Mietvertrag ohne Übergabeprotokoll gültig?

5 Antworten

Ein Mietvertrag ist auch ohne Übergabeprotokoll gültig.

Es wird zwar empfohlen immer eins zu machen, gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht.

Ein Übergabeprotokoll ist nur gültig, wenn auch Du das unterschrieben hast. Ansonsten würde ich einen Anwalt hinzuziehen.

Tobi198383 
Fragesteller
 11.07.2014, 21:37

Hallo,

genau das ist der Punkt. Es sollte immer ein Übergabeprotokoll gemacht werden und dieses ist ja auch wesentlicher Bestandteil des Vertrages (steht so im Vertrag). M.E. ist ein Vertrag, welcher einen wesentlichen Teil nicht enthält, nicht gültig.

Aber erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. :)

anitari  12.07.2014, 07:57
@Tobi198383
Es sollte immer ein Übergabeprotokoll gemacht werden

Sollte heißt nicht muß.

Nur weil das Ü-Protokoll fehlt ist der Vertrag nicht unwirksam.

Tobi198383 
Fragesteller
 12.07.2014, 08:40
@anitari

Im Vertrag steht aber "Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist (siehe Anlage)."

Ich bin zwar kein Jurist aber wenn ein wesentlicher Bestandteil eines Vertrages nicht existiert bzw. eingehalten wurde, kann der Vertrag dann trotzdem gültig sein? Ich habe da meine Zweifel.

DerHans  12.07.2014, 11:22
@Tobi198383

Durch deinen Einzug hast du Fakten geschaffen. Dann hättest du den Einzug verweigern müssen.

anitari  12.07.2014, 15:21
@Tobi198383
und wird in einem Protokoll festgehalten

Und warum hast Du selbst keins angefertigt? Da steht nicht wer dieses tun muß.

Aber noch mal, den Vertrag macht das nicht unwirksam.

Wenn Du den Antworten hier keinen Glauben schenkst geh am Montag zu einem Fachanwalt.

albatros  13.07.2014, 02:23

Nö, stimmt nicht.

Selbstverständlich ist ein unterschriebener Mietvertrag auch ohne Übergabeprotokoll gültig. Für beide Parteien wäre es natürlich besser, reine aus späteren Beweisgründen, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Die ist aber keine Pflicht. Siehe meine Tipp: http://immobilienexperte.tv/app/download/5793339135/IMMOBILIEN_KOLUMNE_17_2013.pdf

Wenn du einmal eingezogen bist, nützt das Übergabeprotokoll sowieso nichts. Es hat dich aber auch niemand gehindert, dieses einfach selbst zu erstellen und von einem neutralen Zeugen bestätigen zu lassen.

Wenn jetzt ein unangenehmer Geruch in der Wohnung herrscht kann es sein, dass es irgendwo einen Rohrbruch gibt. Den müsstest du dem Vermieter anzeigen. Im eigenen Interesse wird er das überprüfen lassen müssen.

Und selbstverständlich gilt der Mietvertrag. Du wohnst schließlich schon in dem Objekt

"Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist (siehe Anlage)."

Hast du bei Schlüsselübergabe den Geruch schon wahrgenommen? Wahrscheinlich nicht! Demnach hätte es 1. nicht im Übergabeprotokoll gestanden und 2. Ist der Vermieter dem Mieter gegenüber verpflichtet den Gebrauch der Mietsache in einem gebrauchsgemässen Zustand zu überlassen, und dafür Sorgen zu tragen das dies auch so bleibt. Punkt 2 ergibt sich aus dem BGB! Der Mangel wurde von dir angezeigt, der Magel konnte nicht behoben werden bez. der Vermieter möchte diesen nicht beheben. Du hast das Recht wegen der Unzumutbarkeit die Wohnung ausserordentlich fristlos zu kündigen. An deiner Stelle würde ich den Mangel nochmals mit Frist beheben lassen und mit der fristlosen ausserordentlichen Kündigung drohen.

Viel Erfolg