Nachbarin ist Messie, kann ein Dritter einen Betreuungsantrag stellen

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Ja. Generell kann jeder im begründeten Verdachtsfall die Betreuungsstelle beim Landkreis oder beim Amtsarzt (Gesundheitsamt des Landkreises) einen Fall anzeigen. Dieser wird dann von Amts wegen überprüft.

am einfachsten informierst du dein örtliches ordnungsamt, dass die mal schauen, was auf dem grundstück los ist. wenn die dann der ansicht sind, dass etwas unternommen werden muß, kümmern die sich drum und du machst dir den nachbarn nicht zum feind.