Ohne Bremslichter fahren?
Hi,
welche strafe würde man kriegen, wenn man ohne Bremslicht (alle 3) fährt?
Und wenn die Bremslichter nicht funktionieren (Bremslichtschalter kaputt), kann man dann normal bremsen bzw. hat man weitere Nachteile? Lg
6 Antworten
Das Fahrzeug bremst auch so. Aber damit darfst du nicht mehr rumfahren.
So lange nichts passiert, ist es nur eine Ordnungswidrigkeit und ist nicht teuer.
Aber sollte dir jemand drauf fahren und du fährst nicht zur Werkstatt, dann kann es richtig teuer für dich werden. Wie teuer hängt natürlich von jeweiligen Fall ab.
Ab besten fährt ein jemand mit sicherem Abstand hinter die her und sichert so den Fahrzeug nach hinten ab.
kann man dann normal bremsen
Die Bremslichter haben nichts mit der reinen Funktion der Bremsanlage zu tun. Mit oder ohne Bremslicht bremst dein Fahrzeug wie gewohnt. Es kann nur passieren, dass jemand auf dich auffährt, weil er deinen Bremsvorgang zu spät bemerkt. Da hast du dann mindestens eine Teilschuld, denn das könnte man dir nachweisen.
Du darfst damit Fahren, aber nur zur Werkstatt. Wenn du dein Leben liebst dann solltest du es unverzüglich reparieren lassen.
Wenn du gebrauchte vom Schrotti kaufst 5 Euro. Neue können ca. 20 bis 50 euro kosten.
Wenn hinter dir keine weiß das du gerade Bremst. dann könntest du unfälle verursachen.
Strafe legt Polizei fest. wäre Fahrlässige Tötung.
Je nach Bundesland, ca. 10 bis 20 Euro bei Polizeikontrolle. Verwarnung beim ersten mal.
Wenn du dann nichts unternimmst, wird die Strafe immer höher ca. 100 bis 300 Euro mit vielen Punkten. Führerscheinenzug. Fahrverbot.
15 € Owi, Mägelkarte und Verbot der Weiterfahrt.
Bremsen kannst du noch.
Ohne Bremsleuchten kannst du nur mit Warnblinkanlage zur Werkstatt.
Autobahn kannst du vergessen.
Habe ich auch vor. Die Geschwindigkeit am besten mit Schrittgeschwindigkeit-oder?
30er kannst du schon geben. Kannst auch schneller wenn keiner hinter dir ist.
Je näher dir einer am Arsch klebt, desto langsamer musst du fahren.
Nix legt die Polizei fest. Fahrlässige Tötung ist ein Verbrechen, und darüber entscheidet einzig und allein ein Richter.