Nasen-Op im Ausland Krankschreibung?
Hallo zusammen,
ich plane einen Eingriff (Revisionsop) an der Nase, da die erste OP nicht nach meinem Wunsch gelaufen ist und sich ein Höcker gebildet hat. Dies war eine Nasenop der Nasennebenhöhlen, kombiniert mit der Entfernung des Höckers. Diesen möchte ich wie o.g. nun im Ausland endgültig beseitigen lassen. Besteht hier eine Möglichkeit, sich in diesem Fall krankschreiben zu lassen? Ich vermute nicht, da diese rein ästhetischer Natur ist. Wie wäre der Fall, wenn es auch einen medizinischen Hintergrund hat, bspw. (Verkleinerung der Nasenmuscheln etc.) Muss dies von einem HNO-Arzt in Deutschland diagnostiziert werden? Übernimmt die Krankenkasse in Deutschland die Kosten, wenn die OP (Kombi-OP ästhetisch/medizinisch begründet)im Ausland gemacht wird? Das sind jetzt einige Frage und ich wäre für hilfreiche Beiträge sehr dankbar
1 Antwort
Die Kosten einer solchen Operation, egal, ob medizinisch begründet oder nicht, übernimmt deine deutsche Krankenkasse nicht, denn es gibt genug Behandlungsmöglichkeiten hier in Deutschland, wenn medizinisch indiziert.
Bei einer ästhetischen Operation- und das wäre es hier, nach deiner Schilderung, darfst du Urlaub nehmen, denn bei Schönheitsoperationen gelten die bekannten Regeln zur Arbeitsunfähigkeit nicht. Die Ärzte dürfen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.