Pensionsanspruch eines Berufssoldaten bei Kündigung?

1 Antwort

Nein.

Die Pension ist als Altersversorgung für Beamte gedacht, die ihr gesamtes Berufsleben Beamte waren. Das ergibt sich aus dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zwischen Bemten und dem Dienstherrn.

Man kann ja auch das Dienstverhältnis nicht einfach kündigen, sondern wird auf eigenen Antrag hin aus dem Dienstverhältnis entlassen.

Für die eigene Altersversorgung ist das ein sehr schlechtes Geschäft, weil der Dienstherr den entlassenen Beamten zwar in der Rentenversicherung nachversichern muss, dafür aber natürlich nur die Arbeitgeberbeiträge aufbringt. Normale Beschäftigte leisten dazu ja einen ebenso hohem Arbeitnehmeranteil.