Probleme des Binnenmarkts Apfelwein?

1 Antwort

Hallo,

ich sehe in dieser EU Verordnung, die jedoch nicht neu ist, keine Probleme, weder für Wein, noch für Apfelwein.

Die EU stärkt mit der Verordnung die Sicherheit der Verbraucher.

Es ist dies bezüglich eine klare Verordnung. Wein sollte immer Wein sein und damit meint die EU ein Erzeugnis ausschließlich aus Weintrauben.

Nichtsdestotrotz darf sich Apfelwein auch nach wie vor Apfelwein nennen. Lediglich als Wein darf mit der Verordnung ein Apfelwein oder auch anderer Früchtewein, nicht mehr bezeichnet werden.

Wenn eine solch klare Unterscheidung bei anderen Produkten vorgenommen werden würde wäre das Leben deutlich einfacher.

Schlimm und problematisch hingegen sehe ich die Definition der Schaumweinsteuer, die auf jeden deutschen Sekt greift, aber nicht auf viele italienische Prosecco. Das liest sich erst einmal banal, aber bei niedrigpreisigen Produkten wie vielen Sektsorten, mit einem Flaschenpreis von 2, 3 oder 4 Euro, dabei eine Verbrauchsteuer von 1,02 Euro im Preis integriert zu haben, ist eine Wettbewerbsverzerrung. Die Schaumweinsteuer ist eine Volumen basierte Verbrauchsteuer, so dass je 1 Liter Sekt 1,36 Euro anfallen. Dabei reden wir noch nicht von der Umsatzsteuer, die sich wiederum auf allen Produkten befindet.

Alles Gute Dir...

Gruß, RayAnderson  😏