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Nachbar baut eine Gaube ins Dach, mit vollem ausblick in meinen garten, darf der das?

gefragt von lizmue am 04.07.2008 um 14:45 Uhr

Hi, Ich wohne in einer Siedlung wo die Häuser nebeneinander Giebel an Giebel stehen (einige M. dazwischen). Nun hat der Nachbar aber einen Anbau nach hinten bei dem die Dachfläche genau nach uns schaut. In diese Dachfläche soll eine gaube eingebaut werden. Durch diese Gaube hat er dann vollen einblick in unseren Garten, ich sitze dann wie auf dem Präsentierteller, privatsspähre gleich null. Darf der das so einfach? ich meine es trägt ja nicht gerade zum wert meines grund und boden bei Ich hab schon wirklich viel gegoogelt in den letzten tagen, bin aber nicht wirklich fündig geworden

lg lizmue


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Reply


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. Juli 2008 14:51
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Wenn er dafür eine Baugenehmigung hat, darf er es.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 4. Juli 2008 14:53

So sieht's aus.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 4. Juli 2008 15:07

Bei uns müssen die betroffenen (umliegenden) Nachbarn allerdings zustimmen, zumindest aber informiert werden, damit sie ggf. Einspruch legen können....


jasmin74
beantwortet von jasmin74 am 4. Juli 2008 14:49
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da ich weiß wo du wohnst ist das schwer zu sagen. in den meisten bundesländern und gemeinden braucht man eine baugenehmigung für solche veränderungen. das kann man bei bauamt erfragen.wenn die es erlaubt haben, kann man nicht viel machen. es gibt aber gemeinden speziell in bayern, die brauchen keine genemigung. da wärst du dann ganz am ar..!!!!

Kommentar von F2a7dfde22e4d2fb8edc5c98025a07d6smalljasmin74 am 4. Juli 2008 14:50

ich weiß nicht wo wohnst fehlt das nicht sorry ;-)


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 4. Juli 2008 14:50
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Eher ja... Er wird wohl nicht den ganzen Tag am Fenster hocken wollen...


anjanni
beantwortet von anjanni am 4. Juli 2008 14:55
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Mit Baugenehmigung, die er für eine ausgebaute Dachgaube auf jeden Fall braucht, darf er das so einfach.

Du mußt dann Deinen Garten halt so gestalten, daß Du irgendwo "Privatsphäre" hast.

Ich kann auch bei meinen Nachbarn in den Garten gucken - aber das tu ich nicht den ganzen Tag. Wäre ja stinklangweilig auf die Dauer...


bommel65
beantwortet von bommel65 am 4. Juli 2008 15:02
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In welchem Bundesland wohnst du?

In Ba-Wü z. B. muss der Nachbar ein Formular unterschreiben, also solche Umbauten genehmigen.

So geschehen mit unserem Nachbar, der eine Gaube zum Nebennachbarn bauen wollte und auch uns fragen musste, obwohl wir dieses Ding nicht einmal sehen.

Woher weißt du es genau?

Frag' mal beim zuständigen Bauamt nach - und lege ggf. Einspruch ein.

Ein Gespräch mit dem Nachbarn vorab wäre sicher nicht verkehrt - ihr wollt doch keinen Dauerstreit.





FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 4. Juli 2008 15:37
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Ein Grundrecht auf unbeobachtete Gartennutzung gibt es nicht. Entscheidend ist die lokale Bauordnung, eventuell noch denkmalschützerische Belange, aber das war´s dann schon. Umbauten mit Veränderung der Außenfassade sind genehmigungspflichtig, also muss es ja einen entsprechenden Bauantrag geben, mit Plänen, die ihr als Nachbarn (Anrainer) unterschreiben müsst. Allerdings ist bei Nichtleistung der Unterschrift nur in triftigen Gründen ein Aufschub oder ein ablehnender Bescheid der Verwaltung möglich; nur zu sagen "das gefällt mir nicht" oder "der sieht in meinen Garten" zählt nicht als solcher.




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