Wer muss das Haus verlassen?

6 Antworten

Die Scheidung kannst Du frühestens nach Ablauf des ersten Trennungsjahres einreichen. Bis dahin ist es nicht möglich, Deine Frau zum Ausziehen zu zwingen. Zwar bist Du Alleineigentümer des Hauses, gleichzeitig stellt das Haus aber auch die gemeinsame Ehewohnung dar. Von seltenen krassen Ausnahmen abgesehen muss ein Ehegatte aber die Ehewohnung nicht verlassen, solange nicht das Scheitern der Ehe endgültig feststeht. Und endgültig fest steht das Scheitern der Ehe erst mit Einreichung des Scheidungsantrags.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist dein Haus, du solltest sie auffordern, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Bis dahin solltest du, um die Trennung deutlich zu machen, versuchen das Haus so gut es geht aufzuteilen und ggf. einen Nutzungsplan für Bad und Küche erstellen.

Ziehst du aus, greift nach 6 Monaten der Fakt "Aufgabe der ehelichen Wohnung", dann wird es schwieriger für dich, sie rauszubekommen.

Und denk dran, du darfst nichts mehr für sie tun. Also auch nicht für sie einkaufen oder Geldangelegenheiten erledigen o.ä.

Wie ist die Kinderbetreuung geregelt? Mit dieser Diagnose, würdest du da ruhigen Gewissens euer Kind mit ihr gehen lassen können?

Wende dich auf jeden Fall an deinen Anwalt, der soll dich beraten. Und ggf. an das Jugendamt, damit du Sicherheit im Bezug auf euer Kind bekommst.

Das Haus gehört Dir. Steht ja drauf.

Mario

Dein Haus ist die "eheliche Wohnung". Deswegen ist es nicht wirklich klar, wer das Haus verlassen muss.

Wie sieht es denn mit der Betreuung eures Kindes aus? Könntest du dir vorstellen, alleinerziehender Vater zu sein?

Gerade bei Borderline sehe ich das Kindeswohl nicht unbedingt in der Betreuung durch die Mutter.

In diesem Fall dürftest du davon ausgehen, dass sie ausziehen muss. Allerdings könnte das durchaus ein harter Kampf vor Gericht werden.

Warum solltest Du das Haus verlassen, wenn es Dir gehört? Wäre doch echt dämlich.

Wenn ihr in Zugewinngemeinschaft lebt wirst Du den Zugewinn an sie aus zahlen müssen, wenn sie keinen Zugewinn hat. Und ein Teil Deiner Rente bekommt sie auch.

Ob Du ihr Trennungsunterhalt zahlen mußt, mußt Du mit Deinem Anwalt klären.
jedoch wirst Du noch gut 23 Jahre für Dein Kind zahlen dürfen.

Eine Wohnung mußt Du ihr auch nicht zahlen, da muß sie sich selbst darum bemühen, meine ich.

Woher ich das weiß:Recherche
Interesierter  21.12.2020, 13:35

Du gehst davon aus, dass das Kind bei der Mutter bleibt.

Das sehe ich vor dem Hintergrund ihrer Erkrankung durchaus problematisch.

albatroz1102  21.12.2020, 13:36
@Interesierter

Sorry, ich kenne die Erkrankung nicht. Weiß nur das oftmals Jugendliche damit prahlen und solche Erkrankungen oft mit anderen hier aufzählen. Daher kann ich nichts dazu sagen wie schlimm sowas sein kann.

Interesierter  21.12.2020, 13:43
@albatroz1102

Da hier schon eine professionelle Behandlung stattfand und abgebrochen wurde, gehe ich davon aus, dass zumindest die automatische Annahme, das Kind wäre bei der Mutter besser aufgehoben, hier nicht gelten kann.

albatroz1102  21.12.2020, 13:46
@Interesierter

Es gibt halt auch viele Patienten die von sich aus die Behandlung abbrechen, weil sie es nicht verstehen oder darin keinen Sinn und Erfolge sehen. Daher kann man diesen Fall nicht beurteilen.

Interesierter  21.12.2020, 13:55
@albatroz1102

Das sehe ich ähnlich.

Entscheidend ist das Kindeswohl.