Park & Control -> Coeo Inkasso -> Rechtsanwältin Monika Mumm?

7 Antworten

Ich hatte vor Jahren mal so etwas ähnliches allerdings nicht wegen einem Parkticket. Damals sollte ich inkl. der eigentlichen Forderung und weiteren Kosten zunächst156 Euro Bezahlen. Die Behauptung war das ich Online einem Vertrag zugestimmt was ich jedoch nie mache, noch nie gemacht habe geschweige denn je tun werde. Ich habe der Forderung insgesamt Widersprochen und zunächst nichts gehört. Später kam dann sofort ein Schreiben von einem Rechtsanwalt. Der hatte mich "freundlicherweise" darauf hingewiesen das ich doch bitte schleunigst Bezahlen soll. Es wurde im Schreiben aufgeführt das vorsorglich ein Inkassobüro eingeschaltet worden ist was weitere Kosten verursacht hat. Des weiteren wurde angegeben das man den Vorgang aufgrund meiner IP-Adresse belegen könne.

Habe seinerzeit mit der Verbraucherzentrale gesprochen die mir rieten erst einmal nichts zu machen und abzuwarten. Wochen später kam ein Schreiben vom zuvor erwähnten Inkassobüro. Mittlerweile wurden aus 156 Euro stolze 231 Euro irgendwas. Im Schreiben wurde ferner erwähnt das ich mit negativen Konsequenzen bezüglich Amtsgericht, Gerichtsvollzieher, Schufa und Co. zu rechnen habe. Nach einem weiteren Anruf bei der VZ habe ich dem Inkassobüro noch einmal schriftlich per Einschreiben/Rückschein kpl. Widersprochen. Abgesehen davon habe von denen verlangt das sie mir eine genaue Kostenaufstellung, den Gebührensatz und den Beweis vorlegen sollen, wenn das passiert würde ich sofort Bezahlen.

Ich habe nie wieder etwas von denen gehört....

Ein Zettel an der Winschutzscheibe ist keine Zustellung. Selbst mit eine Foto nicht, das Foto besagt lediglich das ein Zettel irgenwann mal unter dem Scheibenwischer war. Ob der nach einer halben Stunde immer noch da war beweist das Foto nicht.

Ignoriere alle weiteren Schreiben der Winkeladvokatin. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, musst Du widersprechen. Es wird aber keine kommen, allenfalls noch die Drohung damit.

Das Anbringen eines kleinen Zettels am Auto stellt in rechtlicher Hinsicht keinen nachweisbaren Zugang dar, denn ein Auto bzw. ein Scheibenwischer ist nicht dafür gedacht, empfangsbedürftige Schriftstücke entgegenzunehmen.

Woher ich das weiß:Hobby – Sammler von Young- und Oldtimern

Hab fürs Vorgängerinkasso von coeo gearbeitet.

Die 30 € sind bezahlt ? Es werden explizit noch die coeo Kosten eingefordert ?

Die Anruferei ist rechtlich wertlos.

Wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.