Nach privaten Autoverkauf hat Käufer anschliessend Dellen entdeckt. Wie ist die Rechtslage?
Habe am Freitag ein 9 Jahre altes Auto verkauft. Nun hat der Verkäufer Dellen entdeckt, die ich selbst auch nicht gesehen habe. Nun fordert er eine Erstattung. Wie ist die Rechtslage und kann ich diese verweigern?
Es besteht ein gültiger Verkaufsvertrag von ADAC.
Danke
5 Antworten
Da bist du raus. Dellen sind bei normaler, vernünftiger Besichtigung zu erkennen und nicht verdeckt. Da hat der Käufer nicht genau genug hingeschaut, das ist allein sein Problem!
Das ist heutzutage leider ein häufiger Versuch den Preis im Nachgang zu drücken - lass dich nicht bequatschen!! Du bist im Recht!
T3Fahrer
Naja im Prinzip gilt „gekauft wie gesehen“ aber dies gilt nur solange keine arglistige Täuschung besteht und du dem Käufer den Schaden nicht unterschlagen hast.
Also wenn der Käufer sich vor dem Kauf ein Bild vom Auto gemacht hat und den Wagen für gut befunden hat, dann hat er nach dem Kauf keinen Rechtsanspruch für irgendwelche Schäden, denn er hatte die Möglichkeit diese bei der Besichtigung zu deklarieren.
Das Fazit ist du musst ihm den Schaden nicht erstatten.
er müsste nachweisen das die Schäden bereits vor dem Kauf da waren und vor Gericht würde dies Ergebnislos aus gehen. Aussage gegen Aussage. Also keine Sorge du hast nichts zu befürchten!
In dem Fall gilt gekauft wie gesehen. Wenn die Beulen nicht versteckt sind, dann ist er selbst dran Schuld wenn er die erst jetzt sieht.
"In dem Fall gilt gekauft wie gesehen" - So einen Passus gibt es im deutschen Recht nicht.
Einfach ignorieren, ist eine übliche Masche...
Die Sachmängelhaftung wurde mit höchster Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Sie für Schäden, die nicht ersichtlich sind und von denen Sie nichts wussten, nicht haften. Sollten Sie jedoch arglistig Mängel verschwiegen haben, sieht die Rechtslage wieder anders aus. Dann hätten Sie ein Problem. Aber das alles zu beweisen ist sehr schwer. Den der Käufer müsste beweisen, dass Sie den Mangel arglistig verschwiegen haben. Und die Vorgänger haben Recht, gekauft wie gesehen!
"Dann hätten Sie ein Problem."
Wieso ich?
"...Schäden, die nicht ersichtlich sind..."
Hier geht es um Dellen, die der Käufer angeblich später entdeckt haben will. Und das ist definitiv nicht das Problem des Verkäufers.
Hab ich, aber der Zusammenhang des Kommentars mit meiner Antwort erschließt sich mir genauso wenig, wie deine Aussage, dass ich da ein Problem hätte. Erklär's mir mal bitte.
Dann hat der Käufer Pech gehabt. Gekauft wie GESEHEN. Offensichtliche Dellen zu übersehen ist sein Pech. Dann hätte er vor dem Kauf genauer hinschauen müssen.
Danke für die Antwort. Aber wenn der Passus „gekauft wie gesehen“ nicht im Vertrag steht? Im ADAC Vertrag steht nichts .