P1 Feuerwerk ungekennzeichnet versenden?

3 Antworten

Es ist nicht deine Aufgabe für den richtigen Versand zu sorgen sondern die Aufgabe des Versenders !!!

Dir passiert nichts wenn du im Ausland P1 oder sogar F2 bestellst. Selbst wenn der Zoll es einkassieren sollte. Bei F2 musst du jedoch die deutsch internen Gesetze beachten, wie z.B. kein BKS in F2-Böller, Satzmenge Raketen max. 20g usw.

Nachdem letztes Jahr in Deutschland ein Verkaufsverbot von Feuerwerk statt fand, empfehle sogar im Ausland zu bestellen oder sich aus dem Auslandsurlaub was mit zu bringen.

Meines Wissens nach ist sowas gennerwl als Gefahrengut markiert. Sowohl der Shop alsauch du vertoßen hierbei gegen das Sprengstoffgesetz. Theoretisch könntest du es im Ausland kaufen und nach Deutschland schmuggeln alerdings rate ich dir davon ab

Hier der Busgeldkatalog https://www.bussgeld-info.de/sprengstoffgesetz/

Richi008  02.06.2021, 16:07
Theoretisch könntest du es im Ausland kaufen und nach Deutschland schmuggeln alerdings rate ich dir davon ab

weshalb rätst du davon ab ? Diese Artikel dürfen von jedem gekauft werden der mindestens 18 Jahre alt ist. Sofern die Artikel ordnungsgemäß ( Karton mit Kennzeichen usw. ) transportiert werden spricht nichts dagegen.

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Reinkanation  02.06.2021, 20:05
@Richi008

Ja, alerdings ist es auf manchen ausländischen Märkten nicht immer der Fall

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Richi008  02.06.2021, 20:06
@Reinkanation

Und was genau haben die Märkte mit dem Artikel zu tun ?

wenn der Artikel Kategorie P1 ist , ist er erlaubt. ( Grauzone was das zünden betrifft )

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Richi008  02.06.2021, 20:12
@Reinkanation

Wenn der Transport nach den Vorschriften erfolgt , ist das vollkommen unproblematisch. Dies gilt ebenfalls auch für Kategorie F2 und auch höher mit nötiger Bescheinigung nach Paragraph 27 SprengG. ( die Bescheinigung ist nur für F3 und F4 nötig ). Eventuell auch T2 und P2 aber da kenn ich mich nicht genug aus.

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Reinkanation  02.06.2021, 22:18
@Richi008

Ich habe die Frage so verstanden dass es um nicht fachgerechten Transport geht

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Richi008  02.06.2021, 22:51
@Reinkanation

Richtig.

ich habe jedoch auf deinen Satz reagiert als du schriebst das man auch ins Ausland fahren könnte und die Artikel „rüber schmuggeln“ können.

schnuggeln bedeutet etwas mitnehmen was man nicht darf oder zu viel davon. Dies ist hier jedoch nicht der Fall.

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