Rechnung über 500 € für einen Rettungswagen?
Hallo zusammen,
Im Januar diesen Jahres musste ich mir nachts aufgrund von akuter Atemnot und massiven Schmerzen im Unterrücken, so dass ich kaum noch laufen konnte, selber einen Krankenwagen rufen.
Daraufhin wurde ich in ein Krankenhaus gefahren, wo der behandelnde Arzt ein EKG und lediglich eine Urinprobe gemacht hat, weil er zunächst dachte, es könnte etwas mit meiner Niere zu tun haben. Für mich war das vor Ort auch schon total der falsche Ansatz, wenn ich mit Atemnot in die Klinik komme.
Er hat dann noch etwas meinen Rücken abgetastet und meinte, ich sei etwas verspannt und es werden vermutlich Rückenschmerzen sein. Ich habe ihm gesagt, dass ich das Gefühl habe, es ist etwas organisches, woraufhin er mich nur schmunzelnd angeguckt hat, aus dem Raum gegangen ist, mit Schmerztabletten wiedergekommen ist und mir die regelrecht hingeschmissen hat. Daraufhin wurde ich entlassen und konnte mich kaum bewegen.
Zwei Tage später habe ich morgens Blut gespuckt. Ich habe mir sofort ein Taxi genommen und bin dann in ein anderes Krankenhaus gefahren. Dort hat mich der Oberarzt sofort behandelt. Nachdem ein CT gemacht wurde, stellte sich heraus, dass es eine Lungenembolie ist.
Jetzt, dreieinhalb Monate später, bekomme ich eine Rechnung über 500 € für den Rettungswagen, der mich damals in das Krankenhaus gefahren hat. Dort steht drin, dass ich die Rechnung aus dem Grund erhalte, weil eine Verordnung einer Krankenbeförderung für den Einsatz eines Rettungswagens nicht vorliegt. Ich gehe mal davon aus, dass der behandelnde Arzt im ersten Krankenhaus diese Verordnung verweigert hat.
Ich frage mich jetzt, ob das alles so rechtens ist bzw. ob ich das wirklich bezahlen muss. Ich kann ja nachweisen, dass zwei Tage später in einem anderen Krankenhaus eine Lungenembolie festgestellt wurde und demnach hat der erste Arzt mich ja nicht vernünftig behandelt. Ich habe aktuell keine Ahnung, wie die Rechtslage ist und ob ich da überhaupt was machen kann. Habt ihr eine Idee ?
LG Nana
*bin zur Info gesetzlich versichert.
5 Antworten
Mit Deiner Krankenkasse reden, die Situation schildern.
Dass Du in Deiner Not den Krankenwagen bestellt hast und danach eine Rechnung erhalten hast. Der Arzt im Krankenhaus hat Ein EEG gemacht, Urin abgenommen und Schmerztabletten verabreicht, eine ganz oberflächliche Behandlung. Das war eine gute Reaktion, dass Du am nächsten morgen - nach dem Du Blut gespuckt hast - ein Taxi angerufen hast und erneut zur Klinik gefahren bist.
Mit der Rechnung zur Krankenkasse, dem Bericht des zweiten Arztes/Oberarztes der eine Lungenembolie festgestellt hat.
Die 500 € auf keinen Fall bezahlen.
sprich mit deiner Krankenkasse.. und lege die Situation da
Lass dir einen Beriht von dem Anderen Krankenhaus geben und Geh rechtlich Dagegen vor . Das geht überhaupt nicht das man so etwas macht in meinen augen .Ich meine Du hättest in der Theorie sterben Können . Noitfalls redest halt mal zu erst mit deinem Anwalt was er dazu meint was du so oder so erstmal machen solltest . Screibst ihm halt mal nh nette E mail und sagst deine probleme zu dem fall und was er dazu sagt .
Interessanterweise war es aber zwei Tage später kein Problem, ein Taxi zu nehmen.
Das dürfte eine spannende Diskussion geben.
Ich hatte in der besagten Nacht akute Atemnot und habe deshalb einen Krankenwagen gerufen. 2 Tage später habe ich Blut gespuckt und hatte keine Atemnot. Ich konnte ja trotzdem alles ganz normal in dem Moment, weshalb es für mich auch kein lebensbedrohlicher Zustand war. Da bin ich dann auch in der Lage ein Taxi zu rufen, ja.
Widerspruch und Publickmachung, schriftlich.
Die KrankenhausBerichte, (könnte der Hausarzt evtl. haben, wenn du in den Kr.häusern gefragt wurdest), Notfahrdienst Rechnung, alles kopieren und mit einem Schreiben alles an die Kr.kasse senden, per Einschreiben, oder mail mit Bitte um Eingangsbestätigung. Auch an die Kassenärztliche Vereinigung: Zur Kenntnisnahme.
Dem Notfahrdienst ein Schreiben als Widerspruch und nachrichtlich auch das Schreiben an die Kr.kasse beifügen, mit Bitte um Rücknahme der Forderung.
Du kannst auch ohne Kr.hausberichtsKopie, nur so schildern wie hier. Die Kr.kasse schreibt die dann an. Und bittet die um ne Rechtfertigung.
Dann lass das ganze seinen Gang gehen.