Kann ich meine Freundin ohne Mietvertrag fristlos rauswerfen?

8 Antworten

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Nein, das kannst du nicht, sie fristlos rauszuwerfen. Sie bezahlt, wie du schreibst, jeden Monat Miete. Somit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es bedarf nicht der Schriftform einen Mietvertrag abzuschliessen. Du kannst und musst ihr formell, schriftlich kündigen unter Einhaltung einer Frist. Die Frist ist auch wieder abhängig davon,wie lange sie schon bei dir wohnt. So wie ich vermute, würde sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate belaufen. Dann musst du auch einen Kündigungsgrund angeben. Der beste Weg wäre eine einvernehmliche Einigung unter euch beiden. Gib ihr die Möglichkeit eine Wohnung zu finden. Vielleicht erledigt sich das Problem dann schneller als du vermutest. Ob du die Mieteinnahmen versteuerst weiss ich nicht. Wenn sie dir böse will, könnte sie dich beim Finanzamt melden und denen einen Hinweis über diese Einnahmen geben. Auch wenn ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, ein Gespräch unter erwachsenen Menschen sollte dennoch möglich sein. Gib dir einen Ruck, auch wenn`s dir schwerfällt und sprich mit ihr in sachlich vernünftiger Form.

Wenn sie Miete zahlt, hat sie auch einen Mietvertrag. Dazu braucht es nix schriftliches.

Wenn du jetzt behauptest, sie hätte keine Miete bezahlt, machst du dich selbst strafbar.

Mietverträge können aber auch nur aus "ein paar Zeilen" bestehen oder mündlich abgeschlossen werden. Voraussetzung für einen wirksamen Mietvertrag ist lediglich, dass Einigkeit darüber besteht, wer Mieter und wer Vermieter ist, welche Wohnung vermietet wird, zu welchem Preis und wann das Mietverhältnis beginnen soll. http://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/mietvertrag.html

Jedoch bezahlt sie jeden Monat ihren Mietanteil an mich in Bar

Und damit hat sie einen wirksamen Mietvertrag! Mietverträge sind nicht zwingend an die Schriftform gebunden.

Kann ich sie jederzeit einfach so vor die Tür setzen ?

Können vielleicht, dürfen nicht!

Oder muss ich irgendwas beachten?

Ja, du hast dich an die gesetzliche Kündigungsfrist zu halten. Wenn deine schriftliche Kündigung nachweislich spätestens am 04.07.16 (dritter Werktag) ihr zugeht, kannst du zum 30.09.16 kündigen. Außerdem bräuchtest du einen Kündigungsgrund.

Aber wäre es nicht sinnvoller, das mit ihr zu besprechen? Ist meiner Meinung nach sinnvoller.

Ist sie unter der Adresse offiziell gemeldet?

Wo kann sie denn hin? Wenn du ihr Geld genommen hast, dann solltest du auch die Gegenleistung erbringen.

Genleman like ist das aber nicht.

bwhoch2  29.06.2016, 15:10

Weißt Du denn, wie die sich verhalten hat? Vielleicht auch nicht gerade ladylike.

Realisti  29.06.2016, 22:55
@bwhoch2

Ja, aber Obdachlosigkeit ist für Frauen sehr gefährlich.

Egal was sie getan hat, so eine harte Strafe ist schon ein Dingen. Ich würde ihr eine Frist setzen, damit sie die Möglichkeit hat was zu finden.

Du sollst sie ja nicht betüddeln, aber auch Rache hat seine Grenzen.

Wie Du schon vielfach lesen konntest, hat sie vermutlich einen Mietvertrag. Spätestens dann, wenn sie belegen kann, dass sie regelmäßig Miete gezahlt hat. (Z. B. durch regelmäßige Abhebungen, die immer etwa zur gleichen Zeit in immer etwa der gleichen Höhe waren.

Im Gegensatz zu den anderen Antwortern, die von 3 Monaten Kündigungsfrist ausgehen, glaube ich aber dass hier §549 BGB zum Tragen kommt, denn vermutlich ist sie in ein bereits von Dir eingerichtetes Haus eingezogen und hat nicht etwa ein leeres Zimmer bezogen. Oder sehe ich das falsch?

Kündigung demnach bis 15. Juli zu Ende Juli.