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Rechnung von Feuerwehr

gefragt von TastoomTastoom am 14.10.2009 um 13:23 Uhr

Ich warte nun schon seit 3 Monaten auf die Rechnung von der Feuerwehr.

Wie lange muss man da im Durchschnitt warten?

Ich hatte eine 750m lange Ölspur verursacht und die Feuerwehr hat es dann weggemacht.

Da ich der Verursacher bin zahle ich auch. Bloß wann?

Ich will allerdings auch nicht nach telefonieren.


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Domainer am 15. Oktober 2009 07:06
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Hilfreichste Antwort

Egal ob es eine freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr ist, eine Führungskraft der Feuerwehr muss einen Bericht schreiben, dieser geht möglicherweise erstmal auf Dienstreise von Führungskraft zur höheren Führungskraft usw. (kann bei einer Freiwilligen Feerwehr auf dem Lande schon mal etwas länger dauern) und dann endlich in die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Von dort kommt dann die Rechnung. Möglicherweise wird noch über die Polizei oder über die Zulassungsstelle der Halter (Du) abgeglichen oder ermittelt oder sonstwas. Alles für sich verursacht Verzögerungen. Da können schnell Wochen oder Monate ins Land ziehen. Wenn Du die Ölspur mit Deinem Auto, Motorrad, LKW,... verursacht hast, kann der Anspruchsteller die Rechnung theoretisch auch direkt an Deine Fahrzeughaftpflichtversicherung schicken, denn in Deutschland gibt es gemäß Pflichtversicherungsgesetz einen Direktanspruch gegen den Fahrzeugversicherer (bei Privathaftpflicht ist das wiederum nicht so). Das wäre allerdings unüblich. Die Versicherung würde als erstes Dir einen Fragebogen senden.

Hoffe geholfen zu haben.

PS: Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass im Endeffekt gar keine Rechnung kommt. Wenn der Berichtschreiber es gut mit Dir meint, macht er sein Kreuzchen bei "Verursacher unbekannt" und die Sache ist erledigt (habe ich selber schon gemacht).


Weitere gute Antworten


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 14. Oktober 2009 13:24
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Mahn die doch einfach an.

Kommentar von 54ee90c553bcea4b5e58f2378a5909b1smallTaimanka am 14. Oktober 2009 13:25

lacho - dh


kovah
beantwortet von kovah am 14. Oktober 2009 13:24
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Naja sofern da nicht grobe Fahrlässigkeit sondern ein technischer Defekt Schuld ist, musst du nichts zahlen (es sei denn du hast keine Versicherung für dein Auto was bekanntlich nicht geht).

Kommentar von Fe01a0e1a73c41738cb400b789d7b67esmallPeterTheodor am 14. Oktober 2009 13:26

So ist es.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. Oktober 2009 13:24
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Warte ab, vielleicht kommt gar keine Rechnung.

Ich bin vor vielen Jahren auf einen drauf gefahren, da ist auch Öl ausgelaufen. Ich hab nie eine Rechnung bekommen.


oschwab
beantwortet von oschwab am 15. Oktober 2009 07:55
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guten Morgen!

Leider sind eine Vielzahl von Antworten echter Blödsinn.

Grundsätzlich wird ein Einsatz zur Technischen Hilfeleistung kostenpflichtig. Die Feuerwehr fährt den Einsatz, stellt auf, wieviel Personal, Fahrzeuge und Material verwendet wurden und gibt dies an die Stadtverwaltung weiter. Das hat dann nichts mit Befehlskette zu tun, sondern obliegt der Stadt, die Rechnung zu stellen.

Diese kostenpflichtigen Einsätze sind eine nicht unerhebliche Einnahmequelle für die Feuerwehr (Personal- und Materialkosten).Daraus und aus Spenden finanzieren sich die Feuerwehrvereine. Aus diesen Mitteln werden dann beispielsweise Lederstiefel beschafft, wennn die Gemeinde nur Gummistiefel bereitstellt.

Wenn Du diese Rechnung so dringend erwartest, dann ruf bei Deiner Gemeinde an und frag danach. Ansonsten: abwarten.


Taimanka
beantwortet von Taimanka am 14. Oktober 2009 13:24
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... dann kannst du schon mal sparen, denn die Rechnung wird bestimmt keine kleine sein


SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 14. Oktober 2009 13:24
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Warte weiter. Vllt. kommt ja auch nichts mehr ^^


peterkaosa
beantwortet von peterkaosa am 14. Oktober 2009 13:24
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"Ich will allerdings auch nicht nach telefonieren."

Ja mei, was soll man dir da helfen? wir stecken alle nicht im Rechnungswesen der Feuerwehr drin. Wirst schon nicht drumrumkommen, dort anzurufen.

Kommentar von Fe01a0e1a73c41738cb400b789d7b67esmallPeterTheodor am 14. Oktober 2009 13:27

Nix machen, da kommt nichts (Hoffentlich)


anonym
beantwortet von Scorba am 14. Oktober 2009 13:25
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Schlafende HUnde soll man nicht wecken.


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 14. Oktober 2009 13:26
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Hatte einen ähnlichen Fall. Du hast den Schaden ja nicht absichtlich verursacht!! Bei mir ist nichts mehr nachgekommen. Wecke keine schlafenden Hunde.


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 14. Oktober 2009 13:26
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Also, mit der Feuerwehr selber hab ich noch nichts zu tun gehabt, aber eine Freundin.. Der ihr Mann hatte einen Verkehrsunfall an dem er selber Schuld war und auch da mussten sie die Rechnung zahlen.. Aber diese kam erst im Januar des Folgejahres, obwohl der Unfall schon im März war..


berchrist
beantwortet von berchrist am 14. Oktober 2009 13:27
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Warte in aller Ruhe ob was kommt. Wie Lange sowas dauert kann man nicht sagen. Kommt auf den Sachbearbeiter an. Ich warte schon über 2Jahre auf meine Rechnung. Vieleicht wird auch nichts berechnet.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 14. Oktober 2009 13:29
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Finde heraus, wieviel die Beseitigung einer Ölspur mit der genannten Länge im Durchschnitt kostet.

Leg das Geld plus 50% Sicherheitsaufschlag beiseite (separates Sparbuch) und warte ab.

Kommentar von 2fcad96ea34b6c9efc31ae352e9559c8smallTastoom am 14. Oktober 2009 13:37

Ich schätze grob zwischen 250 € und 450 € kann es werden.

Einsatzwagen 100

Einsatzzeit 1 Std. 100

Bindemittel 50

plus Schönwetterzuschlag (unbekannte Höhe)

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 14. Oktober 2009 13:45

450 plus 100 plus 100 plus 50 macht 700. Schwierige Einsatzbedingungen (z.B. wenn es bei der Beseitigung der Spur geregnet hat) erfordern möglicherweise mehr Zeit und Material, schlag nochmal 200 drauf.

900 * 1,5 = 1350.


Morrrpheus
beantwortet von Morrrpheus am 14. Oktober 2009 13:52
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Wurde die Spur wirklich nur von der Feuerwehr weggemacht, oder war womöglich noch eine Spezialfirma dabei?
Die haben vielleicht die Rechnung noch nicht weitergeleitet!


alphadevil
beantwortet von alphadevil am 14. Oktober 2009 15:10
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nunja, die freiwillige feuerwehr schickt in der regel keine rechnung, wenn eine berufsfeuerwehr dann teuer. hoffe es war eine ffw...

bitte daumen hoch oder hilfreichste antwort wenn denn so empfunden


anonym
beantwortet von BossUwe am 14. Oktober 2009 23:44
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Warte einfach ab, die Rechnung wird aber nicht von der Feuerwehr kommen, sondern von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Kommentar von RoberttheBruce am 15. Oktober 2009 06:25

Die zweite vernünftige Antwort zu dem Thema!!

Uwe hat Recht, die Rechnung kommt von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Im Laufe des Vormittags kann ich Dir sagen, ob Du eine Rechnung bekommst und wie hoch sie evtl. sein könnte.


anonym
beantwortet von RoberttheBruce am 15. Oktober 2009 06:32
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Zitat Tastoom: "Ich will allerdings auch nicht nach telefonieren."

Warum nicht? Falls Du es wirklich selber zahlen mußt, dann bekommst Du eine Rechnung, soviel ist gewiss. Keine Verwaltung lässt eine offene Rechnung unter den Tisch fallen.

Einfach die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wo es passiert ist anrufen und Dich mit dem Sachbearbeiter für das Feuerwehrwesen verbinden lassen. Der kann Dir Auskunft geben.

Aber wie gesagt, ich frage mal nach wie das bei uns gehandhabt wird....


anonym
beantwortet von RoberttheBruce am 15. Oktober 2009 10:51
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So, nun wie versprochen die Antwort. Bei uns im Stadtgebiet verhäkt es sich so:

Die Kosten werde von der Haftpflicht gedeckt. Wir schreiben im Normalfall direkt an die Versicherung unseren Kostenbescheid. Name des Versicherers im Wege der Amtshilfe über Polizei bzw. Straßenverkehrsamt, Zulassungsstelle.

Kann schon mal ein Vierteljahr dauern. Aber nicht nur bei uns, in anderen Komunen ist es ähnlich. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Hilfeleistungssatzung der jeweiligen Komune, der eingesetzten Kräfte, der eingesetzten Fahrzeuge und dem verbrauchten Ölbindemittel.

Hoffe Dir damit geholfen zu haben.


anonym
beantwortet von wuslon am 22. Oktober 2009 00:37
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macht dem armen mann doch nicht so eine panik. warte einfach ab. wenn eine rechnung kommt dann mache einen wiederspruch weil wenn die rechnung nicht innerhalb von 12 wochen bzw. 3 monaten gestellt wird ist der rechtsanspruch verjährt. also lass dich nicht verrückt machen und lehne dich zurück, denn die zeit arbeitet in diesem fall führ dich. mfg

PS: diese info ist von einer bekannten die beim ordnungsamt dafür zuständig ist solche rechnungen für die feuerwehr einzutreiben.

Kommentar von 2fcad96ea34b6c9efc31ae352e9559c8smallTastoom am 2. November 2009 09:59

Habe ich jetzt genau nachgelesen.

Allgemeine Verjährung 3 Jahre. also Juli 2009 Ereignis. -> Verjährung 31.12.2012

MWST Steuerpflicht 6 Monate.


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