Polizei sieht mich beim fahren?

4 Antworten

Klar wirst Du ordentlich verknackt, Du wirst auch so schnell keinen Führerschein mehr bekommen.

Zudem kann es passieren, dass sie das Auto beschlagnahmen können, wenn sich das wiederholt. Vorausgesetzt es handelt sich um dein Auto.

Mrjack173 
Fragesteller
 11.01.2024, 18:46

es ist nicht mein Auto

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PCProfiBayern  11.01.2024, 18:49
@Mrjack173

Noch schlimmer, dann muss der Besitzer irgendwann auch noch haften, da er Dir sein Fahrzeug bereitgestellt hat, bzw. den Schlüssel für dich zugänglich gemacht hatte. Hast Du echt prima gemacht. Jetzt braucht der Besitzer auch noch einen Safe um den Schlüssel weg zu sperren

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Mrjack173 
Fragesteller
 11.01.2024, 18:52

danke für eure Hilfe !

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...sicher nicht dafür, dass Du ein Auto besitzt. Aber wenn Du gesehen und eindeutig erkannt wurdest (mindestens von zwei Beamten...sonst würde evtl. Aussage gegen Aussage stehen) durchaus denkbar. Was Du ganz sicher nicht tun solltest, ist weiter Auto zu fahren...denn die haben Dich jetzt auf jeden Fall auf dem Zettel und nächstes mal dann eben auf "frischer Tat" erwischt.

Mrjack173 
Fragesteller
 11.01.2024, 18:49

ja meine Frage ist jetz . Kommt es zu einer Verhandlung? Oder wird es eher fallen gelassen . Mangeln an Beweise

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Tuedelsen  11.01.2024, 18:52
@Mrjack173

...kann ich nicht beantworten! Das wirst Du wohl abwarten müssen. Aber wenn dieser Vorwurf im Raum steht und von mindestens zwei Beamten bestätigt wird, wird es wohl verhandelt werden.

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Ich habe eine Anzeige bekommen wegen fahren ohne Führerschein.

Ganz sicher nicht, sondern wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, das ist was völlig anderes.

Zieh Dich schon mal ganz warm an , das Gleiche gilt übrigens auch für den Kraftfahrzeug-Halter:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Klar, die Zeugenaussage des Polizisten wird ausreichen.

Mrjack173 
Fragesteller
 11.01.2024, 18:44

ist es nicht dann Aussage gegen Aussage

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RedPanther  11.01.2024, 18:48
@Mrjack173

Zwei Polzeibeamte, die sich einheitlich und ohne Widerspruch sagen, was sie gesehen haben gegen einen Einzelnen, der sich mit einem folgenreichen Vorwurf konfrontiert sieht und sicher alles behaupten würde, um diesen Vorwurf loszuwerden?

Nein, das sind keine zwei gleichwertigen Aussagen.

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Raven751  11.01.2024, 18:52
@Mrjack173

Aussage gegen Aussage wäre es nur bei Beteiligten. Wenn 2 Unfallfahrer was anderes sagen. Die haben ja dann Interesse, dass sie nicht belangt werden.

Aber der Polizist ist ja kein Beteiligter, sondern neutraler Zeuge.

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