Nebenkostenabrechnung -Schaden in Wochnung zulässiger Posten?

1 Antwort

Grundsätzlich haben Reparaturkosten gleich welcher Art in dem Betriebskostenabrechnungen nichts zu suchen. Instandsetzungsaufträge löst immer der Vermieter aus und bezahlt sie auch. Wenn der Mier schuldhat diese Schäden verursacht hat, kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz fordern.

In Anwendung des § 536a trägt der Mieter die Kosten und kann gegen die Gesamtmiete aufrechnen.