Privatsphäre im Trennungsjahr?

4 Antworten

Wenn du die Polizei rufst und ihnen alles erklärst dann sagen Sie: Wir können keinen rausschmeißen. Ihr seit gemeinsam im Grundbuch. Da sind wir die falsche Ansprechperson. Jeder kriegt ne Visitenkarte und dann sagen Sie: Aber der wo Ärger macht- der fliegt.

Also wenn er zudringlich, laut, beleidigend oder ausfällig wird- dann fliegt er. 

Bereite dich darauf vor:

  • sprich mit den Jugendlichen, was sie wollen, und notiere das,
  • bitte deinen Ehepartner, sich einen oder zwei Tage vorher verbindlich anzukündigen,
  • räume alle deine persönlichen Sachen weg und verschließe dein Zimmer,
  • fahre weg und sorge dafür, dass du während der Zeit seines "Wohnens" nicht erreichbar bist, lasse nichts essbares im Kühlschrank, stelle Telefon und Internet ab (falls es dein Anschluss ist),
  • verabrede vorher mit den Jugendlichen einen Notfallplan, den sie ohne seine und deine Erlaubnis / Hilfe selbst umsetzen können.

Er meldet sich innerhalb von 6 Monaten zurück. Aber du solltest dazu dringend deinen Anwalt kontaktieren.

Schau hier:

Ein überstürzter Auszug auf der Ehewohnung kann unerwünschte Folgen nach sich ziehen, insbesondere dann wenn eine Rückkehr geplant wird, da beispielsweise die Kosten für die neue Wohnung nicht mehr zu schultern sind. In diesem Fall hat der Ehepartner ,welcher ausgezogen ist den Nutzungsanspruch an die Wohnung verloren, wenn er sechs Monate lang keine „ernste Rückkehrabsicht“ mehr gezeigt hat (s. § 1361 BGB). Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückkehr nicht mehr so ohne Weiteres möglich. Doch auch innerhalb dieser Frist ist es nicht immer einfach, die Wiederkehr in die Wohnung durchzusetzen. Schließlich spielen die individuelle Lage des ausgezogenen Ehepartners sowie die Interessen der gemeinsamen Kinder eine wesentliche Rolle bei einer richterlichen Entscheidung.

Quelle:

https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/familienrecht/wohnung-und-trennung/

Wenn es sein Haus ist, kann er es auch bewohnen.