PKW mit Polnischem Kennzeichen in Deutschland fahren (geliehen)?

3 Antworten

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 KraftStG

Personenfahrzeuge mit Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind bei vorübergehendem Aufenthalt im Inland von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn die Fahrzeuge durch Privatpersonen genutzt werden, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Zu den Personenfahrzeugen zählen neben Pkw der Fahrzeugklasse M1 auch zwei- oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kfz der Fahrzeugklasse L und Wohnmobile einschließlich ihrer Anhänger.

d.h. nur ein Wohnsitz im EU-Ausland würde die Benutzung rechtfertigen, durch einen deutschen Wohnsitz entsteht eine Steuerpflicht. Kommt man dieser nicht nach entsteht eine Steuerhinterziehung.Irgendwie aber auch klar, man könnte sonst ständig mit von "Bekannten" geliehenen Fahrzeugen rumfahren aus Ländern wo die KFZ-Steuer geringer ist. Wäre vermutlich schnell ein neuer Geschäftszweig ;-)

Woher ich das weiß:Recherche

Es ist angemeldet, versteuert und versichert. Dann fahre. Die Deckungssumme bei der Versicherung kann ganz tief sein. Somit kann es passieren dass du den Rest bei einem verschuldeten Unfall selbst zahlen musst.