Onlineshop für Mietprodukte?

3 Antworten

Natürlich braucht ihr einen separaten Vertrag, der aber auch online bestätigt werden kann. Es gibt eine Reihe von Beispielen, wo man online was anmietet. Zwei fallen mir spontan ein:

1. https://www.alpha-buerobedarf.de/

Hier kann man Drucker kaufen oder auch ausleihen.

2. airbnb: Hier mietet man z. B. Zimmer oder Wohnungen für Kurzaufenthalte.

In beiden Fällen schließt man regelrechte Miet-/Leihverträge ab, an denen sowohl der Vermieter, als auch der Mieter bzw. Ausleiher gebunden ist.

Als Vermieter hat man grundsätzlich die Pflicht, die Mietsache während der gesamten Nutzungsdauer im gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Als Nutzer geht man also Auflagen ein, die man als Eigentümer nicht hätte.

Einfaches Beispiel: Drucker ist defekt. Beim eigenen Gerät, wo die Garantie abgelaufen ist, könnte ich jetzt selbst zum Schrauben anfangen. Beim Mietgerät, das auch nach drei oder fünf Jahren genauso funktionieren muss, wie am Anfang, wird das dem Mieter ganz strikt untersagt.

Wichtig: Der Mieter muss auf irgend eine Art und Weise "gezwungen" werden, die Mietbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und den Erhalt, bzw. den Inhalt bestätigen. Das geht im Grunde so, wie man das von den üblichen AGB's her kennt.

Der Mieter muss bestätigen, dass er die Mietsache in fehlerfreiem Zustand erhalten hat. Dies kann auch dadurch geschehen, dass er angehalten wird, die Mietsache nach Erhalt zu prüfen und wenn es Geräte sind, diese auch auszuprobieren. Rückmeldung, bzw. evtl. Mängelanzeige innerhalb von z. B. zwei Wochen nach Lieferung, sodass ohne Rückmeldung die Sache als fehlerfrei abgenommen gilt.

Schau Dir mal solche Vorgänge und Bedinungen bei den genannten und evtl. bei anderen Anbietern an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

DRUCKUNDSO 
Fragesteller
 10.01.2017, 09:11

super danke.

wir haben auch den hier gefunden verleihshop.de und wollten da mal eine testbestellung machen, um zu sehen was einem so mitgeliefert wird etc. 

das mit den dvds kommt dem ganzen recht nahe, da diese ja auch mit der zeit abgenutzt sind oder kratzer aufweisen, so lange sie aber noch funktionieren und einwandfrei abspielen ist es dem kunden aber "egal"

vielen dank für eure rückmeldungen

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So etwas würde ich niemals online erledigen. Es hat einen Grund, warum beispielweise Autovermieter nur online reservieren und den eigentlichen Vertrag vor Ort vereinbaren.

Letztendlich sollte für jeder Miete eine Besichtigung der Sache erfolgen, d.h. der Mieter möchte eine genaue Zustandsbeschreibung (Kratzer, Dellen, etc.), der Eigentümer möchte die Sache nach der Leihe in einem einwandfreien Zustand zurück.

Dieses Übergabeprotokoll wird vor Ort geschlossen. Angenommen, Du schließt derartiges Online ab, wie weißt Du dem Mieter nach, dass er die Sache unbeschädigt und Mängelfrei erhalten hat?


DRUCKUNDSO 
Fragesteller
 09.01.2017, 16:59

Das leuchtet ein, danke.

Bei uns wären es überwiegend Bauzaunbanner mit Hinweisen für z.B. den Notausgang. Da wäre es nicht ganz so wild, wenn diese mal verkratzen, aber das Grundproblem bleibt ja dennoch bestehen. Vielen Dank für die Info

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Ich würde als Referenz einfach andere Miet-Portale mal etwas 'studieren' und ausprobieren. 

In etwa Seiten von Auto-Vermietungen wie Europcar, Sixt, Buchbinder, etc.

 oder muss so etwas immer durch einen seperaten vertrag geregelt sein?

Bei einem "kostenpflichtig Mieten" kommt es zu einem gültigen Vertrag, sofern der Anwender natürlich darüber Informiert wurde.


DRUCKUNDSO 
Fragesteller
 09.01.2017, 16:19

Bei sixt zb kann man online nur reservieren, denke das man dann im anschluss noch weiter kontakt aufnehmen muss.

leider habe ich noch kein vergleichbaren shop gefunden, also wo man es quasi direkt "kaufen / mieten" könnte.

danke aber schonmal

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KnusperPudding  09.01.2017, 16:30
@DRUCKUNDSO

Achso - Dann wäre dennoch die Überlegung, ob man das nicht genauso gestalten sollte, aufgrund des Risikos

Person A Mietet ein Fahrrad von:

01.01. 15:00 Uhr bis 03.01.15 Uhr.

Fahrrad sollte dann am 04.01. durchgecheckt werden, sodass es am 05.01. wieder ab 8:00 vermietet werden kann.

Person B schließt über "kostenpflichtig Mieten" nun mit dir einen Vertrag vom 05.01.

Am 03.01. erhälst du einen Anruf von Person A: Er wurde auf dem Weg zu euch angefahren. Zum Glück ist der Person nichts passiert, aber der LKW hat das halbe Fahrrad unbrauchbar gemacht und wird wohl ein Versicherungsfall.

Jetzt stehst allerdings du vor einem Problem: Da du den Vertrag für die Vermietung bereits geschlossen hast, jedoch den Vertrag nicht einhalten kannst.

Hättest du an dem Punkt "nur" eine Reservierung, könntest du die Reservierung stornieren oder auf ein anderes Modell ändern, ohne größere Konsequenzen.

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