Mietvertrag ohne Übergabeprotokoll gültig?
Hallo,
ich habe eine Frage an die Community und würde mich über Antworten sehr freuen. Ich beschreibe einfach mal meine Situation:
Ich habe Ende Juni einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, in die ich am 1. Juli eingezogen bin. Mein Vermieter hat mir versprochen, dass ein Übergabeprotokoll noch erstellt wird. Er hat den Termin aber immer nach hinten verschoben. Jetzt wohne ich 11 Tage in der neuen Wohnung und merke, dass der Boden enorm stinkt. Ich kann tlw. das Wohnzimmer und die Küche nicht nutzen, da es so stark stinkt.
Ein Gutachter war da und hat festgestellt, dass die Feuchtigkeit in den Wänden nur tlw. über Normalwert ist, hat mir also auch nicht weiter geholfen. Jetzt müsste eigentlich der Boden untersucht werden. Ich habe mich aber mit meinem Vermieter gestritten und sie wollen jetzt nichts weiter machen. Ich will schnellstens raus, meine Vermieter sagen aber, ich habe eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Im Vertrag steht aber "Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist (siehe Anlage)."
und
"Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt."
Wenn ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages (das Übergabeprotokoll) bisher nicht unterschrieben wurde und dies ein wesentlicher Vertragsinhalt ist, habe ich eine Möglichkeit, zum Ende des Monats auszuziehen und den Mietvertrag fristlos zu kündigen? Immerhin war mir nicht bekannt, dass es zeitweise in der Wohnung stark stinkt und diese damit unbewohnbar ist.
Wenn ich jetzt das Übergabeprotokoll fordere, schreibt mein Vermieter aber nicht rein, dass es in der Wohnung manchmal stark stinkt.
Welche Möglichkeiten habe ich? Ich bin über jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße
5 Antworten
Ein Mietvertrag ist auch ohne Übergabeprotokoll gültig.
Es wird zwar empfohlen immer eins zu machen, gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht.
Ein Übergabeprotokoll ist nur gültig, wenn auch Du das unterschrieben hast. Ansonsten würde ich einen Anwalt hinzuziehen.
Es sollte immer ein Übergabeprotokoll gemacht werden
Sollte heißt nicht muß.
Nur weil das Ü-Protokoll fehlt ist der Vertrag nicht unwirksam.
Im Vertrag steht aber "Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist (siehe Anlage)."
Ich bin zwar kein Jurist aber wenn ein wesentlicher Bestandteil eines Vertrages nicht existiert bzw. eingehalten wurde, kann der Vertrag dann trotzdem gültig sein? Ich habe da meine Zweifel.
Durch deinen Einzug hast du Fakten geschaffen. Dann hättest du den Einzug verweigern müssen.
und wird in einem Protokoll festgehalten
Und warum hast Du selbst keins angefertigt? Da steht nicht wer dieses tun muß.
Aber noch mal, den Vertrag macht das nicht unwirksam.
Wenn Du den Antworten hier keinen Glauben schenkst geh am Montag zu einem Fachanwalt.
Nö, stimmt nicht.
Selbstverständlich ist ein unterschriebener Mietvertrag auch ohne Übergabeprotokoll gültig. Für beide Parteien wäre es natürlich besser, reine aus späteren Beweisgründen, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Die ist aber keine Pflicht. Siehe meine Tipp: http://immobilienexperte.tv/app/download/5793339135/IMMOBILIEN_KOLUMNE_17_2013.pdf
Wenn du einmal eingezogen bist, nützt das Übergabeprotokoll sowieso nichts. Es hat dich aber auch niemand gehindert, dieses einfach selbst zu erstellen und von einem neutralen Zeugen bestätigen zu lassen.
Wenn jetzt ein unangenehmer Geruch in der Wohnung herrscht kann es sein, dass es irgendwo einen Rohrbruch gibt. Den müsstest du dem Vermieter anzeigen. Im eigenen Interesse wird er das überprüfen lassen müssen.
Und selbstverständlich gilt der Mietvertrag. Du wohnst schließlich schon in dem Objekt
"Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist (siehe Anlage)."
Hast du bei Schlüsselübergabe den Geruch schon wahrgenommen? Wahrscheinlich nicht! Demnach hätte es 1. nicht im Übergabeprotokoll gestanden und 2. Ist der Vermieter dem Mieter gegenüber verpflichtet den Gebrauch der Mietsache in einem gebrauchsgemässen Zustand zu überlassen, und dafür Sorgen zu tragen das dies auch so bleibt. Punkt 2 ergibt sich aus dem BGB! Der Mangel wurde von dir angezeigt, der Magel konnte nicht behoben werden bez. der Vermieter möchte diesen nicht beheben. Du hast das Recht wegen der Unzumutbarkeit die Wohnung ausserordentlich fristlos zu kündigen. An deiner Stelle würde ich den Mangel nochmals mit Frist beheben lassen und mit der fristlosen ausserordentlichen Kündigung drohen.
Viel Erfolg
Hallo,
genau das ist der Punkt. Es sollte immer ein Übergabeprotokoll gemacht werden und dieses ist ja auch wesentlicher Bestandteil des Vertrages (steht so im Vertrag). M.E. ist ein Vertrag, welcher einen wesentlichen Teil nicht enthält, nicht gültig.
Aber erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. :)