darf man schlösser austauschen?

6 Antworten

Also.. ich glaube wenn sie noch im Mietvertrag steht dann geht das erst mit Absprache mit ihr (und dem Vermieter natürlich).

Klar kannst du Schlösser austauschen, aber du mußt die alten Schlösser bei Auszug aus dem Haus wieder einsetzen.

Am Besten ist es, wenn du den Vermieter auch noch Bescheid gibst.

Wenn sie freiwillig ausgezogen ist und keinen Zweifel daran lässt, dass sie nicht wieder zurück will, dann hat sie ihr Wohnrecht selbst aufgegeben. Dann darfst Du die Schlösser austauschen - ganz egal, wer im Mietvertrag steht. 

Für die Haustür/Eingangstür brauchst Du dazu die Genehmigung des Hauseigentümers. Aber er wird sicher nichts dagegen haben, zumal Du ja das Schloß auf eigene Kosten wechseln willst.

Das wäre die erste Maßnahme sowie sie das Haus verlassen hat. Das hab ich auch so gemacht. Wenn der Vermieter auf seinen Schlössern besteht, kannst du die ja beim Auszug wieder einbauen.