Hallo,
ich bin aktuell im zweiten Halbjahr der 12. Klasse (12/2) der Oberstufe in Bayern (G8). Wir bekommen nach dem Halbjahreszeugnis fĂĽr das erste Halbjahr der 12. Klasse (12/1) kein weiteres Halbjahreszeugnis bis zum Abiturzeugnis im Juli.
Ich würde mich aber gerne im Mai für ein Praktikum bewerben und will mich eigentlich mit meinen Noten aus dem zweiten Halbjahr (12/2) bewerben, da ich erst seit Anfang 2021 Gas gebe in der Schule. Da wir aber kein Zeugnis für dieses Halbjahr bekommen, wär meine Frage, ob ich von der Schule verlangen kann, mir ein Zeugnis über meine Noten aus 12/2 auszustellen. Notenschluss des zweiten Halbjahres ist Ende April, somit sollte das kein Problem sein.
Vorgeschrieben von der bayrischen Gymnasialordnung ist es nicht, aber ich sollte doch Recht drauf haben, ein Zeugnis ĂĽber meine Leistungen zu bekommen, vor allem weil ich einen Grund habe, oder?