Radierbarer Kugelschreiber im Abitur
Hab gerade meine erste Abiturprüfung in Deutsch abgelegt und meinen Aufsatz mit einem radierbaren Kugelschreiber geschrieben. Es hieß Füller und Tintenkiller seien erlaubt und daher dachte ich mir, dass es keinen Unterschied macht. Auch gab es kein ausdrückliches Verbot. Hat halt für eine saubere Form gesorgt, wie auch jeder Tintenkiller. Nun ist meine Frage ob ich irgendetwas zu befürchten habe, von wegen dass das nicht zählt, weil ändern kann ich ja sowieso nichts mehr.
3 Antworten
Ich denke nicht das du etwas zu befürchten hast, da du ja nicht betrogen hast, jedoch würde ich vom weiteren Gebrauch solcher Kugelschreiber abraten.
Diese Art der Kugelschreiber sind aus dem Grund verboten, da man eine nachträgliche Korrektur nur sehr schwer nachweisen kann. Es gibt nur die Möglichkeit das Schriftstück in das Gefrierfach zu legen dann erkennt man ob nachgebessert worden ist.
Die Lehrer haben jedoch weder Zeit und Lust jedes Blatt in die Gefriertruhe zu legen und deshalb ist diese Art von Kugelschreibern verboten.
Wen interessiert es eigentlich ob nachgebessert wurde? Wenn nicht VOR der Prüfung da irgendwie geheime Notizen gestanden haben, ist das doch eigentlich vollkommen egal, Hauptsache das Schriftbild stimmt.
nicht weil ich irgendwelche bösen absichten hege, sonder weil es mich interessiert: wie funktioniert das mit dem gefrierfach und wäre es nicht einfacher, die abiturprüfung für den fall der fälle generell einzuscannen?
Die Dinger sehen doch aus wie ein normaler Kugelschreiber wenn man das geschriebene sieht oder nicht? Ich denke nicht das du irgendwas zu befürchten hast. Wäre nur nicht so gut wenn bei der Korrektur deiner Prüfung der Lehrer etwas weg radieren muss und dabei über deine Schrift kommt.
Naja, mit nem normalen Radiergummi geht des kaum weg. Auf der Rückseite vom Stift ist so ein etwas härterer Gummi, der sich soweit ich das sehe auch nicht abnutzt.
Kommt auf dem Lehrer an. Sag einfach keinem was davon :)