Nachbar baut eine Gaube ins Dach, mit vollem ausblick in meinen garten, darf der das?

7 Antworten

In welchem Bundesland wohnst du?

In Ba-Wü z. B. muss der Nachbar ein Formular unterschreiben, also solche Umbauten genehmigen.

So geschehen mit unserem Nachbar, der eine Gaube zum Nebennachbarn bauen wollte und auch uns fragen musste, obwohl wir dieses Ding nicht einmal sehen.

Woher weißt du es genau?

Frag' mal beim zuständigen Bauamt nach - und lege ggf. Einspruch ein.

Ein Gespräch mit dem Nachbarn vorab wäre sicher nicht verkehrt - ihr wollt doch keinen Dauerstreit.

da ich weiß wo du wohnst ist das schwer zu sagen. in den meisten bundesländern und gemeinden braucht man eine baugenehmigung für solche veränderungen. das kann man bei bauamt erfragen.wenn die es erlaubt haben, kann man nicht viel machen. es gibt aber gemeinden speziell in bayern, die brauchen keine genemigung. da wärst du dann ganz am ar..!!!!

jasmin74  04.07.2008, 14:50

ich weiß nicht wo wohnst fehlt das nicht sorry ;-)

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Mit Baugenehmigung, die er für eine ausgebaute Dachgaube auf jeden Fall braucht, darf er das so einfach.

Du mußt dann Deinen Garten halt so gestalten, daß Du irgendwo "Privatsphäre" hast.

Ich kann auch bei meinen Nachbarn in den Garten gucken - aber das tu ich nicht den ganzen Tag. Wäre ja stinklangweilig auf die Dauer...

Ein Grundrecht auf unbeobachtete Gartennutzung gibt es nicht. Entscheidend ist die lokale Bauordnung, eventuell noch denkmalschützerische Belange, aber das war´s dann schon. Umbauten mit Veränderung der Außenfassade sind genehmigungspflichtig, also muss es ja einen entsprechenden Bauantrag geben, mit Plänen, die ihr als Nachbarn (Anrainer) unterschreiben müsst. Allerdings ist bei Nichtleistung der Unterschrift nur in triftigen Gründen ein Aufschub oder ein ablehnender Bescheid der Verwaltung möglich; nur zu sagen "das gefällt mir nicht" oder "der sieht in meinen Garten" zählt nicht als solcher.

Wenn er dafür eine Baugenehmigung hat, darf er es.

Kabark  04.07.2008, 14:53

So sieht's aus.

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bommel65  04.07.2008, 15:07

Bei uns müssen die betroffenen (umliegenden) Nachbarn allerdings zustimmen, zumindest aber informiert werden, damit sie ggf. Einspruch legen können....

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