Nebenkostenabrechnung -Schaden in Wochnung zulässiger Posten?
Hallo,
ich bin umgezogen.Beim Umzug ist das Glas einer Wohnungstür kaputtgegangen.
Die Summe für dafür listet der Vermieter nun auf der Nebenkostenabrechnung auf. Ist das zulässig?
(Ich wartete eigentlich auf einen Kostenvoranschlag für die Versicherung, so war es abgespeochen. Mit dieser der kläre ich parallel gerade, ob sie jetzt auch mit der Rechnung arbeiten können).
1 Antwort
Grundsätzlich haben Reparaturkosten gleich welcher Art in dem Betriebskostenabrechnungen nichts zu suchen. Instandsetzungsaufträge löst immer der Vermieter aus und bezahlt sie auch. Wenn der Mier schuldhat diese Schäden verursacht hat, kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz fordern.
In Anwendung des § 536a trägt der Mieter die Kosten und kann gegen die Gesamtmiete aufrechnen.