Nachweis für den Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit)?

1 Antwort

Wenn Du Wartezeit angesammelt haben solltest, musst Du die dort vermerken und nachweisen. Wenn Du keinen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen willst, dann brauchst Du nach meiner Auffassung auch keine Datei anzuhängen.