Nach Neuerteilung Führerschein 2 Jahre probezeit plus Restprobezeit?
Hallo. Ich wollte wissen ob es rechtlich möglich ist das bei einer Neuerteilung des Führerscheins (entzogen 1/2 Jahr vor Ablauf der probezeit weger psychischer Probleme) die Probezeit wieder so hoch angesetzt wird... Es sind bei mir über 2 1/2 Jahre neue probezeit. Also das halbe Jahr der alten probezeit plus komplett neuer. Hier im Internet in den Gesetzen findet man nur das von einer Rest Probezeit gesprochen wird.
Ich fühle mich wirklich verarscht. Weis jemand wie das möglich ist das meine Probezeit so lange noch dauert. (bitte keine Antworten wie das ich auf der Führerscheinstelle anrufen soll) möchte nicht ohne was zu wissen dort anrufen. Hatte keinen A und B Verstoß.
2 Antworten
Auch wenn du schreibst, dass da kein Verstoß vorgelegen hat, so muss es doch einen Verstoß gegeben haben. Mein Tipp: Frage mal beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg deine Punkte ab. Sollte da auch nur ein Punkt vermerkt sein, ist die lange Probezeit nicht nur berechtigt, sondern auch vorgeschrieben.
Sollte bei dir aber nichts weiter stehen außer der Entzug und die Neuerteilung, solltest du mit der Fahrerlaubnisbehörde noch einmal ein ernstes Wort reden.
Deine alte Probezeit „ruht“ während der Dauer des Entzuges und wenn eine Verlängerung von 2 Jahren erfolgte und der Rest 6 Monate betrug, dann passt es doch mit den 2,5 Jahren.
Hatte keinen A und B Verstoß
Und warum ist deine FE entzogen worden wenn kein Verstoß vorlag ? 🤔
Warum bekomme man eine Verlängerung. Vorallem von 2 Jahren? Man ließt immer 4 Jahre.
Also einen verkehrs Verstoß hatte ich nie. Es ging damals um meine psyche. Meine psychische Erkrankung wurde damals der Führerscheinstelle gemeldet. Diese wurde durch ein Psychologisches Gutachten überprüft. Bei der ersten begutachtung entzogen, 1 Jahr Pause gehabt, dann wieder geprüft und bestanden. Seit September fahre ich wieder Auto. Ohne Auflagen wie man mir sagte. Deshalb versteh ich nicht warum die probezeit bei mir verlängert wurde.
Eine Verlängerung um 2 Jahre gibt es immer dann beim ersten A- oder zwei B-Verstößen, das ist immer so und eine einmalige Auflage.
Also einen verkehrs Verstoß hatte ich nie
Wie kommt die Behörde dazu ein Gutachten anzufordern, dies macht die Behörde nur dann wenn etwas vorgefallen ist, irgendwas stimmt nicht oder fehlt in deiner Beschreibung.
Ohne Einsicht in deine Führerscheinakte und den dortigen Vermerken kann ich dir leider keine weitere zielführende Antwort geben.
Meine psychische Erkrankung wurde damals der Führerscheinstelle gemeldet.
Wer hat die gemeldet und warum ? Da muss doch irgendwas vorgefallen sein im Strassenverkehr.
Nein ich hatte keinen A und keinen B Verstoß. Das ganze mit meiner psyche wurde von einer Bekannten damals bei der Polizei gemeldet weger einen angeblichen Suizid versuchs. Das war nicht der Fall aber die Polizei musste mich in eine Klinik bringen da war ich 1 Nacht. Wurde wieder entlassen da nix vorlag.. Allerdings wurde das ganze an die Führerscheinstelle geschickt weger Zweifel an meiner fahrtauglichkeit durch eine Borderline Erkrankung. Mehr war da nicht. Das ist die Wahrheit. Der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle meinte selber es ist für mich alles nur blöd gelaufen und es tue ihn selber für mich leid. Da es sehr viel Geld gekostet hat und mich sehr belastet hat das ganze
Im Straßenverkehr ist nie was vorgefallen. Weder weger meiner Erkrankung noch weger was anderem.
Ohne den Inhalt deiner Führerscheinakte zu kennen, kann ich nichts weiteres dazu sagen anhand den bisherigen Informationen.
Hat sich alles erledigt. Und geklärt :)