Pfändung von Partner?
Hello,
mein Partner und ich leben in einer gemeinsamen Wohnung sind allerdings nicht verheiratet.
Nun ist es so, dass es wahrscheinlich zu einer Pfändung kommen wird.
Meine Frage wäre, was dürfen die in einer gemeinsam Wohnung mitnehmen?
Also grundsätzlich habe ich alles in der Wohnung finanziert aber demnach habe ich auch nicht mehr alle Rechnungen und ich meine, die könnten ja eigentlich nicht etwas mitnehmen, wo man nicht nachweisen kann, dass es auch den Partner gehört oder?
7 Antworten
...die könnten ja eigentlich nicht etwas mitnehmen, wo man nicht nachweisen kann, dass es auch den Partner gehört oder?
Doch.
Du musst nachweisen, dass die Sachen Dir gehören.
Theoretisch können auch Sachen gepfändet werden, die dir gehören. Du hast dann die Möglichkeite einer Drittwiderspruchsklage.
Nach österreichischem Recht hast Du die Möglichkeit einer Exzendierungsklage (§ 37 EO).
Entspricht im Wesentlichen einer Drittwiderspruchsklage nach deutschem Recht (§ 771 ZPO).
Ich liebe juristische Begriffe aus Österreich. Abgabensicherung - Einbringungsbeauftragter - Exekutor.
Also grundsätzlich habe ich alles in der Wohnung finanziert aber demnach habe ich auch nicht mehr alle Rechnungen und ich meine, die könnten ja eigentlich nicht etwas mitnehmen, wo man nicht nachweisen kann, dass es auch den Partner gehört oder?
Nach ZPO muss der GV sogar davon ausgehen, dass es sich dabei um pfändbares handelt.
Gepfändet werden darf grundsätzlich alles von Wert, was der Schuldner nicht zum Bestreiten seines Lebensunterhaltes benötigt.
Im Zweifelsfall mußt Du Dein Eigentum an selbigem nachweisen bzw. glaubhaft machen.
Ist dies nicht möglich:
Okay also grundsätzlich könnt ich nachweisen das alles mit gehört bis auf den fernsehe weil der Uhr alt ist aber ich glaube ein Fernseher dürfen die gar nicht nehmen oder ?