Nch dem Schulabschluss ausziehen?

5 Antworten

Du kannst BaföG und Wohngeld beantragen, wenn du studieren gehst. Als Azubi steht dir Berufsausbildungsbeihilfe zu. Das Kindergeld steht dir bis zum 25. Lebensjahr (sofern Ausbildung/Studium/Praktikum/FSJ vorhanden) ebenfalls zu.

Geh neben der Schule und in den Ferien arbeiten, und überleg dir, was du später beruflich machen willst. In vielen Dualen Studiengängen verdienst du so gut, dass es zusammen mit dem Kindergeld und ggf. ein paar Ersparnissen zumindest für ein WG-Zimmer reichen sollte.

Wenn du studierst ist es möglich. Ansonsten eher nicht. Außer du hast viel Geld dir angespart.

Wende Dich an AWO, Diakonie und/oder Caritas.

Die helfen Dir weiter.