Rassefeststellung beim Veterinäramt?

8 Antworten

Der Cane Corso gilt in Bayern, und ich glaube Brandenburg, zur Kategorie 2. Der Old English Bulldog ist nirgendwo ein Listenhund.
Kommt also auch auf Deinen Wohnort an, ob Du Folgen zu erwarten hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter
Nices817 
Fragesteller
 17.01.2020, 10:04

Naja, die Frage die sich mir stellt, wie diese "Rassefeststellung" von statten geht. Meines Wissens nach, wird da zu einem Großteil nach den aeußerlichen Merkmalen beurteilt. Der OEB hat ganz klar Merkmale, die z.B auch ein Staff haette. Ohren, Zuege, kraeftig, etc. Der Staff wiederrum steht auf einer Liste. Es kommt dann natuerlich darauf an, was man in meinem Hund sieht oder meint zu sehen.

Wir kommen aus NRW.

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Jekanadar  17.01.2020, 10:39
@Nices817

Ich wohne ja auch in NRW, und die sind ziemlich strikt, was Listenhunde angeht.
Ich würd vorher beim VetAmt anrufen und mich nach dem Prozedere erkundigen.

Hast Du eine Hundeschule, die Dich kennt? Viele Ämter lassen mit sich reden, wenn ein professioneller Trainer hinter einem steht.

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Nices817 
Fragesteller
 17.01.2020, 11:02
@Jekanadar

Man sagte mir dort, das man mir kaum etwas dazu sagen koennte.

Was mich schon sehr verwundert hat, da ich natuerlich schon gerne wissen wuerde, was da genau auf mich oder meinen Hund zu kommt. Sie sagte mir nur, was waere, wenn es so ist.

Leider nein.

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Hallo,

in allen Bundesländern, in denen es diese Rasselisten gibt, ist es sehr beliebt geworden, einen möglichen Mix aus Hunden oder mit Hunden besagter Rassen als OEB zu deklarieren.

ABER die Mitarbeiter der Ordnungsämter sind ja nicht völlig verblödet. Und irgendwann und irgendwie fällt jeder mal auf, der die Abstammung seines Hundes zu verschleiern versucht.

Es ist übrigens jetzt an DIR bzw. an EUCH als Halter, zu beweisen, dass euer Hund KEIN Mischling mit oder aus besagten Rassen ist - das ist NICHT Aufgabe des Ordnungsamtes.

Am besten geht das über einen Gentest oder ein Phänotypgutachten.

Mit diesen Ergebnissen wird dann entsprechend das weitere Verfahren laufen.

Da kann also gar kein Mitarbeiter "willkürlich" handeln. Gegen eine solche, mögliche Willkür könntet ihr dann im Fall der Fälle mit einem Gentest oder dem Phänotyp-Gutachten entgegenwirken.

Nices817 
Fragesteller
 17.01.2020, 10:59

Also verschleiert, haben wir da nichts. Wir haben den Hund damals angemeldet, als das was er auch ist. Und Probleme gab es keine.

Und warum es nun ist, wie es ist. Irgendjemand hat beim Veterinaeramt eine voellig haltlose Beschwerde eingereicht, nicht wegen der Rasse meines Hundes, oder der vermeintlichen Aehnlichkeit zu einem "Soka" sondern aus anderen haltlosen Gruenden. Das Veterinaeramt war entsprechend hier und keine der Anschuldigungen war zutreffend. Man entschuldigte sich entsprechend auch noch bei mir, man muesse halt allen Faellen nach gehen, auch wenn diese sich dann als "nicht zutreffend" rausstellen. Bei der Begutachtung meiner Tiere war es dann so, das sie sich nicht ganz sicher war, ob meinem Hund nicht eine "gefaehrliche Rasse" als solche beigemischt wurde. Dabei ist es ja nunmal auch kein Geheimnis, das sowohl der Cane Corso wie auch der OEB und gerade auch ein Mischling beider Rassen, rein äußerlich sehr nach einem "Soka" aussehen. Entsprechend hat sie eine Kollegin dazu gezogen, die anhand der Fotos jetzt auch noch keinen Entschluss treffen wollte und wodurch wir zur Rassefeststellung vorstellig werden sollen.

Also koennte ich im Vorfeld einen Gutachter bestimmen, der mir eventuell bescheinigt, das mein Hund ist, was er ist und hoffen, das es seitens des Veterinaeramtes anerkannt wird?

Die Dame des Veterinaeramtes sagte mir auch das ich alles mitbringen sollte, was ich habe. Sprich auch Welpenbilder, Bilder der Eltern etc. alles was halt dazu beitraegt, die Rasse zu bestimmen.

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dsupper  17.01.2020, 11:30
@Nices817

Ich wollte auch nicht behaupten, IHR hättet es bei eurem Hund verschleiert - aber das wird halt gerne und in sehr großem Umfang gemacht!!

Ich würde auf jeden Fall ein eigenes Gutachten bzw. einen Gentest machen lassen. Kommt es zur Verwaltungsverfügung, dass der Hund einem "Listenhund" entspricht und ihr ihn daher abgeben müsst (weil ihr die Vorschriften im Vorfeld nicht eingehalten habt!), dann muss die Sache vor Gericht. Und da sind auch eigene Gutachten immer sehr wichtig.

Bilder der Elterntiere sind wenig aussagekräftig, denn es ist ja gar nicht beweisbar, dass es die tatsächlichen Eltern sind!

Obwohl es hier in NRW so manches Mal tatsächlich auch keine Rolle spielt, weil der Amtsveterinär immer Recht hat - dazu gab es sogar Urteile

https://www.raschlosser.com/zivilrecht/hunderecht/listenhunde-und-angebliche-kreuzungen-der-amtsveterinaer-hat-immer-recht/

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Nices817 
Fragesteller
 17.01.2020, 11:51
@dsupper

Ich danke dir vielmals!

Zwar gibt es in meinem Fall noch keine endgueltige Entscheidung, aber es "koennte" ja nunmal so kommen.

Und da ich recht wenig in der Hand habe, um dem entgegen zu wirken, ist es natuerlich gut zu wissen, was ich tun kann.

Zu den Bildern, das ist das was die Amtsaerztin mir sagte. Ich denke da genauso wie du, aber wenn es in irgendeiner Form hilfreich ist, werde ich dem halt nachkommen.

Ja, ich habe auch schon von Faellen gelesen, wo es tatsaechlich so war, das einem Labrador ein Soko-Anteil zu gesprochen wurde und man sich gegen die Einschaetzung des Veterinaeramtes nur schwer zur Wehr setzen konnte.

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Wikipedia: In Nordrhein-Westfalen sieht die Verwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz vor, dass Olde English Bulldog zu den Hunden bestimmter Rassen zählen, da mindestens 1/3 bestimmte Rassen eingekreuzt sind. Wenn der Phänotyp eines Pitbull Terriers deutlich hervortritt, ist der Hund als gefährlicher Hund einzustufen. Ein Halten ist somit nur bei besonderem öffentlichen oder privaten Interesse möglich.[7]

Wie lange ich gerade gegoogelt habe um das auf Wikipedia zu finden? So circa 2 Minuten.... Aber du hast dich ja "mit dem Thema auseinandergesetzt" und bist dir den Problemen mit der Rasse "bewusst".

Woher ich das weiß:Hobby – Hatte schon 5 Hunde aus allen Altersklassen
Nices817 
Fragesteller
 17.01.2020, 11:15

Danke fuer den durchaus hilfreichen Kommentar. Nun, da sich gerade bei der "Old English Bulldogge" die Seiten spalten und ich auch einige Gerichtsurteile kenne, in denen das wieder ganz anders aussieht, gehe ich darauf garnicht erst ein. Woher ich das weiß? Eben weil ich laenger als 2. Minuten gegoogelt und mich damit auseinandergesetzt habe.

In meinem Umfeld gibt es wahnsinnig viele Menschen die eine Old English Bulldogge halten und keinerlei Probleme haben. Und anderenorts gibt es viele, die diese Probleme sehr wohl haben. Es kann also so sein, muss es aber nicht zwangslaeufig.

Aber danke.

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blabla8151  17.01.2020, 14:40
@Nices817

Klar gibt es verschiedene Gerichtsurteile. Aber du lebst in NRW und da ist es so geregelt. Klar haben manche mit OEB die Probleme und manche nicht. Weil bei manchen der Phänotyp mehr heraustritt als bei anderen und weil diese Wahrnehmung ja auch immer subjektiv ist.

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Das dürfte jetzt erstmal kein Drama sein.

Stehen Cane Corso und OEB in Deinem Bundesland auf der Liste?

Meine Standard Bullterrier bellen natürlich nicht, wenn sich Besuch anmeldet.

Nices817 
Fragesteller
 17.01.2020, 09:42

Wir kommen aus NRW.

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BBPB21  17.01.2020, 09:48
@Nices817

Gut, da stehen beide Hundrassen nicht auf der Liste.

Kann ggf. durch einen Gentest nachgewiesen werden.

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Nices817 
Fragesteller
 17.01.2020, 10:13
@BBPB21

Soweit ich weiß, werden diese Test's nicht anerkannt. Sonst waere das natuerlich eine Idee.

Jedoch geht es mir auch darum zu wissen, was ich tun kann, sollte man meinen Hund zum "Kampfhund" deklarieren. Die nette Dame am Telefon sagte mir schon, das es maßgeblich ist, wie lange der Hund schon bei mir lebt, falls es darum ginge mir die Haltung untersagen und den Hund beschlagnahmen zu wollen. Ich muesste dann ja einen "Erlaubnisantrag" stellen und und und.

Noch ist keine Entscheidung gefallen. In ein paar Wochen habe ich erst den Termin zur "Rassefeststellung", sollte es jedoch wie vermutet, rein um die aeußerlichen Merkmale gehen, so koennte es natuerlich passieren, das die Geschichte ein weniger schoenes Ende nimmt. Wer will, sieht in meinem Hund natuerlich alles, was er sehen will und unter Umstaenden natuerlich auch mehr, als es den Tatsachen entspricht. Wenn ich lese, mit welcher Willkuer da teilweise vorgegangen wird, mache ich mir natuerlich Gedanken.

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Ist der Cane Corso ein Listenhund? Dann sind auch seine kreuzungen Listenhunde. Du kannst natürlich auf einem (selbst zu bezahlenden) Gentest bestehen.

Ich habe oft gelesen, das einige Ämter an dieser Stelle auch mit reiner "Willkür" handeln, so wurde aus manchem Labrador bereits ein "sogenannter Kampfhund".

Äh neeee. Aber viele Listenhundebesitzer geben, um die hohe Steuer zu sparen, ihren Listenhund als Boxer-Labradormix aus. Diese Ausrede allerdings hat mittlerweile sooo einen Bart und Vet.Ämter kennen die.

Nices817 
Fragesteller
 17.01.2020, 12:22

Nein. Zumindest nicht in unserem Bundesland.

Okay. Das ist gut zu wissen.

Ja, denke ich mir. Ich bin zwar der Meinung, das die Gefaehrlichkeit eines Hundes nicht zwangslaeufig anhand einer "Liste" festgemacht werden kann, aber so ist es ja nunmal leider.

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Dahika  17.01.2020, 13:52
@Nices817

eben. So ist es nun mal. Ich kenne zwei sehr liebe Pitbulls. Das sind für mich eher Möpse als Kampfhunde. Aber es sind nun mal Listenhunde, und für einen bezahlt der Besitzer schon 700 Euro im Jahr. Was er für beide bezahlt, weiß ich nicht. Nun ja, er kann es sich leisten.

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