Hi, Ich wohne in einer Siedlung wo die Häuser nebeneinander Giebel an Giebel stehen (einige M. dazwischen). Nun hat der Nachbar aber einen Anbau nach hinten bei dem die Dachfläche genau nach uns schaut. In diese Dachfläche soll eine gaube eingebaut werden. Durch diese Gaube hat er dann vollen einblick in unseren Garten, ich sitze dann wie auf dem Präsentierteller, privatsspähre gleich null. Darf der das so einfach? ich meine es trägt ja nicht gerade zum wert meines grund und boden bei Ich hab schon wirklich viel gegoogelt in den letzten tagen, bin aber nicht wirklich fündig geworden
lg lizmue

da ich weiß wo du wohnst ist das schwer zu sagen. in den meisten bundesländern und gemeinden braucht man eine baugenehmigung für solche veränderungen. das kann man bei bauamt erfragen.wenn die es erlaubt haben, kann man nicht viel machen. es gibt aber gemeinden speziell in bayern, die brauchen keine genemigung. da wärst du dann ganz am ar..!!!!
jasmin74 am 4. Juli 2008 14:50 ich weiß nicht wo wohnst fehlt das nicht sorry ;-)

Eher ja... Er wird wohl nicht den ganzen Tag am Fenster hocken wollen...
Mit Baugenehmigung, die er für eine ausgebaute Dachgaube auf jeden Fall braucht, darf er das so einfach.
Du mußt dann Deinen Garten halt so gestalten, daß Du irgendwo "Privatsphäre" hast.
Ich kann auch bei meinen Nachbarn in den Garten gucken - aber das tu ich nicht den ganzen Tag. Wäre ja stinklangweilig auf die Dauer...

In welchem Bundesland wohnst du?
In Ba-Wü z. B. muss der Nachbar ein Formular unterschreiben, also solche Umbauten genehmigen.
So geschehen mit unserem Nachbar, der eine Gaube zum Nebennachbarn bauen wollte und auch uns fragen musste, obwohl wir dieses Ding nicht einmal sehen.
Woher weißt du es genau?
Frag' mal beim zuständigen Bauamt nach - und lege ggf. Einspruch ein.
Ein Gespräch mit dem Nachbarn vorab wäre sicher nicht verkehrt - ihr wollt doch keinen Dauerstreit.
Ein Grundrecht auf unbeobachtete Gartennutzung gibt es nicht. Entscheidend ist die lokale Bauordnung, eventuell noch denkmalschützerische Belange, aber das war´s dann schon. Umbauten mit Veränderung der Außenfassade sind genehmigungspflichtig, also muss es ja einen entsprechenden Bauantrag geben, mit Plänen, die ihr als Nachbarn (Anrainer) unterschreiben müsst. Allerdings ist bei Nichtleistung der Unterschrift nur in triftigen Gründen ein Aufschub oder ein ablehnender Bescheid der Verwaltung möglich; nur zu sagen "das gefällt mir nicht" oder "der sieht in meinen Garten" zählt nicht als solcher.
So sieht's aus.
Bei uns müssen die betroffenen (umliegenden) Nachbarn allerdings zustimmen, zumindest aber informiert werden, damit sie ggf. Einspruch legen können....