online bestellung auf eis.de ab wieviel jahren?

6 Antworten

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Über den Kundenservice des Anbieters erfährst du am genauesten, was möglich ist und was nicht ;-)

Gesetzesmäßig verhält es sich wie bei allen Onlineshops:

Frage der Geschäftsfähigkeit

Für einen Vertragsschluss bedarf es zwei übereinstimmender, wirksamer
Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Dies ist relevant, da man
danach differenzieren muss, ob der Minderjährige eine wirksame
Willenserklärung abgeben kann.

Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist geschäftsunfähig, das heißt seine Willenserklärungen sind nichtig (§ 105 BGB).

Einwilligung der Eltern

Personen, die sieben Jahre oder älter sind, gelten als beschränkt
geschäftsfähig. In diesem Fall bedarf es zu einer wirksamen
Willenserklärung, grundsätzlich der Einwilligung des gesetzlichen
Vertreters, d.h. im Regelfall der Eltern.

Der Begriff der Einwilligung ist im Gesetz als „vorherige
Zustimmung“ definiert. Eine Einwilligung muss also vor Bestellung
vorliegen.

Ist dies nicht der Fall, ist der Vertrag zunächst schwebend
unwirksam. Seine Wirksamkeit hängt von der Genehmigung der gesetzlichen
Vertreter ab, also von der nachträglichen Zustimmung.

Die beschränkte Geschäftsfähigkeit endet mit Ablauf des 18. Lebensjahres.

Aufforderung zur Genehmigung

Die Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter kann sowohl
gegenüber dem Minderjährigen als auch gegenüber dem Händler erklärt
werden. Allerdings gibt es hiervon eine Ausnahme:

Fordert der Händler den gesetzlichen Vertreter zur
Genehmigung auf, so kann diese nur gegenüber dem Händler erklärt werden.
Die Genehmigung kann nur bis zu zwei Wochen nach Empfang der
Aufforderung erteilt werden. Wird sie nicht erklärt, so gilt dies als
Ablehnung (§ 108 Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Vertrag ist dann unwirksam.

Ausnahme: „Taschengeldparagraph“

Der sog. Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) bestimmt für beschränkt Geschäftsfähige:

„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an
wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln
bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem
Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden
sind.“

Hierdurch soll es Minderjährigen ermöglicht werden, Alltagsgeschäfte
selbst zu tätigen, sich z.B. selbst eine CD oder ein Buch von ihrem
Taschengeld zu kaufen.

Eine Besonderheit ist, dass der Vertrag nur dann wirksam ist, wenn
der Minderjährige ihn mit seinen Mitteln bewirkt hat. Hierdurch soll
verhindert werden, dass er sich verschuldet.

Dabei ist es unerheblich, ob das Bewirken bar oder z.B. durch
Überweisung erfolgt, daher können Fernabsatzverträge auch unter diese
Regelung fallen.

Ein wirksamer Vertragsschluss ist daher auch im Internet mit
Jugendlichen möglich, solange es sich um Alltagsgeschäfte von
überschaubarer Tragweite handelt. Nicht möglich sind dagegen z.B.
Finanzierungsverträge.

Im Zweifel Einwilligung einholen

Eine Abgrenzung ist nicht immer ohne Weiteres möglich. Sollten Sie
unsicher sein, ob der Minderjährige die Ware mit ihm zur freien
Verfügung überlassenen Mitteln kaufen will, sollten Sie auf eine
Genehmigung durch den oder die gesetzlichen Vertreter bestehen.

Diese Art der Zustimmung ist zwar an keine Form gebunden, zum Zwecke
des Nachweises sollte diese aber zumindest per e-Mail eingeholt werden.

Gutgläubigkeit irrelevant

Ein guter Glaube an die Volljährigkeit des Vertragspartners wird übrigens nicht geschützt.

Es besteht auch keine Aufklärungspflicht des Minderjährigen, auf sein
Alter hinzuweisen. Selbst wenn der Minderjährige einem Händler
gegenüber wahrheitswidrig behaupten würde, es sei volljährig, würde dies
dennoch keine (vor)vertraglichen Ansprüche gegen den Minderjährigen
auslösen. Schadensersatzansprüche wären in diesem Fall aber ggf.
denkbar.

Jugendschutz beachten!

In vielen Fällen werden Shopbetreiber gar nicht mitbekommen, dass
eine minderjährige Person bei ihnen eingekauft hat. Bei dem Verkauf
nicht jugendfreier Produkte sind hingegen strenge Anforderungen an die
Alterskontrolle zu beachten. So setzt der Verkauf von 
FSK-/USK-Produkten Einsatz eines anerkannten AVS voraus.

Auch bei dem Versand von Alkohol sollte auf ein entsprechendes System
zurückgegriffen werden, dass eine persönliche Übergabe an den
Volljährigen sicherstellt.

Fazit

Geschäfte mit beschränkt geschäftsfähigen Personen sind weder per se
wirksam noch unwirksam. Der Gesetzgeber stellt den Schutz und die
Erziehung Minderjähriger aber grundsätzlich über den guten Glauben des
Vertragspartners. Sollten Sie sich unsicher sein, ob der
„Taschengeldparagraph“ Anwendung findet, bestehen Sie lieber darauf,
dass der Minderjährige eine entsprechende Zustimmung seiner Eltern
vorlegt.

Übrigens: In diesem Bereich gelten online wie offline die gleichen
Regeln. Der stationäre Händler hat es hier nur etwas einfacher, weil er
die Person vor sich sieht und im Zweifel direkt nach dem Ausweis fragen
kann.
(Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/04/30/minderjaehrige/)

1: Das steht irgendwo in den Geschäftsbedingungen, hab ich gerade keine Lust, dir das raus zu suchen. Ist aber eher unwahrscheinlich.

2: EIS bietet dir die Möglichkeit, dir eine von 4 Absenderangaben auf dem Paket zu entscheiden, Der Name EIS erscheint nicht auf dem Paket, wenn du das nicht willst

ab wann du bestellen darfst weiß ich nicht..Ich würde jetzt aber mal sagen das du mit 14/15 da noch nicht bestellen darfst. Im Sexshop würden man dir ja wahrscheinlich auch noch nichts verkaufen...

 soweit ich das gehört habe, kann man aussuchen als was die das schicken. Zum beispiel ,dass das dann angeblich Handyzubehör oder Kosmetik ist.

So wie überall, ab 18 Jahren darfst auch Du im Internet bestellen!

Es gibt Regeln, an die man sich besser halten sollte.

Deine Bankkarte ist übrigens nur für Dein Konto und für das Drucken der Auszüge gültig. Zum Bestellen reicht die nicht!

Ab 14 ist dir erlaubt (laut deutsches gesetz) Sex zu haben und auch kondome zu kaufen. Da du aber mit einer kreditkarte zahlst ( ab 18 wie ich es weiß) darfst du das nicht. Bar zahlen wäre erlaubt aber bei eis.de nicht möglich