Privateinkäufe über Firmenkonto?

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Na ja, es geht hier um den sog. geldwerten Vorteil, der eigentlich steuerlich geltend gemacht werden muss. Allerdings gibt es dort Freigrenzen. Fakt ist, dass er sich im Zweifel strafbar macht und nicht du, weil er hätte im Zweifel den geldwerten Vorteil zu versteuern.

Ich vermute aber, dass das bei dir ein Grenzbereich ist.

Es kommt darauf an, was es für Einkäufe sind, die er buchen läßt. Wenn man die dem Finanzamt plausibel als Firmenausgabe unterschieben kann ist es ja nicht so schlimm. Die meisten Unternehmer schieben natürlich so viel wie möglich über die Firma, um die Mehrwertsteuer zu ziehen. Auf Dich kann da nicht wirklich viel zukommen, wenn der Chef diese Ausgabe so von Dir verrechnet haben möchte. Unterm Strich ist dazwischen noch der Steuerberater, denn ich denke, dass Du die Buchhaltung bist

1. Ist es ein Einzelunternehmen, oder eine GmbH?

2. Wenn es ein Einzelunternehmen ist, kann der Eigentümer mit dem Geld machen was er will, es ist seines. Wenn der Steuerberater den Jahresabschluss erstellt, fragt er automatisch, was der Eigentümer an Waren aus dem Betrieb entnommen hat, weil die Privatanteile (Auto, Telefon, Entnahmen an Sachen) im Allgemeinen erst zu Jahresende gebucht werden.

3. Wäre es eine GmbH und der Gesellschafter-Geschäftsführer, oder nur Geschäftsführer nutzt die Einkaufsvorteile der GmbH, kann er sich dafür vom Betrieb noch immer eine Rechnung stellen lassen, so wie einem Mitarbeiter erlaubt wird Sachen über den Betrieb zu kaufen, um z. B. den Firmenrabatt zu nutzen.

4. Wenn der Geschäftsführer/Inhaber eines Betriebs etwas kauft, muss er seinen Buchhalter weder um erlaubnis fragen, noch die Beurteilung überlassen, ob es für den Betrieb steuerlich abzugsfähig ist, oder nicht. Das kann er bei einer Betriebsprüfung noch immer mit dem Prüfer diskutieren. 

Nun um ehrlich zu sein, würde ich das nicht machen.

Nur als Beispiel.

Ich arbeite in einem Unternehmen in dem ich sehr viel reise und wenn ich mal  mit meiner eigenen Kreditkarte zahle ( Restaurante, Hotel usw. ) dann lasse ich mir immer eine Rechnung auf Firmenname ausstellen.

Wie sonst soll bei einer Buchprüfung unterschieden werden wohin das Geld gegangen ist?

Kläre das mit Eurem Steuerberater. Anschliessend erklärt Ihr zusammen das dann dem Chef.

Er könnte ja schliesslich nachher behaupten, er habe von nichts gewusst (obwohl Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und er wohl als Chef auch eine Informationspflicht hat).