Nach Abitur arbeitslos melden?
Hallo Zusammen,
mag sein, dass diese Frage schon tausend mal gestellt wurde, doch ich möchte diese dann doch für meine Situation beantwortet haben.
Meine letzte Prüfung ist am 30. Mai 2014 (morgen), danach ist es für uns Schüler erst mal vorbei, sprich wir sind nicht mehr verpflichtet (außer an bestimmten Terminen wie Notenbekanntgabe etc.) in die Schule zu kommen. Aber das ist ja nur inoffiziell, soweit ich weiß. Die offizielle Schulzeit endet ja am 30. Juli 2014. Wie ist das nun mit der Arbeitslosigkeit? Zwischen offiziellem Schulende und Studiumsbeginn liegen ja gerade einmal 2 Monate (August, September), jedoch liegen zwischen dem inoffiziellem Schulende und Studiumsbeginn genau 4 Monate (Juni, Juli. August, September)
Wie ist das? Wird das offizielle "End-Datum" oder das inoffizielle herangezogen, um sich arbeitslos melden zu müssen? Weil ich habe gelesen, dass man als Abiturient erst arbeitslos melden muss, wenn zwischen Schulende und Beginn des Studiums MEHR als 4 Monate liegen.
P.S.: Bitte nur sinnvolle Antworten! ;-)
Vielen Dank!
4 Antworten
Du hast als Abiturient keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dafür müsstest du erst mal gearbeitet haben. Hartz VI gibt es nur, wenn deine Eltern auch Hartz IV bekommen. Ein "inoffizielles Ende" gibt es auch nicht, auch wenn das vielleicht an deiner Schule innerhalb der Schülerschaft so kommuniziert wird. Maßgeblich ist das offizielle Ende. Ab dem Zeitpunkt musst du dich ausbildungssuchend melden wenn zwischen Schulende und Ausbildungsanfang mehr als 4 Monate liegen (oder Unibewerbungen nachweisen), damit deine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen. Deine Eltern sind bis zur ersten Ausbildung für dich unterhaltspflichtig, nicht der Staat.
Niemand, auch keine Abiturienten, MUSS sich arbeitslos melden. Das macht eigentlich kaum Sinn. In der Regel nehmen sie dann ja bald ein Studium auf, kassieren daher weiter Kindergeld und bleiben über die Eltern krankenversichert...
Von daher brauchst du dich nicht arbeitslos zu melden, sondern könntest dir halt einfach einen Job suchen.
Während der Ausbildung, dazu gehört auch die Zeit zwischen 2 Abschnitten, sind Deine Eltern unterhaltspflichtig und Du bist auch weiterhin dort versichert.
Wohnst Du noch bei Deinen Eltern? Oder hast Du eine eigene Wohnung?