Nachbar kommentiert und belästigt mich?
Hallo zusammen, mir ist aufgefallen, dass ein Nachbar von mir besonders auf mich achtet, mich beobachtet, schaut was ich mache und wann ich nachhause komme und mich sogar kommentiert als wäre ich irgendein „Star“ was mir alles natürlich extrem unangenehm ist. Als ich vor kurzem an einem Abend später als sonst nachhause kam, hat er das „merkwürdigerweise“ auch sofort bemerkt und hat einen unfassbaren und dämlichen Kommentar von sich gelassen, als hätte er auf den Moment gewartet, und meinte „die will ja eh keiner haben deshalb kommt die wieder alleine“ ich frag mich wie ein Mensch denn auf sowas kommt und sich für so eine Aussage über jemand anderes denn nicht übertrieben dumm vorkommt, als wäre man verpflichtet mit jemandem nachhause zu kommen oder bei allem was nicht bei 3 auf dem Baum ist und er jeden Abend schaut ob ich alleine bin und selbst das geht ihn garnichts an zumal er darüber garnichts weiß, ich habe auch den Eindruck, dass er mich offensichtlich gezielt runtermachen möchte, obwohl ich niemandem was getan habe.. was würdet ihr in so einer Situation tun? Ich bin leider ratlos
4 Antworten
Wenn Sie sich mit Nachbarn konfrontiert sehen, die zu aufdringlich, neugierig oder gar verfolgend sind, gibt es verschiedene rechtliche Wege, die Sie einschlagen können:
a) Im Zivilrecht können Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen, wenn Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Dies stützt sich auf die §§ 823 und 1004 BGB, die eine Rechtsverletzung Ihrer Person abdecken.
b) Im Strafrecht besteht die Möglichkeit, eine Anzeige wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB zu erstatten. Hierbei ist es wichtig, dass Sie alle Vorkommnisse sorgfältig und detailliert dokumentieren.
c) Sollten Sie wiederholt und in erheblichem Maße belästigt werden, können Sie eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Das Gericht trifft entsprechende Maßnahmen, wenn Sie unzumutbar belästigt werden oder Opfer wiederholter Nachstellungen sind, gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Gewaltschutzgesetzes.
Für die rechtliche Absicherung ist es ratsam, den Nachbarn schriftlich und per Einschreiben aufzufordern, das störende Verhalten, welches genau zu spezifizieren ist, zu unterlassen. Dies dient der klaren Kommunikation und dokumentiert Ihr Bemühen um eine friedliche Lösung.
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Entweder ignorieren oder n Spruch zurück pfeffern. Mehr möglichkeiten bleiben nicht solange er nix strafbares macht.
Ihm sagen, dass er aufhören soll sich zu belästigen und dich gefälligst nicht ansprechen soll. Tatsächlich würde ich sogar mit der Polizei drohen.
Schreibe ihm einen Brief, indem du auf den § 238 StGB verweist und bitte ihn, es zu unterlassen. Ansonsten würdest du ihn anzeigen. Sieze ihn in dem Brief.
https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html
Zieh das dann einfach durch, wenn er nicht aufhört. Am besten mit einem Anwalt.
Das stellt dann der Beamte auf dem Polizeirevier bzw. der Anwalt zu dem sie sich begibt genau fest. Verbindliche Rechtsauskünfte gibt es hier bei GF ohnehin nicht.
Für mich ist Nachstellung §239.
Das habe ich ja auch nicht angezweifelt.
Es geht nur darum, dass wenn man jemanden sagt oder schreibt ... wenn du nicht dass und das machst, dann mache ich das und das ... in dem Fall dich anzeigen, sich damit selber strafbar macht.
Insofern ist es ratsamer, sein Gegenüber erst einmal nur auf seine Straftat aufmerksam zu machen.
Wenn die Person es dann nicht unterlässt, dann zeigt man sie entsprechend an.
Wenn sie das so schreibt, dann wäre es nach 240 StGB eine Nötigung.