Rechnung über 500 € für einen Rettungswagen?


01.05.2024, 07:34

*bin zur Info gesetzlich versichert.

5 Antworten

Mit Deiner Krankenkasse reden, die Situation schildern.

Dass Du in Deiner Not den Krankenwagen bestellt hast und danach eine Rechnung erhalten hast. Der Arzt im Krankenhaus hat Ein EEG gemacht, Urin abgenommen und Schmerztabletten verabreicht, eine ganz oberflächliche Behandlung. Das war eine gute Reaktion, dass Du am nächsten morgen - nach dem Du Blut gespuckt hast - ein Taxi angerufen hast und erneut zur Klinik gefahren bist.

Mit der Rechnung zur Krankenkasse, dem Bericht des zweiten Arztes/Oberarztes der eine Lungenembolie festgestellt hat.

Die 500 € auf keinen Fall bezahlen.

Woher ich das weiß:Recherche

sprich mit deiner Krankenkasse.. und lege die Situation da

Lass dir einen Beriht von dem Anderen Krankenhaus geben und Geh rechtlich Dagegen vor . Das geht überhaupt nicht das man so etwas macht in meinen augen .Ich meine Du hättest in der Theorie sterben Können . Noitfalls redest halt mal zu erst mit deinem Anwalt was er dazu meint was du so oder so erstmal machen solltest . Screibst ihm halt mal nh nette E mail und sagst deine probleme zu dem fall und was er dazu sagt .

Interessanterweise war es aber zwei Tage später kein Problem, ein Taxi zu nehmen.

Das dürfte eine spannende Diskussion geben.


Nana97431 
Fragesteller
 01.05.2024, 10:18

Ich hatte in der besagten Nacht akute Atemnot und habe deshalb einen Krankenwagen gerufen. 2 Tage später habe ich Blut gespuckt und hatte keine Atemnot. Ich konnte ja trotzdem alles ganz normal in dem Moment, weshalb es für mich auch kein lebensbedrohlicher Zustand war. Da bin ich dann auch in der Lage ein Taxi zu rufen, ja.

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Widerspruch und Publickmachung, schriftlich.

Die KrankenhausBerichte, (könnte der Hausarzt evtl. haben, wenn du in den Kr.häusern gefragt wurdest), Notfahrdienst Rechnung, alles kopieren und mit einem Schreiben alles an die Kr.kasse senden, per Einschreiben, oder mail mit Bitte um Eingangsbestätigung. Auch an die Kassenärztliche Vereinigung: Zur Kenntnisnahme.

Dem Notfahrdienst ein Schreiben als Widerspruch und nachrichtlich auch das Schreiben an die Kr.kasse beifügen, mit Bitte um Rücknahme der Forderung.

Du kannst auch ohne Kr.hausberichtsKopie, nur so schildern wie hier. Die Kr.kasse schreibt die dann an. Und bittet die um ne Rechtfertigung.

Dann lass das ganze seinen Gang gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Beruf+pr.Vertr.person. Helfen+dabei viel gelernt.