Nachbar kommentiert und belästigt mich?

4 Antworten

Rechtliche Schritte gegen übergritfige Nachbarn: Ihre Möglichkeiten

Wenn Sie sich mit Nachbarn konfrontiert sehen, die zu aufdringlich, neugierig oder gar verfolgend sind, gibt es verschiedene rechtliche Wege, die Sie einschlagen können:

a) Im Zivilrecht können Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen, wenn Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Dies stützt sich auf die §§ 823 und 1004 BGB, die eine Rechtsverletzung Ihrer Person abdecken.

b) Im Strafrecht besteht die Möglichkeit, eine Anzeige wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB zu erstatten. Hierbei ist es wichtig, dass Sie alle Vorkommnisse sorgfältig und detailliert dokumentieren.

c) Sollten Sie wiederholt und in erheblichem Maße belästigt werden, können Sie eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Das Gericht trifft entsprechende Maßnahmen, wenn Sie unzumutbar belästigt werden oder Opfer wiederholter Nachstellungen sind, gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Gewaltschutzgesetzes.

Für die rechtliche Absicherung ist es ratsam, den Nachbarn schriftlich und per Einschreiben aufzufordern, das störende Verhalten, welches genau zu spezifizieren ist, zu unterlassen. Dies dient der klaren Kommunikation und dokumentiert Ihr Bemühen um eine friedliche Lösung. 

Schutz vor Spionage: So wehren Sie sich gegen neugierige Nachbarn

Entweder ignorieren oder n Spruch zurück pfeffern. Mehr möglichkeiten bleiben nicht solange er nix strafbares macht.

Ihm sagen, dass er aufhören soll sich zu belästigen und dich gefälligst nicht ansprechen soll. Tatsächlich würde ich sogar mit der Polizei drohen.

Schreibe ihm einen Brief, indem du auf den § 238 StGB verweist und bitte ihn, es zu unterlassen. Ansonsten würdest du ihn anzeigen. Sieze ihn in dem Brief.

https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

Zieh das dann einfach durch, wenn er nicht aufhört. Am besten mit einem Anwalt.


LuciusArtorius  02.05.2024, 11:33
 Ansonsten würdest du ihn anzeigen.

Wenn sie das so schreibt, dann wäre es nach 240 StGB eine Nötigung.

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Spassbremse1  02.05.2024, 11:45
@LuciusArtorius

Das stellt dann der Beamte auf dem Polizeirevier bzw. der Anwalt zu dem sie sich begibt genau fest. Verbindliche Rechtsauskünfte gibt es hier bei GF ohnehin nicht.

Für mich ist Nachstellung §239.

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LuciusArtorius  02.05.2024, 11:51
@Spassbremse1

Das habe ich ja auch nicht angezweifelt.

Es geht nur darum, dass wenn man jemanden sagt oder schreibt ... wenn du nicht dass und das machst, dann mache ich das und das ... in dem Fall dich anzeigen, sich damit selber strafbar macht.

Insofern ist es ratsamer, sein Gegenüber erst einmal nur auf seine Straftat aufmerksam zu machen.

Wenn die Person es dann nicht unterlässt, dann zeigt man sie entsprechend an.

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