Packet aus der Schweiz... Zoll will eine Rechung?!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine reine Schikane!

Du hast Pech.
Bestimmte Postsendungen können dem Empfänger ohne Zollformalitäten zugestellt werden. Deine gehört auch dazu.
Es ist aber im Ermessen des Zöllners, Sendungen herauszupicken und Einfuhrabgaben zu erheben.
Private Postsendungen, deren Wert nicht über 45 EUR liegt, sind einfuhrabgabenfrei.

Hat dein Freund aus der Schweiz einen grünen Zollkleber C22 auf das Paket geklebt und dort ein Wert über 45 EUR angegeben?

Wenn nein, dann geh zum Zoll und sage, dass es keine Rechung gibt. Sie können das Paket öffenn und den Inhalt kontrollieren. Du kriegst es dann abgabefrei.

Ich verschicke jeden Tag Pakete nach Deutschland. So jedes 20. beibt am Zoll hängen.
Das ist, weil die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Für mich eine Art Strafzoll.

 

 

agamemnon2011  02.05.2011, 13:45

Das ist umgekehrt nicht viel anders...

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maxeIputzel 
Fragesteller
 02.05.2011, 17:46

so einen kleber hat er  sicher nicht drauf gemacht. habs noch nicht geschaft ich werde morgen mal anrufen.

 

Danke !

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sag ihm, er soll dir eine "Proformarechnung" über einen symbolischen Betrag ausstellen. Allenfalls hast du ein Mail, wo er dir die Brille schenkt, das kann auch genügen.

Gruss Reini

naja, wenn der zoll eine rechnung haben will, dann musst du sie ihm geben. und wenn es wirklich ein freund ist, was ich ja stark bezweifel (auch dass die brille gebraucht ist), dann musst du den freund darum bitten, dir die rechnung zur verfügung zu stellen. wenn dein freund dir diese jedoch nicht geben kann, hast du eine erhöhte zollgebühr zu zahlen, was auch nciht der untergang sein sollte.
leute haltet euch doch mal an die regeln, anstatt sie immer irgendwie umgehen zu wollen

maxeIputzel 
Fragesteller
 02.05.2011, 12:45

ich belüg euch sicher nicht... wenn ich sie gekauft hätte würde ich einfach die rechnung vorlegen und gut.

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BenRama  02.05.2011, 12:49
@maxeIputzel

letztendlich ändert das aber nichts an meiner aussage. entweder rechung, oder erhöhte zollgebühr

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agamemnon2011  02.05.2011, 12:50
@BenRama

Quark. Bei Geschenken gibt es keine Rechnung - und dafür gibt es auch Regeln.

<a href="http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html" target="_blank">http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html</a>
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BenRama  02.05.2011, 13:07
@agamemnon2011

ja aber jetzt beweis mal, dass das ein geschenk ist. dazu brauchste den freund. und obs den wirklich gibt is dann die frage. ansonsten wäre alles was so zwischen den ländern hin und her geschickt wird, geschenke, da kannste dir sicher sein, das wäre ein bisschen einfach, wenn man einfach nur geschenk raufschreibt

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agamemnon2011  02.05.2011, 12:49

Den Leuten gleich zu unterstellen, dass sie die Unwahrheit schreiben, halte ich für überzogen.

Eine Rechnung kann es auch nur geben, wenn man bei einem Händler o.ä. gekauft hat. Der Freund/Bekannte kann keine Rechnung ausstellen, aber er kann bspw. eine E-Mail schreiben und angeben, dass es sich um ein Geschenk handelt und der ungefähre Wert XX Euro ist. Dieser ganze Verwaltungsvorgang hat den Steuerzahler auch dann schon mehr Geld gekostet als er in Form von Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren je einbringen wird... 
 

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BenRama  02.05.2011, 13:09
@agamemnon2011

naja, ich meine jeder würde dann doch von selbst drauf kommen, dass einem der freund dann entweder die rechung zur verfügung stellt, oder halt eine email an den zoll schreibt, in dem er das ganze bestätigt.
nur bei dieser frage hier, versucht doch jemand, ohne diese ganzen logisch ersichtlichen möglichkeiten an eine andere lösung zu gelangen. ich glaub dem ganzen nicht.

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maxeIputzel 
Fragesteller
 02.05.2011, 13:22
@BenRama

die brille is uralt. da gibts keine rechung mehr. klar kann er mir eine erstellen, aber das wäre ja nicht die warheit. ich kann doch nicht gezwungen werden da irgendwas zu erfinden. ich ruf nachher mal an und frag den zoll beamten.

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BenRama  02.05.2011, 13:26
@maxeIputzel

naja dann soll der freund halt ne email schicken oder da anrufen. das wird sich dann schon aufklären

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Dem Zoll mitteilen, daß es sich um ein Geschenk handelt.  Dazu sicherheitshalber 2-3 vergleichbare Preisangebote bei eBay suchen, damit sie die als Referenz nehmen können um die Einfuhrumsatzsteuer berechnen zu könnnen. Geschenke sind auch nicht steuerfrei. Ich glaube, die Steuer ist bei Kauf bei einem Preis ab 22,- € und bei Geschenken ab 44,- € fällig. Dazu kommt noch ein geringer Satz an Zollgebühren, so um die 2 Prozent.

Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Bei Privatverkäufen oder Geschenken begnügt sich der Zoll auch mal mit einer E-Mail des Absenders... bei Privatverkäufen gibt's ja i.d.R. keine Rechnung...

Wenn Du nichts vorlegen kannst, dann wird der Zoll einen ungefähren Wert schätzen...