PS4 Spiel ausgeliehen. Was tun?

2 Antworten

Wahrscheinlich müsstest Du aber deine Eltern darüber berichten und die helfen Dir sicher. Wie sind denn seine Eltern drauf? Eltern-Eltern Gespräch wär auch mal nett.

Und nur weil er stärker ist als Du gibt es ihm lange nicht das Recht, deine Spiele für Sich zu behalten. Das ist kein Freund.

Diesem Typen würde ich niemals wieder etwas leihen. Niemals.

raybeeeeee 
Fragesteller
 07.05.2017, 00:29

Werde ihm sowieso nie wieder etwas leihen. Seit 2 Jahren leiht er Geld von mir aus... Es sind locker über 10 Euro gewesen insgesamt :( sonst schlägt er mich ja

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DGsuchRat  07.05.2017, 00:31

Er hat dich um Geld gebeten mit dem Hinweis, dass er dich schlagen wird wenn du ihm nix gibst? Das gilt sogar schon als Erpressung. Erzähl es deinen Eltern und wenn diese nicht unterbelichtet sind verstehen sie es und werden was unternehmen.

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raybeeeeee 
Fragesteller
 07.05.2017, 00:33

Meine Eltern haben sowieso auch Streit miteinander also Mutter und Vater streiten sich immer wieder. Bei meinem Leben ist sowieso alles schief :(

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DGsuchRat  07.05.2017, 00:36

Na dann folge den Tipp von Vladimir873, musst du mal tun. Einfach mal böse sein! Bringt Dir auch sicher mehr Respekt ein.

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So einem "Freund" würde ich
1. nicht Freund nennen und
2. garantiert nichts mehr ausleihen.
Wenn du das Spiel und das Geld wieder haben möchtest, er es dir aber nicht herausgibt, macht er sich sogar strafbar.
(Paragraph 246 (2) StGB)
Allerdings dürfte es schwer zu belegen sein, dass das/die Spiel/e wirklich dir gehören, wenn der Verleih nicht schriftlich festgehalten und von beiden unterschrieben wurde.
Ich empfehle dir, darüber mit deinen Eltern zu reden.

raybeeeeee 
Fragesteller
 07.05.2017, 13:44

Er wird es zwar zurückgeben aber erst nach verdammten 4 5 Monaten

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TribunAgricola  07.05.2017, 14:06

Er kann ja sagen was er will. Das heißt ja nicht, dass er es dir dann auch wirklich zurück gibt. Ich würde darauf bestehen, dass er dir das Spiel JETZT zurück gibt. Wenn er es dir nicht aushändigt, wäre nach meinem Verständnis der Tatbestand einer Unterschlagung schon erfüllt.
Um sicher zu gehen sollte man sich aber bei einen Anwalt informieren. Ich bin kein Jurist.

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raybeeeeee 
Fragesteller
 07.05.2017, 14:44

Gebe dir recht. Danke

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