Wie kann man einen dreisten Mieter vor Vertragsbeginn loswerden?

8 Antworten

Gestern meinte er, dass der Nachmieter seiner jetzigen Wohnung erst zum 1.7 einziehen kann und fragte mich, ob wir den Termin für die neue Wohnung verschieben könnten.

Wann er einzieht ist seine Sache, aber er muss die vertraglichen Verpflichtungen einhalten.

 Ich schrieb ihm per SMS, dass das nicht geht, woraufhin er antwortete, dass er mich anders kennengelernt hätte.

Sein Pech, es ist Ihre Entscheidung ob sie kulant sind oder nicht.

Jedenfalls würde ich ihn gerne loswerden. 

Wegen so einer Lächerlichkeit, was soll das?

Was für Wege gibt es da?Ich bot ihm an, den Vertrag aufzulösen

 Bieten Sie ihm genügend Geld an, dann wird er vielleicht auf Ihr Vertragserfüllung verzichten.

Man da geht sogar mir als Vermieter die Hutschnur hoch.

So folgende Sachen sollten Sie sich ausdrucken/bzw. merken:

Seine Kaution habe ich noch nicht erhalten. 

§ 551 BGB

Begrenzung und Anlage vonMietsicherheiten

BGB §551

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichenTeilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit denunmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. DieVertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällenmuss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen dieErträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einemStudenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, dieSicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Klar, er muss sich an den Vertrag halten aber wenn etwas mit solch einem Durcheinander beginnt, habe ich eigentlich gar keine Lust mehr. 

§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Wenn er sich bis zum 15.6 nicht meldet und keine Kaution überwiesen hat, kann ich ihn fristlos kündigen?

Nein absolut nicht.

Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Schlüssel erst dann übergeben werden, wenn die Kaution eingegangen ist.

§ 551 BGB Absatz 4:

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Sie sollten unbedingt dem Vermieterverein Haus & Grund beitreten.

Warum sollte der Mieter nicht nach Verschiebung des Vertragsbeginns fragen dürfen? Sie können ja ablehnen.

MfG

Johnny

Maisbaer78  06.06.2015, 14:23

Danke

Wenn er sich bis zum 15.6 nicht meldet und keine Kaution überwiesen hat, kann ich ihn fristlos kündigen?

Nein

Ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn hat er Miete zu zahlen. Egal ob er dann auch einzieht oder nicht.

Vorsicht mit der Kautionsforderung!

Per Gesetz ist der Mieter berechtigt die Kaution in 3 gleichen Teilen zu Zahlen. Teil 1 bei Mietbeginn.

Alexuwe  06.06.2015, 07:47

Das müsste aber vereinbart sein , mit der Kaution 

einfach auf drei Monate strecken geht auch nicht

anitari  06.06.2015, 08:10
@Alexuwe

BGB § 551

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

albatros  06.06.2015, 09:15
@Alexuwe

Du lebst wohl im Tal der Ahnungslosen. Schau ganz einfach mal in's  BGB, danach bist du evtl. schlauer. Selbst wenn im MV vereinbart wurde, alles auf einen Hieb zu zahlen, wäre der Mieter gesetzlich berechtigt, in drei Raten zu zahlen. Der Gesetzgeber will das so!

johnnymcmuff  06.06.2015, 12:10
@Alexuwe

Das müsste aber vereinbart sein , mit der Kaution einfach auf drei Monate strecken geht auch nicht

Das geht ganz einfach aufgrund der erlassenen Gesetze im BGB.

Man sollte sich zurückhalten wenn man die Gesetzeslage absolut nicht kennt.

AchIchBins  08.06.2015, 00:58
@Alexuwe

@ Alexuwe ... keine Ahnung = hier nicht schreiben, die Fragesteller werden es Ihnen danken.

Das ist eindeutig zu wenig wissen aus dem Mietvertrag.

um kündigen zu können müsste im Mietvertrag vereinbart sein damit:

Kautionszahlung bis zum .... erfolgen hat , sonst der Mietvertrag seine Gültigkeit verliert.

LG Alex

anitari  06.06.2015, 07:46

Kautionszahlung bis zum .... erfolgen hat , sonst der Mietvertrag seine Gültigkeit verliert.

Was in einem Formularmietvertrag unwirksam wäre.

Alexuwe  06.06.2015, 07:48
@anitari

Formularmietvertrag!

Davon ist nicht die Rede gewesen , sry  

anitari  06.06.2015, 08:14
@Alexuwe

Fast jeder Mietvertrag ist ein Formularmietvertrag.

Alexuwe  06.06.2015, 08:17
@anitari

kp wo du wohnst

wir erstellen immer individuelle Vordrucke ..... sind immer Mist , zu allgemein

anitari  06.06.2015, 08:41
@Alexuwe

Sobald Du diese Vordrucke mehrmals verwendest sind es Formularmietverträge. Als Vermieter solltest Du das eigentlich wissen.

Wenn die selbst erstellten Verträge Mist sind sollte man mal darüber nachdenken die von einem Profi erstellen zu lassen oder professionell erstellte zu kaufen.

albatros  06.06.2015, 09:18

Es muss nur drin stehn, wie viel Kaution zu zahlen ist. Alles andere ergibt sich aus dem Gesetz. Auch wenn der Mieter säumig ist (es sind enge Fristen gesetzt) verliert der MV nicht seine Gültigkeit.

DerHans  06.06.2015, 14:32
@albatros

Natürlich kann man auch in einem Formularmietvertrag einvernehmlich Zusatzklauseln einbeziehen. So lange diese dann von beiden Partnern mit Unterschrift bestätigt werden, sind sie auch gültig. Das Vertragsrecht steht über dem allgemeinen BGB. Die BGB-Grundsätze treten nur ein, wenn Formulierungen sittenwidrig oder ungesetzlich sind.

aber wenn etwas mit solch einem Durcheinander beginnt

Dir ist aber schon klar, dass sein jetziger Vermieter, der unter Umständen für das Durcheinander "mitverantwortlich" ist, genau die gleiche Einstellung hat?

Als Mieter steht man enorm unter Druck, du musst bei einem Wohnungswechsel oft 2-3 Monate doppelt Miete bezahlen, was sich kaum einer leisten kann, es aber einfach muss. Zack einfach mal so 1-2 Monatsgehälter weg. Sein Wunsch nach Aufschub ist also nicht unbedingt mit "Dreistigkeit" gleichzusetzten.

Ich bin auch schon an einen Vermieter geraten, der angepisst war, weil ich auf einer 6 Stundenfahrt in einen Stau geraten bin und "NUR" 1 Stunde vorher bescheid sagte, dass ich mich um ca. 30 Minuten verspäten werde. Leider konnte ich mir die Stelle mit dem Stau nicht aussuchen.

Wenn er fragt, ob der Termin zu verschieben ist, ist das doch in Ordnung, du musst dem nicht zustimmen. Den Vertrag hat er ja schon unterschrieben, also ist auch die erste Mietzahlung geklärt, solang du nicht zu seinen Gunsten darauf verzichtest, oder nicht? Daraus zu schliessen, dass er sonst ein schlechter Mieter wäre, ist bestenfalles unfair.

Ihn deshalb gleich loswerden zu wollen mutet zudem ein wenig dekadent an.

Ist nicht böse gemeint, aber es wäre gut wenn die Vermieter auch mal akzeptieren, dass die Mieter überall mit Ihrem Geld grade stehen müssen und sich ständig verbiegen müssen, damit der Vermieter nichts in den falschen Hals bekommt, da Wohnraum heutzutage nunmal verknappt wird.

Genesis82  06.06.2015, 08:09

das hat absolut nichts mit dekadent zu tun. Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe, will der Mieter den Mietbeginn verschieben. Und nicht nur der Mieter muss mit seinem Gehalt auskommen, auch der Vermieter ist nicht Krösus und hat kein Geld zu verschenken! Jeder Mieterwechsel kostet enorm viel Geld und Zeit - jeder Leerstand bedeutet, dass die Kosten trotzdem weiterlaufen. Und Vermieter wissen aus Erfahrung: Wer am Anfang schon mit Sonderwünschen und Abweichungen zum Mietvertrag kommt, der wird auch im Laufe der Vermietung oft zum Plagegeist...

Warum glauben Mieter eigentlich, dass die Vermieter reich sind und es bei denen nichts ausmacht, wenn dann eben für 2 Wochen keine Miete kommt? Die weitaus meisten Vermieter in Deutschland sind Privatpersonen, die eine (!) Wohnung anschaffen und vermieten, um auf diesem Weg eine Vorsorge fürs Alter aufzubauen...

Maisbaer78  06.06.2015, 08:42
@Genesis82

Ich habe geschrieben, das er den Mietbeginn nicht verschieben muss, aber fragen muss ja wohl noch erlaubt sein. Allein die FRAGE wird dem Mieter als negativ ausgelegt.

Niemand behauptet, das alle Vermieter im Geld schwämmen, aber die Situation wird, auch wenn die Vermieter das anders sehen, zunehmend unfairer.

Zum Beispiel die Relationen die du selbst anführst. Du sprichst von 2 Wochen eventuellem Mietausfall, das sind bei einer Durchschnittswohnung etwas um die 200-400 Euro.

Als Mieter zahle ich Monate doppelt, nur um eine Wohnung zu bekommen. Das sind u.U. mehrere tausend Euro, und oft nur über einen zusätzlichen Kredit möglich. Dem Vermieter stehen so aber Jahre, wenn nichts dazwischen kommt, Jahrzehnte regelmäßigen Mieteinganges gegenüber. Wenn der Vermieter alle 5 Jahre einen Mieterwechsel über sich ergehen lassen müsste, und jedesmal nur einige Wochen Mietausfall zu verzeichnen hat, das ist in krassem Gegensatz zu dem was Mieter aufbringen müssen wenn sie meistens nicht auf eigenen Wunsch den Wohnort wechseln müssen und erneut doppelt Miete, Kaution unter Umständen noch Nebenkosten zahlen müssen. Die Kaution ist das Einzige, was wieder zurück in die Hände der Mieter gehen kann. Der Rest ist verpufft. Das wirft einen wieder und wieder zurück. Vermieter die sich eine Wohnung leisten konnten sollten sich zumindest glücklich schätzen. Es ist sicher nicht leicht und macht nicht alle Sorgen ungeschehen. Aber eben diese enormen Ansprüche an die Mieter, die völlige Gleichgültigkeit gegenüber den finanziellen Herausforderungen die jene Ansprüche an deren Haushalte stellen, machen es Vielen unmöglich, selbst Eigentum zu erlangen.

Vermieter sehen das natürlich per se anders, aber die Verhältnismäßigkeiten sprechen für sich. Ich werfe auch niemandem vor, dass er Geld verdienen will und nimmt was er kriegen kann. Sein Eigentum, sein Recht. Aber hier sprechen wir davon, dass allein die Frage um eine Verschiebung den Mieter disqualifiziert.

Das IST Dekadenz.

Genesis82  06.06.2015, 08:57
@Maisbaer78

Du hast recht, wenn man es nur auf die Frage an sich bezieht, ist es sicher dekadent - denn fragen sollte natürlich immer möglich sein.

Um zu dem anderen Punkt kurz zurück zu kommen: ein neuer Vermieter kann nichts dafür, wenn der Mieter umziehen muss und die Kündigungsfrist der alten Wohnung mit dem Mietbeginn der neuen Wohnung nicht übereinstimmt. Sicher ist die Doppelbelastung für den Mieter höher, als ein kurzer Mietausfall für den Vermieter (wobei sich dieses Verhältnis nun durch das Bestellerprinzip bei den Maklerkosten stark zu Gunsten des Mieters verschiebt, sofern ein Makler eingesetzt wird). Das ist ärgerlich und meistens nicht zu vermeiden. So dekadent sich das jetzt vielleicht wieder anhören mag: Das ist nicht das Problem des Vermieters.

Maisbaer78  06.06.2015, 09:13
@Genesis82

Natürlich kann der neue Vermieter nichts dafür. Das habe ich auch nicht ausdrücken wollen. Aber Verständnis für die enormen Belastungen die auch auf den Mietern lasten, wäre angebracht.

Die Maklergebühr lag bisher bei den Mietern, da hat es die Vermieter wenig gekratzt, das waren noch zusätzliche 1500-2000 Euro die wir aufbringen mussten.

Da, wie du schon ansprichst, die meisten Vermieter Privatpersonen sind, die "eine" Immobilie erworben haben um eine Altersversorgung zu besitzen, was wirklich eine tolle Sache ist, sprechen wir wohl nicht von einer Neuvermietungszahl über 10/Jahr.

Dafür braucht es keinen Makler, der Vermieter ist durchaus in der Lage, auch selbst mal vorbei zu schauen, er muss die Mieter ja später so oder so kennenlernen. Immerhin ist es auch in seinem Interesse. Er ist ja nicht gönnerhaft gegenüber dem Mieter. Der Vermieter stellt eine Sache zur Verfügung, die Mieter zahlen dafür.

Ein Geschäft auf Augenhöhe, also sollten auch bei der Terminvereinbahrung gleiche Pflichten auferlegt werden. Wenn der Vermieter mal keine Zeit hat, ist das in Ordnung, das sollte auch für den Mieter gelten (tut es aber oft nicht, nimmt man einen Termin nicht an, egal wie ungünstig er ausfällt, ist man schon durchgefallen). Der Vermieter geht wahrscheinlich genauso einer Arbeit nach, wie es der Mieter auch tun muss. Er hat also nicht deutlich weniger Freizeit als ein potentieller Mietinteressent. Natürlich, für die Wohnung und deren Erhalt braucht es auch "Zeit". Aber immerhin ist das die Sicherung seiner eigenen Investition und dafür kann nunmal der Mieter nichts.

Dann haben vielleicht auch endlich diese Massenbesichtigungen ein Ende, bei dem 50 Interessenten um eine Wohnung und das Wohlwollen des Maklers buhlen müssen.

Natürlich, Jemand der 5, 10 oder mehr Mehrfamilienhäuser besitzt, ist unbedingt auf ein Maklerbüro angewiesen. Jedoch sind solche großen Unternehmen meistens mit einem Makler in eigener Anstellung versorgt und haben offen gesagt, nichts mehr mit einer privaten Altersversorung zu tun.

johnnymcmuff  06.06.2015, 12:08

Dir ist aber schon klar, dass sein jetziger Vermieter, der unter Umständen für das Durcheinander "mitverantwortlich" ist, genau die gleiche Einstellung hat?

Das muss den neuen Vermieter nicht interessieren.

Als Mieter steht man enorm unter Druck, du musst bei einem Wohnungswechsel oft 2-3 Monate doppelt Miete bezahlen, was sich kaum einer leisten kann, 

So, wir haben vorletztes Jahr das Dach erneuern müssen und Dachbodendämmung aufgrund der neuen Gesetze machen müssen.

Mal eben 35.000 Euro bezahlt, bei 8 Wohnungen bekommen wir an Kaltmiete ca. 3000 € und davon müssen auch noch andere Sachen wie z.B. Steuern bezahlt werden und einige andere Sachen.

Sein Wunsch nach Aufschub ist also nicht unbedingt mit "Dreistigkeit" gleichzusetzten.

Das stimmt.

Ist nicht böse gemeint, aber es wäre gut wenn die Vermieter auch mal akzeptieren, dass die Mieter überall mit Ihrem Geld grade stehen müssen und sich ständig verbiegen müssen,

Von mir folgendes auch nicht böse gemeint, nur mal asl Info.

Das Mietrecht schützt in vielen Dingen den Mieter mehr als den Vermieter.

Z.B. dauert es manchmal sehr lange einen Mietnomaden rauszubekommen.

Wenn dann der Mieter ein dann z.B. kein Geld hat, Messie ist und die Wohnung  dann renoviert werden muss, da gibt der Mieter einfach die eidestattliche Versicherung ab und ich als Vermieter darf dann mal eben ein paar Tausend Euros für die Renovierung zahlen.

MfG

Johnny

Maisbaer78  06.06.2015, 13:47
@johnnymcmuff

Das muss den neuen Vermieter nicht interessieren.

Nein, muss es nicht, und wie man sieht, tut es das auch nicht. Die Bitte um Aufschub ist sofort ein Negativkriterium. Obwohl ihm selbst klar sein muss, das genau seine Einstellung für solche Verzögerungen verantwortlich sein könnte. Nachmieter nicht akzeptiert etc.

Keinerlei menschliche Regung, nur den Kommerz im Sinn. Kein Verständnis (was nicht heisst, das eine Verschiebung angenommen werden muss) nur beharren. Ein Mieter sollte unterwürfig sein, ja nicht in irgend einer Form den Vermieter behelligen. Man bedenke, eine kleine Frage wird als "Durcheinander" bezeichnet.

nun zu deiner Situation:

Das deine Immobilie auch Kosten verursacht muss dir klar sein. Als Vermieter bist du dafür verantwortlich, Rücklagen zu bilden. Dementsprechend musst du deine Mieten auch ansetzen (was du in jedem Falle getan hast).

Bei 3000 Euro Kaltmiete hast du in einem Jahr das Dach abbezahlt, selbst nach Abzug der Steuer verlängert sich das nur auf etwa 14 Monate. Die nächste Erneuerung wird aber erst in 10-20 Jahren anstehen, in dieser Zeit hast du mehr als genug Zeit, Vermögen und Rücklagen aus deiner Immobilie zu schöpfen. Natürlich sind von der Kaltmiete noch weitere Posten zu bezahlen, dann hat sich das neue Dach eben erst nach 3 Jahren amortisiert, dazu dann aber noch Heizung und Verkabelung bzw. Verrohrung.

Wenn du in 10 Jahren 100 000 Euro an Investition tätigen musst, hast du 5-7 Jahre ausschliesslich mit Gewinn zu rechnen. Bei deiner derzeit angelegten Miete und ohne große Zwischenfälle, mindestens eine viertel Million Euro.

Die gern hervorgezauberten Mietnomaden belaufen sich auf unter 0.1% der abgeschlossenen Mietverhältnisse.

Trotzdem kommt jeder Vermieter irgendwann einmal mit dieser Floskel an. Ich verstehe die Problematik durchaus, aber es ist unmöglich, das so viele Vermieter so häufig mit dem Problem konfrontiert sind, dass entlarvt es als eine Ausrede.

Im wirklichen Leben dagegen sind Mietnomaden "so selten wie der Satanspilz", meint ausgerechnet der Herausgeber der Vermieterzeitschrift "Das Grundeigentum". Doch die Hysterie wird immer wieder geschürt - zu Lasten der 99,9 Prozent vertragstreuen Mieter.

Zu lesen unter anderem hier:

http://www.mieterbund-cottbus.de/index.php?option=com_content&task=view&id=34&Itemid=2

Zudem bin ich als Mieter heute gezwungen, meine Schufaeinträge auf Anfrage offenzulegen, ein Mietnomade der das aus Gewohnheit tut, müsste also sofort auffliegen. Hier in der Gegend wird ein Mietinteressent bereits weggeschickt, wenn man zum Erstgespräch nicht bereits die Selbstauskunft dabei hat.

Das Mietrecht schützt in vielen Dingen den Mieter mehr als den Vermieter.

So, ist das so? Wenn mein Vermieter auf die Idee kommt (oder gezwungen wird) eine Sanierung vorzunehmen, dann wird das auf die Miete umgelegt, ungeachtet der tatsächlichen Verbesserung für die Mieter. Um die letzte Wärmedämmung hier am Haus mit reduzierten Heizungskosten zu rechtfertigen, müssten mir die Stadtwerke noch Geld zurück geben.

Wenn die Aufwendungen für die Sanierung abgegolten sind, bleibt die Miete aber weiter erhöht, im Gegenteil, zukünftige Mieterhöhungen bauen auf der bereits durch die Sanierung mit Umlage erhöhten Mieten auf. Das beschleunigt die gesamte Mietpreisspirale enorm.

Zudem die dumme Regelung mit prozentual gegenüber der ortsüblichen Durchschnittsmiete verrechneten Mieterhöhungen. Jede einzelne Erhöhung hebt den Durchschnitt an. Vermieter haben deshalb also ein Interesse daran, jede mögliche Mieterhöhung anzusetzen, denn damit wird die Mietpreissteigerung zu einem exponentiel beschleunigten Geschoss.

Mathematik..... 

Mieter haben relativ wenig Rechte, haben aber tatsächlich ein paar mehr hinzubekommen. Vermieter können sich nicht mehr alles erlauben. Das das Mietrecht deshalb die Mieter begünstigt, ist allerdings eine Mär die nur Vermieter glauben. Das Mietrecht ist für beide Seiten tragend und verpflichtend.

Es gibt ein paar Dinge die tatsächlich auch für die Vermieter ungerecht laufen, ich denke da zum Beispiel an Mieter die Ihre Miete grundsätzlich zu spät zahlen, aber immer ausreichend früh, um eine Kündigung zu vermeiden. Aber finanziell geht es für Vermieter bergauf, vielleicht nicht so steil wie man früher glaubte, für Mieter entwickeln sich aber gerade desaströse Zustände und man bekommt wirklich Angst wenn man an die Zukunft denkt.

Die Vermieter sind in der Position eines Verkäufers der Waren anbietet, die immer mehr und künstlich verknappt werden. Als Vermieter gehe ich praktisch nur Pleite, wenn mangelnder Versicherungsschutz einen großen Schaden nicht abdeckte, Brand oder ein anderer Totalverlust, oder ich mich beim Erwerb einer weiteren Immobilie verhoben habe. Natürlich muss die Finanzierung der ersten Investition auf stabilen Füssen stehen, danach kann aber fast nichts mehr schief gehen.

chvoyage  07.06.2015, 11:45
@Maisbaer78

sorry, aber Deine "Kalkulation" der Wirtschaftlichkeit des Objektes des Vermieters ist doch ein wenig blauäugig und erinnert mich an eine Milchmädchenmathematik.

1. Du gehst offenbar davon aus, dass das Objekt bezahlt ist und keinerlei Finanzierungskosten anfallen.

2. Du hast vergessen, dass die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden müssen, da kannst Du schon mal mindestens 25% einsetzen.

3. Als Fausregel gilt, lege mindestens 2 Monatskaltmieten/Jahr als Rücklagenbildung zur Seite.

4. Soll der Vermieter seine Wohnung umsonst vermieten oder gestehst Du dem Vermieter auch einen Gewinn zu? Wenn keine Gewinne generiert werden endet es so, wie in der DDR, da waren die Immobilien alle verfallen und kurz vor der Abbruchreife.

5. Du unterstellst, dass der Wohnungsmarkt absichtlich und vorsätzlich verknappt wird, dass ist aber schon sehr weit hergeholt. Glaubst Du allen Ernstes, dass alle Wohnungsbesitzer unter einer Decke stecken und zu Gunsten des Marktes bewusst verhindern, dass neue Wohnungen gebaut werden?  Überlege Dir das mal. Es gibt doch deshalb einen Wohnungsmangel, weil die Nachfrage über dem Angebot liegt und das liegt daran, dass es aktuell wieder eine Landflucht gibt. Auf dem Land kannst Du immer noch sehr günstig unter einem großen Angebot an Wohnungen aussuchen, hier liegt das Angebot weit über der Nachfrage. Ausserdem werden in den Städten deshalb zuwenig Wohnungen gebaut, weil das eben doch ein nicht so lukratives und sicheres Geschäft ist, wie Du es glauben lassen willst. Wenn es so wäre, weshalb steigst Du dann nicht in diesen Markt ein? Deine Darstellung zeugt von Unwissenheit und Träumerei, mach mal einen realen Faktencheck und dann sprechen wir weiter.

Maisbaer78  07.06.2015, 12:58
@chvoyage
 

1. Du gehst offenbar davon aus, dass das Objekt bezahlt ist und keinerlei Finanzierungskosten anfallen.

Nun, von den angesetzten 5-7 Jahren an Reingewinn, ist eine Finanzierung ohne weiteres Bestreitbar, in 20 Jahren immerhin 500 000 Euro, ohne Mieterhöhung. Bei einer von den Mietern durch Umlage bezahlten Sanierung steigt der Wert des Objektes, die Finanzierung bleibt aber gleich. Es fällt trotzdem noch ein Gewinn ab, bis zur Tragfähigkeit als Altersversorgung ist das Gebäude locker abbezahlt, wohlgemerkt, sofern überhaupt Investitionen (welche nicht umlegbar wären) von 100 000 Euro /10 Jahre notwendig sind. Ein Dach und eine Heizung kann aber locker länger als 10 Jahre halten, bzw. nur kleinere Instandhaltungsarbeiten erfordern.

Zu versteuern ist nur der Gewinn, abzüglich der Schuldzinsen, liegt also noch ein Darlehen auf dem Gebäude ist das für den Eigentümer sogar von Vorteil.

Sind nach Abgeltung aller Finanzierungslasten tatsächlich 25% Steuerlast zu befürchten, was zudem noch vom weiteren Einkommen des Vermieters abhängig ist (nur die 36000,- im Jahr rechtfertigen gerade einmal 16%, sofern nicht noch Versicherungen etc abgezogen werden, die ich in meiner obigen Rechnung ja schon mit einbezogen hatte), bleiben immernoch fast 190 000 Euro in 10 Jahren hängen, wohlgemerkt wenn tatsächlich innerhalb einer Dekade tatsächlich 100 000 Euro an zusätzlicher Investition notwendig sind. Wird diese Summe erst nach 12 Jahren erreicht, sind wir wieder bei einer viertel Million Euro.

Hinzu kommt, die Mieten steigen, und zwar mit stetig wachsender Geschwindigkeit. Die Inflation bleibt aber stabil zwischen 1-2.5%

War das bisher ungefähr ausgeglichen, je nach Lage sogar zu Ungunsten der Vermieter, haben wir heute in Städten eine Steigerung von 10, in Ballungszentren bis zu 17%/Jahr.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

4. Soll der Vermieter seine Wohnung umsonst vermieten oder gestehst Du dem Vermieter auch einen Gewinn zu? Wenn keine Gewinne generiert werden endet es so, wie in der DDR, da waren die Immobilien alle verfallen und kurz vor der Abbruchreife.

Das habe ich nirgendwo angedeutet? Wovon sprichst du bitte?

Deine Theorie zum Verfall der DDR und Ihrer Substanz ist naiv und falsch, die Ursachen sind unter anderem mangelnde Einkünfte aus  Devisenhandel, massiven Exportverkäufen unter den Produktionskosten, Handelsboykotten usw. Als einziges Land auf deutschem Boden hat die DDR aus Ihrer eigenen Substanz heraus sämtliche Reparationsforderungen für Gesamtdeutschland bedienen müssen, ist klar das ein Staat daran zugrunde gehen muss. Immerhin sind ganze Industriestandorte und Bahnstrecken abtransportiert worden. 

Du unterstellst, dass der Wohnungsmarkt absichtlich und vorsätzlich verknappt wird

Keine Unterstellung, eine Tatsache. Der städtische Wohnungsbau in den meisten Städten der ehem. BRD wurde gegen viel viel Geld in private Hände übergeben, entgegen der vorherrschenden Gesetzeslage. Vornehmlich Großinvestoren aus England. Annington, Roundhill usw..

Der Effekt ist, das für Normalverdiener überhaupt keine Wohnungen mehr gebaut werden. Im Gegenteil. Auch Bestandsimmobilien werden noch veräußert um auf dem Internationalen Markt (nach einer Luxussanierung versteht sich) in diversen Anlagefonds angeboten zu werden. Hier mischt neben England auch China ganz groß mit.

So steigen Mieten von etwa 600 Euro mal locker auf das Doppelte und Dreifache an. Ganze Stadtviertel werden so geräumt. Ein längerer Leerstand mangels Zahlungskräftigem Klientel ist dabei übrigens unproblematisch für die Investoren, der Bund kommt ihnen großzügig entgegen und solange dienen die Immobilien eben als Abschreibungsobjekt.

Menschen und Familien mit einem Jahreseinkommen unter 40000 Euro werden zuerst an den Rand der Städte, dann aufs Land gedrängt. Darum steigen auch die Mieten auf dem Dorf. Gutes Beispiel, 65m² in Pfaffenhofen (gleich hier um die Ecke), mitten in der Pampa, mind. 20 Minuten bis zur nächsten Einkaufsmöglichkeit. 950,- inkl. NK zuzüglich Gas,Wasser,Strom. Das ist mehr als die Hälfte des Nettos eines normalen Arbeiters. Wie sollen diese Familien denn Rücklagen bilden, oder ein kaputtes Auto ersetzen? Demnächst wird Zelten wieder sehr in Mode kommen. Ganzjährig.

Das Thema ist doch lang und breit und ständig in den Nachrichten, wie kann das an dir vorbeigegangen sein?

AchIchBins  08.06.2015, 00:24
@Maisbaer78

@Maisbaer78 ... Da können Sie schreiben und lamentieren so viel Sie wollen, aber "chvoyage" hat da völlig recht. Die Kaltmiete ist bei weitem keine Nettoeinnahme. Steuern, Rücklagen, Verwaltungs- und Finanzierungskosten zehren davon einiges auf. Da als "Unwissender" (ohne eigene Immobilie) einfach mal ins blaue zu rechnen bringt da nichts.

Genesis82  08.06.2015, 09:07
@Maisbaer78

wenn das Vermieten so einfach wäre und so extrem profitabel ist, dass sich ein neues Dach innerhalb von 1-3 Jahren amortisieren würde, dann müsste es doch noch viel mehr Privatvermieter geben...

Übrigens: Amortisiert heißt nicht abbezahlt! Amortisiert heißt, dass die Investitionen für ein neues Dach eine höhere Kaltmiete rechtfertigen und diese höheren Einnahmen dazu führen, dass sich das neue Dach rechnet. Und das dürfte eher so nach ca. 30 Jahren der Fall sein, wenn schon wieder das nächste neue Dach ansteht...

Maisbaer78  08.06.2015, 15:12
@AchIchBins

Da können Sie schreiben und lamentieren so viel Sie wollen, aber "chvoyage" hat da völlig recht. Die Kaltmiete ist bei weitem keine Nettoeinnahme. Steuern, Rücklagen, Verwaltungs- und Finanzierungskosten

Ich habe nie behauptet, dass es eine Nettoeinnahme ist. Steuern habe ich noch eingerechnet, Finanzierungskosten sind ein Segen, denn die Schuldzinsen werden von den Gewinnzinsen abgezogen.

"Rücklagen" Ja genau, diese Rücklagen müssen zur Instandhaltung der Immobilie gebildet werden, also wird bei genügend Rücklage eine Finanzierung für eine Reparatur überflüssig. Also ist das Dach nach 14 Monaten reiner Rücklagenbildung nach Abzug der Steuern das Dach im Sack. Ziehe ich natürlich Gewinn für meine private Verwendung aus der Miete, verlängert sich eine ausreichende Rücklagenbildung dementsprechend. Dafür wurde aber eben Gewinn eruiert.

Sie dürfen mir das Beispiel gern mal mit der genannten Mieteinnahme (3000€) und der Finanzierung des Daches (35000)

Legen Sie der Einfachheit halber einen Effektivzins von 5% an, da sind Verwaltungsgebühren bereits inbegriffen. (der z.Z. gängige eff.Zins liegt bei 4.6% bei 15 Jahren Laufzeit.)

ODER.

Lassen Sie die Finanzierung weg und rechnen mit der Rückklagenbildung.

Bin gespannt.

Maisbaer78  08.06.2015, 15:42
@Genesis82

dann müsste es doch noch viel mehr Privatvermieter geben...

Die Mehrheit der Bevölkerung ist nicht in der Lage, eine Immobilie für die Eigennutzung zu erwerben, wie dann die Summe für ein Mehrfamilienhaus? Für Normalsterbliche, die weder über einen Zahlungskräftigen Bürgen, noch über eine bereits existierende Immobilie verfügen, hängt die zu gewährende Kredithöhe extrem vom bestehenden Eigenkapital ab. Da die Miete aber mehr als 40% der Einkommen auffrist, ist es Vielen kaum möglich, auch nur 100 Euro im Monat beiseite zu legen (ich spreche da nicht für mich, nur so am Rande). Damit ist eine Eigenkapitalbildung von 12000 Euro in 10 Jahren zu verzeichnen, sofern nicht das KFZ in die Binsen geht oder andere Tiefschläge zurückwerfen. Derzeitiger Kreditrahmen bei einem Durchschnittseinkommen und bei einer seriösen Bank liegt damit bei etwa 95000 Euro. Bin mal gespannt welche Immobilie, welche keine weitere Finanzierung zur Sanierung notwendig macht, damit gekauft werden soll UND damit die eigene Finanzierungsleistung aufbringen kann.

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Stimmt, Armortisation ist der falsche Begriff:

Gemeint war, die Kosten des neuen Daches hätten sich nach 14 Monaten (inkl. Steuern) ohne Abzug von Gewinn ausgeglichen.

Danach, wie ganz oben von mir beschrieben, folgen mind. 7, eher 12 Jahre zur Gewinnabschöpfung und Rücklagenbildung. Rechnet man noch die Installation und die Heizung, Fenster etc. ein, bleiben noch immer 5 Jahre.

Was bei einer normalen Firma die Maschinen, Fahrzeuge etc darstellen, ist beim Vermieter die Immobilie, deren Instandhaltung verlangt Aufwendungen, die durch eine dementsprechende Kaltmiete abgedeckt werden müssen, zZ. mind. 15% an Gewinnmarge.

Geschätzte Investitionssumme in 10 Jahren, 100 000 Euro (das heisst fast 3 Dächer, oder 1 Dach, 1mal Heizung, alle Rohre und Kabel und die Fenster.

Errechnete Einnahmen in 10 Jahren aus 3000 Euro monatlicher Kaltmiete = 360000 Euro.

Abzüglich 25% Steuern (wiegesagt nur wenn keine Finanzierung vorhanden ist und das Gesamteinkommen des Vermieters 70000 Euro übersteigt) bleiben 270 000 Euro.

Musste das Dach finanziert werden, weil vorher keine Rücklagen gebildet wurden, ist bei etwa 5% eff. Zins. das Dach statt nach 14, erst nach 15 Monaten abbezahlt.

Wird auch das Haus finanziert, fällt gewöhnlich etwa die Hälfte der Einnahmen der Tilgung zum Opfer, damit bleiben immer noch 135 000 in 10 Jahren übrig. Nur davon ausgehend, das alle 10 Jahre Dach, Heizung, Fenster und Installation erneuert werden müssten, was nicht der Fall ist.

Abzuziehen ist noch Grund- und Substanzsteuer, die ich natürlich nicht kenne, da ich den angelegten Einheitswert der jeweiligen Gemeinde/Immobilie nicht kenne. Im schlimmsten Fall bemisst sich diese jedoch nur auf 0,1% des Einheitswertes.





Genesis82  08.06.2015, 16:41
@Maisbaer78

ich hab auch nicht nur vom Kauf eines ganzen Mehrfamilienhauses gesprochen, sondern meine durchaus auch eine einzelne Wohnung - wie es bei den meisten Privatvermietern der Fall ist.

Und ein sehr großer Teil der Mieter könnte sich sehr gut eine Eigentumswohnung zum Selbstbewohnen leisten. Viele wissen es nur nicht, weil sie sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt haben oder wollen es einfach nicht.

AchIchBins  13.06.2015, 02:10
@Maisbaer78

Ich arbeite im Familienbetrieb als Bauträger, Makler, wohne im Eigenheim und vermiete Wohnungen .... und habe einen Steuerberater, ich kenne also jedwede Situation und weiß wovon ich rede. Da bringen auch Ihre Milchmädchenrechnungen nichts. Sie zeigen eine Situation auf, in der man z.B. schon mit Tausenden Euros an Rücklagen anfängt....wie soll das z.B. bei Neubau gehen? Und Ihr Punkt zur Schuldabreibung....Sie wären der erste der mehr rausbekommt als einbezahlt, die Steuern mindern hier nur eine Steuerlast. Dass ein Käufer einen (theoretischen) "Überschuss" erreicht, ist höchst selten und derzeit dem niedrigen Zinsniveau geschuldet, aber letztendlich wird dieses Geld auch für die Immobilie benötigt. Und zur Info, in Deutschland hält sich Mieter/Eigentümer in etwa die Waage, aber wie schon erwähnt wurde, es könnten sich noch mehr Eigentum leisten.

Der Vermieter muss ja nicht auf den Wunsch der Verschiebung eingehen. Damit hat sich doch die Sache Erledigt. Daraus ein Drama zu konstruieren ist völlig überzogen. Eine Frage ist ja wohl diesbezüglich gestattet. Als dreist würde ich das nicht betrachten wollen.

Die Kaution ist erst zum Mietbeginn fällig, d.h., am 15. Juni (erste Rate, die folgenden zwei dann jeweils mit der Miete).

Mit so einer Lappalie eine fristlose Kündigung zu begründen wollen? Ganz gewiss würdest du hier unterliegen.