PKV: Rechnungsabzug bei zu langer Wartezeit

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Hallo,

Patienten, die einen Termin haben, können dem Arzt bei längerer Wartezeit (ohne dass in der Zwischenzeit ein anderer Patient als Notfall ohne Termin behandelt wird) den nachweisbaren Nettoverdienstausfall in Rechnung stellen.

Umgekehrt darf der Arzt Patienten, die nicht oder deutlich zu spät erscheinen, seinen nachweisbaren Nettoverdienstausfall in Rechnung stellen (wenn er in dieser "Wartezeit" nicht arbeiten kann). Dies wird teilweise von Psychotherapeuten und manchmal von Physiotherapeuten praktiziert.

Diese Regelungen gelten für GKV- und PKV-Patienten.

Experten:

http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Gruß

RHW

RHWWW  22.05.2013, 20:22

Danke für den Stern!

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Wo hast Du denn das gehört? Das stimmt nicht! Was das Warten anbelangt, solltest Du als PKV-Mitglied nicht unbedingt den gesetztlich Versicherten vorgezogen werden. Den Vorzug hast Du zwar bei der Terminvergabe, nicht jedoch was die Wartezeit anbelangt.

Außerdem behinhaltet eine Rechnung eines Arztes niemals die Wartezeit, das heißt, es gibt dafür keinerlei bindende Aussagen!!!!!

ManuelHamburg 
Fragesteller
 20.05.2013, 22:52

Mir hat eine Kollegin erzählt, dass sie das in der Zeitung gelesen hat.

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