Nötigung im Amt, was sagt ihr dazu?

7 Antworten

Es ist keine Nötigung. Du hast Deine psychische Krankheit ja nur behauptet und erst viel später ein Attest eingereicht. Nur auf Deine Aussagen hin konnte die Deine Beraterin Dich weiterhin zu Maßnahmen schicken.

Anstatt Dich über die Vergangenheit weiter aufzuregen, kümmere Dich lieber um Deine Zukunft. Mach endlich eine Therapie, damit Du wieder arbeitsfähig wirst.

Weise Deine Phopie nach und lass das vom Ärztlichen Dienst checken.

Dann wirst Du ans Sozialamt weitergereicht und aufgefordert eine Therapie zu beginnen.

Hallo,

leider werde ich nicht ganz schlau aus deiner Nachricht. Was ich verstehe: Der Jobcenter Mitarbeiter möchte, dass du an einer Maßnahme teilnimmst? Und du fühlst dich draußen in Gefahr und willst die Maßnahme nicht machen? Habe ich das richtig verstanden?

§240 des Strafgesetzbuches sagt dazu: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Maßnahmen, die das Jobcenter hat, um "unwilligen" Personen etwas Druck zu geben, sind gesetzlich festgeschrieben und fallen somit sicherlich nicht unter §240.

Natürlich mag es Härten geben, aber die konnte ich aus deinem Text so nicht herauslesen.

Lieben Gruß
clown999

Hast du eine Phobie ärztlich Bestätigt und das bei Amt auch nachgewiesen? Dann ja. Sonnst macht JC alles richtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe Insgesamt 12 Jahren H4 bezogen, bzw aufgestockt.

Ohne Atteste wird das auch nichts, da kannst du so viel klagen wie du willst.