Recht auf Garantie und Geld zurück auf Ebay Kleinanzeigen?
Weiß jemand, ob der Käufer auf Ebay Kleinanzeigen Recht darauf hat, sein Geld zurückzubekommen, wenn ich das nicht in die Artikelbeschreibung schreibe? Also zB. wenn der verkaufte Artikel nach kurzer Zeit schon kaputt geht.
4 Antworten
Mit Garantie hat das nicht das Geringste zu tun. Das ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers. (meistens)
Du meinst wenn die Sachmangelhaftung aka Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde?
Dann würde der Verkäufer in der Tat für Mängel einstehen müssen.
Problem ist nur. Der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe (auch an den Versanddienstleister) bestanden hat. Das ist regelmäßig irgendetwas zwischen schwierig und unmöglich.
Deine Frage hat mit ebay kleinanzeigen nichts zu tun. Privatverkäufe werden nach dem BGB abgeschlossen. Nur dessen Regeln gelten.
Ein Recht auf Garantie hat man nie. Die Garantie ist immer eine freiwillge Leistung des Verkäufers.
Ein Recht darauf, sein Geld zurückzubekommen, hat der Käufer, wenn nach der dritten Beanstandung ein Mangel nicht behoben wurde. Inwiefern die einen Mangel überhaupt reklamieren kannst, hängt von der Formulierung des Kaufvertrags ab. Da kann es keine allgemeingütlige Regelung geben.
wenn ich das nicht in die Artikelbeschreibung schreibe?
Wenn du was nicht schreibst? Wie lautet der Kaufvertrag wörtlich?
Nein, nicht wenn es sich um einen privaten Verkauf handelt. Verkäufer privat, Käufer privat
Kommt drauf an. Einen defekten Artikel als ok anzubieten, schützt auch den privaten Verkäufer nicht vor einer berechtigten Reklamation. Ebenso, wenn der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.
Wird Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen, ist der Verkäufer in der Pflicht.
Ob der Käufer das aber durchsetzen kann, ist was anderes...