neuer job, aber kein geld für neues werkzeug

5 Antworten

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Genau für solche Fälle gibt das das Vermittlungsbugdet beim Jobcenter §44 SGB III. Ob deine Arbeitsmittel übernommen werden, liegt im Ermessen deines Vermittlers, weil er über den Antrag entscheidet. Die Dauer kann sehr unterschiedlich sein, am besten bei deinem Jobcetner selber nachfragen.

laui1990 
Fragesteller
 23.01.2013, 17:10

ok, na das nenn ich doch mal ne antwort...wie gesagt ich war gestern da und die dame meinte ich soll noch bis nächste wo warten...ich lass mich dann überraschen und warte....

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laui1990 
Fragesteller
 18.02.2013, 17:42
@laui1990

hey der antrag ist durch das geld wird/wurde überwiesen...das neue werkzeug kann also kommen :D

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Warum soll das Jobcenter die Ausstattung des Friseursalons finanzieren?

Fön usw. gehört doch dem Besitzer.

Wenn du einen eigenen Kittel ( persönliche Ausstattung ) benötigst, kannst du beim Jobcenter nach einem Darlehen fragen. Deine Kosten für Arbeitsmittel werden eventuell vom erhaltenen Lohn als Freibetrag abgezogen..


Bei 2 Personen in der Bedarfsgemeinschaft steht dir im Prinzip was zu ( Regelleistung, angemessene Kosten der Unterkunft,usw. ) dein Einkomrnen reicht nicht für 2 Personen, wird aber angerechnet.( das Jobcenter zahlt an den Freund )

Der Dezemberlohn wurde erst im Januar gezahlt, dann wird das Einkommen nicht für Dezember angerechnet, sondern für Januar ( Kontoauszug beim Jobcenter vorlegen)

laui1990 
Fragesteller
 22.01.2013, 06:52

ich verlange ja nicht das die mir den kompletten salon ausstatten ich hoffe halt nur auf ein wenig hilfe von denen mehr nicht.....ich mein anderen wird auch der führerschein etc bezahlt auch wenn der ag das werkzeug zu verfügung stellt ist es noch lange nicht meins und in meinem arbeitsvertrag steht halt nun mal das ich mein eignes werkzeug (schere,maschiene und fön) selber mit zu bringen habe.....und so ne schere kostet nicht nur 5 € auch wenn ich schon günstig danach suche....und meine einkommensbescheinigung für dez haben die auch auch schon seit 14 tagen liegen ;)

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Dea2010  22.01.2013, 06:56
@laui1990

Ich würde zum Anwalt gehen! Der Arbeitgeber hat die Arbeitsmittel zur verfügung zu stellen, der Vertrag ist da nicht richtig. Vorm gericht kannst du das sogar einklagen!

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JohannesJ54  22.01.2013, 08:52
@laui1990

Der Pkw-Führerschein wird nicht bezahlt, eventuell aber der Staplerschein..

Die Kosten für die Arbeitsmittel kanst du dir eventuell vorfinanzieren lassen ( Darlehen), aber du kannst auch den Fön des Arbeitgebers nutzen und die Scheren nach und nach kaufen. Sammel die Belege.

Die Einkommensbescheinigung ist für die Höhe des Lohnes wichtig. Der Kontoauszug ist wichtig wegen des Datums der Lohnzahlung ( Zuflussprinzip)


Die Zahlung für Februar erfolgt am 31. Januar. ( dein Freund bekommt z.B. Monatlich 100.- Euro mehr oder auch weniger überwiesen )

Das Geld wird ab Datum der Antragstellung berechnet, also gibt es für Dezember z.B. 400.- Euro ( weil der Dezemberlohn im Januar gezahlt wurde ) und für Januar z.B. 100.- Euro , weil du wenig verdienst , als Nachzahlung ( auf das Konto des Freundes )

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Wenn Du schon beim Amt warst und einen Antrag gestellt hast , hättest Du gleich nach allem fragen können / müssen . Die User hier kennen die genauen Umstände doch gar nicht , in der Du lebst ( genauer Verdienst , Kosten für Wohnung , etc. ) . Die Leute auf dem Amt haben aber alle Daten und somit sind die auch die einzigen , die Dir wirklich helfen können .

laui1990 
Fragesteller
 22.01.2013, 06:37

ich habs ja nicht persönlich abgegeben....ausserdem hätte es ja auch gut sein können das es hier den einen oder anderen gibt der in so einer ähnlichen situation ist/war....

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corazon3  22.01.2013, 06:53
@laui1990

Versteh Dich schon , aber wie gesagt , die müssen das anhand Deiner Daten errechnen . Dazu musst Du alles angeben , was Du genau verdienst , was Du für Ausgaben hast , u.s.w. Ich würde da einfach nochmal anrufen und fragen . Viel Glück , hoffe dass Du Hilfe bekommst :-)

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Du könntest beim Amt direkt fragen, wie es um deinen Antrag steht. Das kann mal Wochen dauern, bis die was bearbeiten.

Und auch wenn du in einer GmbH arbeitest, sollte Arbeitsgerät zur verfügung gestellt werden.

cwleipzig  22.01.2013, 06:53

Na ich hoffe sie hat das in ihrem Antrag mit reingeschrieben, das die GmbH das nicht übernimmt! Leider ist das Alltag in den Friseurgeschäften...Scheren , Bürsten und Kämme muss man selber mitbringen!!! Wäre super Weihnachtsgeschenk gewesen!!!!

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laui1990 
Fragesteller
 22.01.2013, 07:01
@cwleipzig

wie recht du hast.... ich hatte halt vermerkt das mein gehalt nicht reicht für neues werkezug ich hoffe das reicht ;)

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Siebenschlaf  22.01.2013, 07:05
@laui1990

Ja, dass weiß ich, dass Friseure ihr werkzeug eigentlich selbst kaufen müssen. Hofffentlich weiß es das Amt auch.

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JohannesJ54  22.01.2013, 09:13
@laui1990

Mach mal eine Liste mit dem benötigten Werkzeug.

Hast du einen Arbeitsvertrag in dem was von eigenem Werkzeug steht? ( das weiss nicht jeder, in anderen Berufen wird das Werkzeug gestellt )

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laui1990 
Fragesteller
 22.01.2013, 15:08
@JohannesJ54

in meinem vertrag ist die klausel fest gehalten das ich mein eignes zeug mit bringen muss....ich hoffe auch das, dass amt das weiß ich mir mein zeug allein besorgen muss...

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laui1990 
Fragesteller
 22.01.2013, 15:17

war eben beim amt die konnten mir auf grund einer umstrukturierung nicht weiter helfen...ich soll noch bis ende des monats warten :(

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Arbeitsmittel muss normalerweise der Arbeitgeber stellen! Das wird dir auch das Jobcenter sagen.

Wende dich an die Gewerkschaft!

laui1990 
Fragesteller
 22.01.2013, 06:40

ich arbeite in einer GmbH...die gehen davon aus das man alles hat nur leider hab ich meine schere schon seit der ausbildung :( da wird es langsam zeit für ne neue

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JohannesJ54  22.01.2013, 06:45
@laui1990

Wenn das Jobcenter dein Einkommen berechnet, achte mal auf Arbeitsmittel.

Wenn die Schere 100.- Euro kostet, werden die 100.- Euro eventuell vom anzurechnenden Einkommen abgezogen.


Kann die GmbH nicht die Schere kaufen und dir das Geld vom Lohn abziehen? Frag mal den Steuerberater oder den Mitarbeiter des Jobcenters.

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Dea2010  22.01.2013, 06:54
@laui1990

Vom Grundsatz her müssen Arbeitgeber als Arbeitsmittel die Ausstattung zu Verfügung stellen, die die Mitarbeiter brauchen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Aber was zählt alles zu den Arbeitsmitteln? Dazu gibt es sogar eine DIN. Die DIN 6385 definiert als Arbeitsmittel „Werkzeuge, einschließlich Hardware und Software, Maschinen, Fahrzeuge, Geräte, Möbel, Einrichtungen und andere im Arbeitssystem benutzte (System-)Komponenten“.

Das würde ich ganz fix mal von einem Arbeitsrechtsanwalt prüfen lassen... ob der neue Arbeitgeber wirklich verlangen kann, dass man sein Zeug selber kaufen muss!

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laui1990 
Fragesteller
 22.01.2013, 06:58
@JohannesJ54

das ist hart..... gut zu wissen....werd ich mal machen danke aber mir fällt gerade ein das ich beim antrag meine kundennr rauf geschrieben habe...wenn ich aber post aus der leistungsabteilung erhalte steht da immer die bg-nr von meinen freund drauf ich weiß bg aber rein theoretisch bin ich doch abgemeldet von da also muss ich doch denn meine nr angeben wenn ich was von denen will oder???? oder hätte die bg nr mit rauf gemusst????

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cwleipzig  22.01.2013, 07:06
@Dea2010

Leider is das genau Alltag in den Friseurketten hier!!! Alle müssen, zum grossen Teil, ihr eigenes Werkzeug mitbringen!!!! Und niemand wird seinen neuen Job aufs Spiel setzen und nen Anwalt einschalten und darum ändert sich da auch in 10 Jahren nix!

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JohannesJ54  22.01.2013, 09:10
@laui1990

Wenn du deine Nummer angibst, bist du beim Jobcenter unbekannt. ( aber eine Telefonnummeg steht auf deinem Antrag sicher drauf )

Erst wenn dein Freund dich in seiner BG angemeldet hast, kann das Jobcenter den Zusammenhang erkennen. Abet das ist ja bereits geschehen. Wenn die BG angegeben ist, kann der Brief sofort dem richtigen Mitarbeiter zugeordnet werden, ohne dass jemand in den Rechner schaut.

Wenn du "Lautenschläger" heisst und dein Freund "Schmitz" gehörst du nicht zum Team mit dem Buchstaben " L" sondern zu "S" ( falls die Teams nach Nachnamen aufgeteilt sind)


Die Post an die BG geht eigentlich immer an deinen Freund, er ist der Antragsteller.

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