Overclocking bei Monitor nicht Garantieaufhebend?
Guten Abend liebe Community,
Ich habe mir heute einen Monitor gekauft, welcher mit einem 270Hz Bildschirm beworben wird. Der Haken an der Sache ist allerdings, dass es sich bei den 270Hz um ein mögliches Overclocking handelt und eigentlich nur die Standardmäßigen 240Hz drin sind.
Nun frage ich mich aber ob, wenn damit geworben wird, das Overclocking schädlich für den Monitor ist oder es die Garantie aufhebt, wie es normalerweise halt bei Overclocking so ist.
Beste Grüße,
Eure Tarnmilch
Link zum Monitor:
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2 Antworten
wenn sie 270 Hz bewerben und das auch im Bios zulassen, muss der Monitor das auch abkönnen. die Garantie kann also nicht verfallen. Übrigens gibt es keinen Monitor, der 270 Hz native kann.
Die andere Frage ist, ob im overclock das Bild noch gut genug ist und du die 30 Hz Unterschied wirklich merkst. Unter Umständen fühlst du dich mit 240 Hz wohler.
Die gesetzliche Gewährleistung wird dadurch nicht aufgehoben.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, und dieser kann die Bedingungen frei wählen. Du wirst sie dir durchlesen müssen, um zu erfahren, ob die Garantie in diesem Fall gilt.
der Monitor verbraucht mehr Strom, kann heisser werden, was die Lebensdauer reducziert.
Du kannst das mit einem Auto vergleichen, wenn du es mal im orangenen Drehzahlbereich fährst, passiert gar nix, wenn du es immer machst, geht es schneller kaputt.
Wie stark der Effekt ist, ist von Monitor zu Monitor verschieden und hängt von den Komponenten ab, die verwendet werden
Weißt du auch etwas über die Veträglichkeit des Overclockings im Bezug auf die "Gesundheit" des Monitors?