Prüfung sicher bestehen?

1 Antwort

Siehe Prüfungsrichtlinie:

1.5.1 Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um: 
-Gefährdung oder Schädigung 
-Grobe Missachtung der Vorfahrt-und Vorrangregelung 
-Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten 
-Nichtbeachten der Vorschriftzeichen
-Z 206 STOP-Schild
-Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei"
-Z 267 Verbot der Einfahrt 
-Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung 
-Verstoß gegen das Überholverbot 
-Vorbeifahren an Schul-und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h 
-Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs 
-Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung 
-Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen.
1.5.2 Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den in 1.5.1 genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.: 
-Mangelhafte Verkehrsbeobachtung 
-Nichtangepasste Geschwindigkeit 
-Vorbeifahren an Schul-und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit aber nicht mehr als 20 km/h 
-Fehlerhaftes Abstandhalten 
-Unterlassene Bremsbereitschaft 
-Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots 
-Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter 1.5.1 genannten Situationen 
-Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen 
-Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen 
-Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers 
-Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme 
-Fehler bei der Fahrzeugbedienung 
-Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise.