solange er nicht formal darauf verzichtet, d. h. eine notarielle Erklärung zur Löschung unterzeichnet.

Hat die Lebensgefährtin nach dem Tod meines Vaters noch ein Recht auf Nutzung des Hauses (...) ?

Nein, ein höchstpersönliches Wohnungsrecht ist weder übertragbar noch vererblich.

kann ich Sie sofort des Hauses verweisen (rauswerfen)?

Sofort sicherlich nicht, angemesene, etwa 14 Tage Fristsetzung wären schon zu gewähren (Wohnungssuche, Rückbau, besenreine Räumung).

G imager761

Einzig und allein hat mein Vater Wohnrecht bis er verstirbt

Richtig, das Wohnrecht erlischt, wenn die Person verstirbt.

Hat die Lebensgefährtin nach dem Tod meines Vaters noch ein Recht auf Nutzung des Hauses oder kann ich Sie sofort des Hauses verweisen (rauswerfen)?

Nein hat Sie nicht, aber ich würde Ihr trotzdem eine angemessen Frist zum Auszug geben.

§ 1093

Wohnungsrecht

(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.

(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.

(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen


Wann erlischt das Wohnungsrecht ?

Das Wohnungsrecht erlischt durch den Tod des Berechtigten.

Weiteres unter:

http://www.groene-wolter.de/downloads/notarkurs-wohnungsrecht-schaal.pdf

Sie hat kein Wohnrecht, sondern nur der Vater, stirbt Dein Vater könntest Du Sie rein theoretisch sofort rauswerfen .... aber menschlisch wäre es ihr eine Frist zu geben damit sie ihre Sachen zusammenpacken und umziehen kann .... wenn Du Ersatzwohnraum stellen könntest, würde dass die Sache sicher erleichtern ....

Grundbuchliche Rechte in Abteilung 2 sind nicht übertragbar und gelten nur für die Person(en), die im Grundbuch genannt ist/sind.

Wenn dein Vater mit Partnerin in einer Wohnung deines Hauses wohnt, dann ist dieses Wohnen mietfrei im Sinne der Nettogrundmiete. Dennoch müsste eine Vereinbarung über die Beteiligung an den Nebenkosten im Haus zwischen dir und deinem Vater bestehen. Wurde diese Vereinbarung nur mündlich getroffen, kann eine Abrechnung möglicherweise nicht stattfinden, es sei denn, es bestünde zwischen den Parteien Einvernehmen.

Ich würde sagen ja du kannst weil es deine Wohnung ist und sie nicht verheiratet sind aber wenn du dir nicht sicher bist frage noch einige aber es horcht sich halt so an als würdest du sie "rauswerfen" dürfen oder können aber kenn mich da leider auch nicht so gut aus aber was anders wäre es "glaube ich" wenn sie verheiratet sind!! Dann hätte sie auch rechte aber ob das für die Wohnung auch wäre wüsste ich jetzt leider auch nicht tut mir leid das ich dir nicht wirklich weiter helfen konnte!! Lg Bianca

johnnymcmuff  26.12.2013, 21:36

Ich würde sagen ja du kannst weil es deine Wohnung ist und sie nicht verheiratet sind aber wenn du dir nicht sicher bist frage noch einige

ich würde sagen, man sollte nur antworten wenn man es weiß oder einen brauchbaren Tipp hat.

aber kenn mich da leider auch nicht so gut aus

Ich auch nicht, aber ich habe es ergoogelt.

glaube ich" wenn sie verheiratet sind!! Dann hätte sie auch rechte aber ob das für die Wohnung auch wäre wüsste ich jetzt leider auch nicht tut mir leid das ich dir nicht wirklich weiter helfen konnte!! Lg Bianca>

Auch wenn sie ihn heiraten würde, das Wohnrecht gilt nur für ihn.

Du solltest mal Richliniedrei von gutefrage lesen.

Wenn Du eine Frage stellst willst Du bestimmt auch nur hilfreiche Antworten haben und nicht irgendwelche Meinungen.

Schweiger hätte lieber schweigen sollen. :-)

christiane2109 
Fragesteller
 26.12.2013, 22:14

Ich denke "johnnymcmuff" hat es genau getroffen.

Trotzdem auch Danke an dir für deine Bemühungen.