Notengebung Rheinland-Pfalz (oberstufe)

1 Antwort

Um es kurz zu machen, du kannst nicht dagegen angehen. Man kann sich natürlich darüber streiten, ob es gerecht ist, in die Bewertung mit einfließen zu lassen, ob ein Schüler zuhause auch seine Vokabeln lernt, aber es führt zu nichts. ich finde übrigens, dass es nicht unfair ist, aber egal.

Tatsache ist, dass der Lehrer dir seine Bewertung in vorbildlicher Weise nachvollziehbar begründet hat. Dazu ist er verpflichtet. Er hat dich oft genug über deinen Leistungsstand informiert und die Bewertung beschränkt sich nicht auf punktuelle Leistungsmessungen, beinhaltet eine solche aber. Das ist alles zulässig.

Einzig die Gewichtung von 2/3 erscheint mir etwas hoch. Das wird aber wahrscheinlich ein Beschluss der Fachkonferenz sein und wäre damit auch zulässig. Das könntest du ggf. überprüfen.

Schlussendlich - die Chance, an deiner Note etwas zu rütteln, ist gleich Null. Du hast ja nicht einmal Rechtsmittel, weil es sich bei einer mündlichen Note nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Und nur, weil du etwas unfair findest, ist das nicht automatisch auch in Wirklichkeit so.

Gowers 
Fragesteller
 31.01.2012, 16:05

ok , danke

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Gowers 
Fragesteller
 31.01.2012, 16:19

achja, und ich beschwer mich ja auch nicht darüber, dass es ungerecht ist diese Vokabelabfrage in die Note miteinfließen zu lassen (hab halt nicht gelernt, da kann man nichts machen), sondern das diese EINE abfrage genauso viel zählt wie die note einer ganzen unterrichtsEPOCHE.

weil meiner meinung nach kann es immer mal passieren, dass man nicht gelernt hat, sei es aus Faulheit (das würde eine strengere bewertung rechtfertigen), oder was auch möglich ist aus anderen gründen (streit zuhause, woanders viel zu lernen,blackout,...). doch dann ist es, find ich echt fies, wenn dann ein/e schüler/in der/die sonst immer top mitarbeitet im unterricht und sich echt anstrengt, die note wegen EINER abfrage versaut. ich finde so eine note ist von dieser gewichtung VERHÄLTNISMÄSSIG völlig fehl am platz...

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