Mutter hintergeht mich?

6 Antworten

Wenn du ausziehst, hast Du tatsächlich Anspruch auf dein einen Anteil vom Kindergeld bzw auf Elternunterhalt. Das kindergeld sollte mit Abtrennung Auftrag direkt auf dein Konto gehen.

Du musst dazu mit deinem Bruder und deiner Mutter reden.

Da du noch bei deiner Mutter wohnst, bekommt sie das Kindergeld. Das ist auch richtig, weil du noch in ihrem Haushalt wohnst und sie mit für dich verantwortlich ist. Sie verwendet aber das Kindergeld, wofür es nicht gedacht ist. Sie gibt es deinem Bruder, obwohl sie es für dich ausgeben sollte z.B für Essen oder Klamotten. Du solltest das der Familienkasse melden. Dafür brauchst du aber deine Kindergeldnummer, die steht immer mit auf dem Antrag. Dazu solltest du der Familienkasse deine Kontoauszüge vorzeigen, damit sie sehen, das du kein Kindergeld von deiner Mutter mehr bekommst. Sobald du ausgezogen bist, kannst du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag auf anteiliges Kindergeld stellen. Dann wird das Kindergeld zukünftig immer auf deinem Konto überwiesen. Ich hoffe ich konnte dir soweit helfen


Natie907  27.07.2021, 08:26

Den Antrag findest du übrigens im Internet

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Sally374  27.07.2021, 09:31

Genau deiner Meinung

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Ich würde an deiner Stelle die Kindergeldstelle anrufen und versuchen, dass du das Geld direkt auf dein Konto bekommst.

Erkläre den Sachverhalt und dass deine Mutter dein KG veruntreut.

Ich hoffe sehr, dass sie dir entgegenkommen. Zumindest wäre das der einfachste Weg für dich!

Da du nicht mehr bei deiner Mutter wohnst, steht dir das Kindergeld zu. Das deine Mutter ihr Leben nicht im Griff hat und Schulden aufgebaut hat muss Sie auch selbstständig da raus kommen. Sie kann sich Hilfe suchen, das kostet kein Geld. Du bist nicht für deine Mutter verantwortlich. Sie ist ein erwachsener Mensch und muss für sich auch die Verantwortung übernehmen. Ruf doch einfach bei der zuständigen Behörde für Kindergeld an und schildere deine Situation, die werden i.d.R. alles weitere in die Wege leiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

PaulPeter44  27.07.2021, 08:20

Wenn sie bei ihrer Mutter gemeldet ist, wohnt sie bei ihrer Mutter und daher bezahlt die Muttre auch Miete und Stromkosten, daher steht der Mutter das Kindergeld zu. Wo die Tochter sich tatsächlich aufhält ist egal.

Wie sie selber schreibt, zieht sie erst nächstes Jahr aus, solange steht das Kindergeld der Mutter zu.

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solange du bei deiner mutter gemeldet bist, kann diese mit dem kindergeld machen was sie will

erst wenn du deinen eigenen haushalt hast oder bei deinem freund umgemeldet bist, hättest du selbst anspruch auf das kindergeld. dann kannst du es auch einfach abzweigen lassen per antrag bei der kindergeldkasse