NEUWAGEN. Ausstattung laut aktueller Preisliste nicht vorhanden. Autohaus weigert sich nachzubessern, bzw. kommt mir nicht entgegen. Was kann ich tun?

11 Antworten

Das ist echt frech. Such dir einen Anwalt und mach da richtig Stunk!

Auch eine gute Idee: Geh dort hin, verlang eine sofortige Lösung. Wenn sie dir nicht entgegenkommen schrei das ganze Autohaus zusammen, bis sich was tut. Glaub mir, das ist denen so unangenehm vor den anderen "Kunden", das zieht immer.

Viel Glück!

Mucklpu 
Fragesteller
 08.07.2016, 08:19

Yepp. Habe übernächste Woche eh einen Termin zum Updaten der Systemsoftware, da spreche / schreie ich das Thema noch letztmalig an. Wenn sich dann nichts tut, dann denke ich, werde ich mir wirklich Rechtsbeistand holen...

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M0dj0  08.07.2016, 08:21
@Mucklpu

Es geht nicht zwingend darum, einen Mitarbeiter runterzuputzen, sondern Aufmerksamkeit vor den anderen Kunden zu erregen. Deshalb achte darauf, dass möglichst viele Kunden das hören können.

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Genesis82  08.07.2016, 11:15
@M0dj0

Das würde ich nicht tun. Wer so reagiert würde von mir erst recht nicht mehr ernst genommen werden. Viel mehr erreicht man, wenn man ruhig und sachlich bleibt, das verunsichert den Gesprächspartner viel mehr ("warum bleibt der so ruhig? er müsste ausrasten vor Wut!"). Wer dagegen angeschrien wird, der geht in Abwehrhaltung. Und auch die anderen Kunden - so sie denn bei normalem Verstand sind - werden eher den pöbelnden Kunden als Störenfried ansehen. Vor allem, wenn sie selbst in dem Autohaus bisher nur gute Erfahrungen gemacht haben. Nicht umsonst heißt es "wer schreit ist im Unrecht".

Und am Ende des ruhigen Gesprächs, so sich denn nichts tut, einfach ganz ruhig aufstehen, gehen und den nächsten Kontakt von einem Anwalt ankündigen (wichtig: ankündigen, nicht androhen! wer droht und dann kommt nix, wird auch nicht mehr ernst genommen), am besten sogar den Namen des Anwalts nennen: "Vielen Dank, aber ich übergebe das jetzt meinem Anwalt. Herr XY wird sich in den nächsten Tagen bei Ihnen melden".

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Im Prospekt kann stehen was will. Es kommt darauf an, was im Kaufvertrag steht.

Wenn im Kaufvertrag steht, Modell xy, dann musst du dich erkundigen, was bei diesem Modell alles eingebaut ist. Ist das Plus dabei, muss es auch eingebaut sein, ist es nicht dabei, dann eben ohne PLUS. Das wird doch sicher im Kaufvertrag auch ausgewiesen.

Wenn man ein Auto kauft dann ist es wichtig, dass man im Vorfeld genau weiss, was man kauft.

Die Preisliste wurde am 1.09. herausgegeben. Das Auto wurde im Dezember produziert. Könnte es Änderungen gegeben haben, welche sich der Hersteller vorbehält ?

Zusagen von Verkäufern sind oft nicht mehr zu beweisen. Wenn du Zeugen hast, dann könntest du versuchen damit durchzukommen. Dennoch ist der Kaufvertrag verbindlich. Ein Verkäufer kann da immer abstreiten oder sagen, du oder der Zeuge habe seine Aussage falsch verstanden, oder diese wurde gar nicht gemacht.

Das ist ein sehr schwieriges Gebiet. Fakt ist, dass ein Prospekt oder eine Preisliste nicht bindend sind. Zusätzlich steht in solchen Unterlagen auch meistens ein Satz wie "Änderungen und Irrtümer vorbehalten". Bindend ist letztlich nur der Kaufvertrag. Schwierig ist es, dass dort im Normalfall nur die Sonderausstattung aufgeführt wird und nicht die Serienausstattung. Um dort auf Nummer sicher zu gehen, hätte man einen Satz wie "das Fahrzeug entspricht der Beschreibung laut Angebot vom XY (oder laut Preisliste vom XY)." Hätte hilft hier aber nicht weiter, weil das nun auch nichts mehr hilft. Zu klären wäre jetzt, inwiefern dem Händler oder dem Verkäufer eine Schuld zugesprochen werden kann. Die Händler werden nämlich in der Regel über Änderungen informiert, bevor sie in Kraft treten. Außerdem arbeiten sie mit einer Software, die tagesaktuell ist und vom Hersteller zur Verfügung gestellt wird. Was dort als Serienausstattung angegeben ist, ist zumindest in der Beziehung Händler-Hersteller als verbindlich anzusehen.

Vorausgesetzt, der Händler hätte die Möglichkeit gehabt, sich über den tatsächlichen Serienstand zu informieren (z.B. interne Rundschreiben), dann hat er dich falsch beraten - aber schwer zu beweisen. Wenn dem Händler die Informationen über die Änderungen nicht bekannt waren, dann steht der Hersteller in der Verantwortung. Wenn sich beide wie von dir geschildert stur stellen, dann kann wohl leider wirklich nur noch rechtlicher Beistand eines Anwalts helfen.

Der Prospekt ist kein konkretes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Im geschlossenen Vertrag müßten die Extras verzeichnet sein, die gewünscht waren. Wenn die Zusage mit dem Safety Plus System mündlich getroffen wurde, ist sie grundsätzlich gültig (hinreichend inhaltlich und personell konkretisiertes Angebot), aber es stellt sich die Frage der Nachweisbarkeit.

Alles reduziert sich auf die Frage, was im Vertrag an (Sonder-)Ausstattungen vermerkt war, wenn kein Beleg für mündliche Zusagen existiert. Insgesamt sind auch Telefonate zuhöchst ungünstig in solchen Fällen. Hier ist schriftlich vorzugehen (aber mit besseren Argumenten bitte).

Ach ja ... der Vorbehalt bezieht sich zunächst auf die Preise, nicht auf die Ausstattungsmerkmale, da ja gerade (nur) diese dem Käufer vorliegen und er anhand solcher Ausstattungslisten sein Angebot abgibt, also diese Ausstattungsangaben auch Vertragsbestandteil würden bei Abschluß, sofern nicht Änderungen an der Ausstattung zum vorliegenden Prospekt angegeben werden, also der Kunde darum wußte (oder, wenn im schriftlichen Vertrag angeführt, zumindest hätte wissen müssen). Entscheidend ist nicht, was sich Renault an Änderungen bei einer Aufforderung zu einem Angebot vorbehält, sondern auf welcher Grundlage es zu einem Vertrag kam. Verfehlungen des Verkäufers wirken im Außenverhältnis zulasten des Unternehmens, nicht des Käufers.

Mucklpu 
Fragesteller
 08.07.2016, 08:30

Da der Kredit nicht über mich läuft sondern über meine Bekannte und diese beim Kauf ja dabei war, habe ich diese als Zeugin des gesprächs. Diese kann bezeugen, dass der Notbremsassistens dabei sein sollte. Ich habe mich für den Kadjar X-Mox entschieden, weil ich den Bose Edition mit seiner Selbständigen Einparkhilfe und noch mehr schnick schnack nicht brauchte.

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PolluxHH  08.07.2016, 09:41
@Mucklpu

Dann lasse doch Deine Bekannte eine Erklärung an Eides statt unterschreiben, daß sie als Kreditnehmerin am Verkaufsgespräch teilnahm und bezeuge, daß im Unternehmen ... am ... um ... Uhr im Verkaufsgespräch mit  ... als Vertreterin des Unternehmens diese(r) die mündliche Zusage gab, daß der Notbremsassistent enthalten sein werde und der Käufer dies auch deutlich als wesentlichen Bestandteil seiner Willenserklärung dargestellt hatte. Davon eine Kopie und ein freundliches Anschreiben und das Unternehmen dürfte sich etwas einvernehmlicher zeigen.

Das Anschreiben könnte dann lauten gemäß [nur als Muster, also nicht sauber ausformuliert]:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

nach mehrfachem Versuch (falls Datum etc. bekannt, alles hier rein, je länger die Liste, desto besser, dann ggf. auch im Anhang, dabei so genau wie möglich, also inkl. Ansprechpartner etc.) der Behebung des Problems, daß das für die Willensabgabe bei Kauf wesentliche und zumindest mündlich auch zugesicherte Merkmal eines Einbaus eines Notbremsassistenten (siehe Anlage) durch den gelieferten PKW nicht erfüllt wird, wende ich mich heute schriftlich an Sie unter Widerholung dieser Bitte in Verbindung mit Einforderung einer Nachbesserung. Es sei darauf hingewiesen, daß bei zugesicherten Eigenschaften die Nachbesserung nicht auf Kulanz erfolgte, sondern hierauf ein Anspruch aus Vertrag besteht, wobei mündliche Vereinbarungen in Zusammenhang mit dem Vertrag dann als Vertragsbestandteil anzusehen sind, wenn es Bestandteil beider Willenserklärungen war. Dabei gehe ich aufgrund meiner ansonsten positiven Erfahrung mit Ihrem Haus davon aus, daß die Zusicherung nicht wider besseren Wissens getroffen wurde."

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Zurückgeben und ein Auto kaufen, wo das eingebaut ist.

Oder

Direkt mal an Renault wenden und dann auch den Händler nennen, das der nicht Nachbessern will.