Nach operation fehlte mir ein Zahn

5 Antworten

es muss doch eine Operationsbericht geben. Eventuell sogar eine Videoaufnahme?

mel13b 
Fragesteller
 08.03.2014, 15:48

Man hat mir bis heute ned mal den Arzt vorgestellt der mich operiert hat, ich wurde sogar Nachts 21 Uhr von einer Krankenschwester aus dem Krankenhaus entlassen. Das sich ja kein Arzt verantworten muss oder mir Fragen beantworten muss

Auchdazu  08.03.2014, 15:55
@mel13b

Eventuell wendest du dich an deine Krankenkasse mit der Schilderung aller relevanten Umstände.

Was hat denn der Anwalt gesagt? Geh mal vielleicht zu einem anderen.

mel13b 
Fragesteller
 08.03.2014, 15:50

Das es schlecht für mich ausschaut, da ich eine Op Vereinbarung unterschrieben habe, des gehört wohl zum Risiko. Ich lach mich kaputt. Ich kenne so viele Menschen die schon ne Narkose hatten, auch mehrmals, die haben noch alle Beisserchen

deletedname  08.03.2014, 15:54
@mel13b

Aha, hast du den auch gefragt ob es zum Risiko gehört hätte, wenn sie dir versehentlich eine Niere abgenommen hätten?

Hast du dir mal die komplette Op Vereinbarung durchgelesen? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass du dann nicht vor Pfusch geschützt bist. Normalerweise gibt man doch nur sein Einverständnis für den Eingriff.

deletedname  08.03.2014, 16:02
@deletedname

Ich glaube du musst einfach zu einem Spezialisten gehen, einen Anwalt der sich glaube ich auf Medizinrecht spezialisiert hat.

Du hast das Recht, eine Kopie des Narkoseprotokolls und des AWR zu verlangen. Das MUSS man dir geben. Die Kopie darf nicht mehr wie einen Euro kosten. So hat es die Ärztekammer beschlossen und verabschiedet. Dein Anwalt bekommt es sogar ganz schnell. Da steht dann drin, was bei der Intubation schief gelaufen ist und nach wie viel Minuten du intubiert wurdest.

Die Sachlage ist so klar, wie sie klarer nicht sein kann. 1.) Du warst bei einem falschen Anwalt. Ein Anwalt für Medizinrecht hätte sofort Bescheid gewusst. 2.) Natürlich bist du vorher aufgeklärt wurden das dies eine Komplikation einer Narkose ist. Aber dafür muss das KH bzw. die Versicherung des Anästhesisten aufkommen. Dies ist eine ganz klare Sache. Folgendes ist bei ihnen passiert! Nach dem sie Präoxygeniert wurden und die drei Narkosemedikamente bekommen haben wurden sie Intubiert für die künstliche Beatmung. Für die Endotracheale Intubation wird ein Hilfsmittel (Laryngoskop) benutzt. Dieses Laryngoskop ist aus Metall. Beim einführen des Laryngoskop in den Mund Rachenraum hat der Anästhesist nicht aufgepasst und ihnen einen Zahn abgebrochen. Gründe dafür können sein. 1.) Das Muskelrelaxans hat noch nicht vollständig gewirkt also der Anästhesist hat zu früh angefangen. (Zeit ist Geld) 2.) Der Patient hat schlechte brüchige Zahne. 3.) Der Anästhesist hat noch keine oder wenig Berufserfahrung bei der Intubation. 4.) Der Anästhesist steht unter Stress usw.. Auf jeden Fall muss das KH für diesen Schaden aufkommen. Machen sie aber nicht gern weil dies ein Schadensfall bzw. Behandlungsfehler ist und sich in ihrer Statistik nicht so gut macht. Je mehr Schadensfälle ein KH hat umso mehr steigen die Versicherungsbeiträge. Es geht immer nur ums Geld.

Deichgoettin  08.03.2014, 23:35

genau die richtige Antwort - und ganz dringend einen Fachanwalt für Medizinrecht.

mel13b 
Fragesteller
 09.03.2014, 13:08

Vielen Dank für deine Antwort :) Ich werde gleich Morgen früh einen anderen Anwalt aufsuchen. Meine Frage ist nur: Ist das jetzt zu lange her, weil die OP bereits am 4.2.3014 war? Oder habe ich da trotzdem noch sehr gute Chancen?

mel13b 
Fragesteller
 09.03.2014, 18:30
@mel13b

Oh 2014 meinte ich ^^

ede45  10.03.2014, 22:41
@mel13b

Nein, dass ist nicht zu spät. Die verjährungsfrist beträgt bei Behandlungsfehler drei Jahre. Also noch lange Zeit. Dass KH muss mindestens drei Jahre Patientenakten aufbewahren. Dann gehen sie wo anderes hin, wo sie nochmal zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Also zusammen 5 Jahre.

mel13b 
Fragesteller
 30.07.2014, 13:56
@ede45

Gebracht hat es leider nichts. Hab alles über einen Patientenanwalt machen lassen, die zahlen ned. Für einen richtigen Anwalt fehlt leider das Geld...

ede45  16.08.2014, 22:17
@mel13b

Meiner Schwester hat nach der OP auch ein Schneidezahn gefehlt. Im Anschluss hat sich der Anästhesist bei ihr entschuldigt. Der Stiftzahn wurde anstandslos vom KH bezahlt. Das ist ein Narkoserisiko und kann passieren. Das muss der Patient wissen. Aber wenn es passiert heißt das nicht, dass keiner haften muss. So etwas muss das KH bezahlen bzw. ersetzen. Der Anästhesist hat ihn ja schließlich kaputt gemacht. Eine zu tiefe Narkose ist auch ein Risiko. Wenn aber nun der Anästhesist gepennt hat und er es hätte merken müssen, muss das KH auf Grund des Behandlungsfehlers auch bezahlen. Bei dir ist guter Rat teuer weil man nie weiß, wie ein Rechtsstreit ausgeht. Aber wenn du Gewinnst, brauchst du keinen Cent bezahlen. Auch nicht deinen Rechtsanwalt. Den muss das KH dann bezahlen. Ich kann dich verstehen, wenn du Angst vor einem Rechtsstreit hast. Aber für mich ist die Sache klar. Darum würde ich es auch darauf ankommen lassen. LG

sharenoevil  30.08.2017, 14:16
@mel13b

Ist zwar jetzt schon länger her, aber was Du kurzfristig machen könntest: Hast du einen Zahnarzt wo Du regelmäßig hingehst? Ist der einigermaßen menschlich Verständnisvoll? Wenn ja, dann könnte man mit dem Zahnarzt auch einen Ratenzahlungsplan
vereinbaren, mit der Möglichkeit jederzeit den Rest ganz zurückzuzahlen. Zusätzlich ist es glaube ich so dass wenn Du regelmäßig zum Zahnarzt gehst - die letzten drei Jahr glaube ich
mindestens - dann gewährt die Krankenkasse schonmal bis zu 30%. Wenn Du dann noch wenig Einkommen hast, kannst Du
mit dem Heil und Kostenplan vom Arzt einen Härtefallantrag stellen wo nochmal ein Teil übernommen werden kann. Bei den vorderen
Zähnen wird glaube ich oft mehr übernommen, da es sichtbarer
ist!

Zum Anwalt solltest Du aber sowieso unbhängig davon.
Dafür sind doch eigentlich Versicherungen da, dass die das
übernehmen.

2000 Euro sind viel Geld, auch für mich. Allerdings bei unbehandelten kranken oder fehlenden Zähnen kann es schnell
noch teurer werden für die Krankenkasse, dass Krankenhaus.
Psychischer Leidensdruck, evtl. Folgeerkrankungen!

sharenoevil  30.08.2017, 14:18
@mel13b

Richtigen Anwalt fehlt Geld: Du kannst bei geringem Einkommen
bei jedem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen,
mit dem dann zu einem Anwalt.

Ich weiß nur das ich bei den Vorgesprächen mit dem Narkosearzt auf das Risiko hingewiesen wurde.